Guten Tag,
Die Frage wäre, bekommt man nach einer erfolgreichen Wiedereingliederungsmaßnahme durch die Deutsche Rentenversicherung mit anschließender Übernahme in den Betrieb ein Überbrückungsgeld.
Die DRV zahlt Mitte des Monats für den laufenden Monat( bei Ihm sind es noch 5 Tage gewesen ab den 6. hat er einen AV) und er bekommt erst mitte nächsten Monat sein erstes Arbeitsgeld. Wie soll er bis dahin seine Unkosten decken können? Kann mal hier einer einen Tipp geben, ob er für diese Zeit von irgend wo her ein Überbrückungsgeld bekommt?
Danke MFG