Folgender Fall:
Eine Hatz4 Empfängerin teilt bereits im November 2008 mit, das Sie überlegt, nach der Geburt (errechneter Termin Mitte April wurde selbstverständlich ebenfalls mitgeteilt) mit dem Vater Ihres zweiten Kindes zusammenzuziehen und frägt schriftlich nach, was sie zu beachten hat, um nicht in ein „Leistungsloch“ zu fallen.
Die zuständige ARGE ignoriert das Schreiben.
Im März 2009 teilt sie nochmal mit, das die Umzugspläne nun sehr akut werden, und erfrägt was sie zu beachten hat.
Keine Reaktion seitens der ARGE.
Am 15.April 2009 zieht die Empfängerin mit Ihrem Lebensgefährten und 2 Kinder (eines davon gemeinsam)zusammen, dieser verdient - der Leistungsanspruch erlischt.
Die Arge zahlt am 30.April nochmals Geld aus.
Nun teilt ihr diese mit, das Sie die Leistungen zurückfordert, mit der Begründung, sie hätte den Umzug nicht früh genug angemeldet.
Ist das so richtig?
Wenn ja, wo gibt es einen entsprechenden Gesetzestext?
Wenn nein, wo gibt es einen entsprechenden Gesetzestext?
Hallo, auch wenn ich die Frage an sich leider nicht beantworten kann:
aber wie hat die Person die Briefe verschickt?
Gibt es evtl Nachweise (z.b. Postbelege mit Datum, Empfänger)?
Sprich wurden die Briefe per einschreiben verschickt?
In dem Fall kann man nämlich beweisen der Arge Post geschickt zu haben.
Hallo
Ob und wann die Meldung tatsächlich nachweislich gemacht wurde, erscheint mir auf Anhiieb für den Fall eher nachrangig. Wenn der Bedarf nicht mehr vorhanden war, ist der Betrag zu erstatten.
Die Leistungsbezieherin wußte doch aber, daß die Bedarfsgemeinschaft nach dem Umzug nicht mehr bedürftig ist. Damit dürfte ihr auch bei Eingang des Hartz IV klar gewesen sein, daß diese Zahlung zu Unrecht bezogen wird. Warum hat sie das Geld dann nicht auf ein Sparbuch gelegt und nach Rückforderungsbescheid einfach wieder zurück überwiesen?
Gruß,
LeoLo
Hallo
Wenn der Bedarf nicht mehr vorhanden war, ist der Betrag zu erstatten.
Nicht immer.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?..
Viele Grüße