Hallo!
Darf denn das Kindergeld auf das Konto des Kinds (18 Jahre) überwiesen werden, wenn es bei einem Elternteil wohnt? Oder wird das Geld nur auf das Konto des Erziehungsberechtigten überwiesen, bei dem das Kind wohnt?
Liebe Grüße
Hallo!
Darf denn das Kindergeld auf das Konto des Kinds (18 Jahre) überwiesen werden, wenn es bei einem Elternteil wohnt? Oder wird das Geld nur auf das Konto des Erziehungsberechtigten überwiesen, bei dem das Kind wohnt?
Liebe Grüße
Hallo, ich habe das so erfahren mit meinem ältesten Sohn, der im Studium mit 19 von zu Hause in eine eigene Wohnung zog - und ich das auch beantragen wollte. Nein, haben die von der Familienkasse gesagt, dass ginge nicht und das machen sie nicht. Das Kindergeld wird den Eltern bzw. hier der Mutter auf das Konto überwiesen. Also, habe ich einen Dauerauftrag von meinem Konto auf das meines Sohnes gemacht und so hat er sein Geld jeden Monat pünktlich bekommen. So ging es auch - aber die Familienkasse zahlt das Geld nicht direkt an die „Kinder“ aus. LG
Meines Wissens ist diese Antwort nur z.T. richtig. Das Kindergeld steht demjenigen zu, der das betreffende Kind überwiegend unterhält. Das können die Eltern, die Großeltern, oder auch Pflegeeltern sein. Bestreitet das KG-berechtigte Kind den eigenen Unterhalt selbst, steht dem Kind der Unterhalt zu. Die Leistung heisst ja auch Kindergeld und nicht Elterngeld.
LG
Hallo,
normalerweise geben die Eltern (oder der Elternteil) doch eine Bankverbindung an, richtig? Dort könnte man, wenn man wollte, einfach die Bankverbindung des Kindes angeben… klappt einwandfrei.
LG,
Sasy