Kindergeld bei FSJ'ler

Hallo,

ein 20-Jähriger Abiturient möchte nach seinem Abitur ein Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland ableisten, genauer bei „weltwärts“, dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst des BMZ. Der Abiturient unterliegt keiner Wehrpflicht mehr da er ausgemustert wurde. D.h. er ist außerdem nicht verpflichtet einen Zivildienst abzuleisten, sollte er den Kriegsdienst verweigern.
Ein Freiwilliges Soziales Jahr kann als Zivildienst abgeleistet werden. Ist dies auch möglich, wenn der Abiturient nicht den Status einen Kriegsdienstverweigeres hat?
Diese Frage stellt sich, weil der Abiturient bei Ableistung eines FSJ und dem anschließenden Studium die Altersgrenze von 25 vorrausichtlich überschreitet. Sollte diese Grenze aufgrund von Wehrpflicht oder Zivi überschritten werden, wird Kindergeld auch über die Altersgrenze von 25 gezahlt.

Danke für die Hilfe
Phipz

Hallo

Ein Freiwilliges Soziales Jahr kann als Zivildienst abgeleistet
werden. Ist dies auch möglich, wenn der Abiturient nicht den Status
einen Kriegsdienstverweigeres hat?

Meines Erachtens: Nein.

http://www.zivildienst.de/cln_027/lang_de/nn_150632/…

Erste Voraussetzung:
„Sie können sich erst nach Ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zur Ableistung eines solchen Dienstes schriftlich verpflichten.“

Gruß,
LeoLo