Guten Tag,
es gibt doch für arbeitslose Selbständige 4 Qualifikationsstufen, nach denen sich das Leistungsentgeld berechnet - weiß jemand, wieviel es in der höchsten Stufe Ost mit Kind (Uni/HS-Abschluss) geben müsste? (Wieviel auch „auf die Hand“?)
Kann der Unterschied bei der Berechnung diese Satzes im Vergleich von Steuerklasse V und III mehrere Hundert EUR betragen?
Und noch eine Frage: gibt es überhaupt so viele Abzüge auf die Summe, die man laut Qualifikationsstufe bekommen würde… also Hunderte EUR?
Wird nicht die Summe, die man laut Q-Stufe bekommt auch ausgezahlt?
Danke und Gruß, Suse