Umzug bei Arbeitslosigkeit? Geht das?

hallo,

es besteht folgendes problem.

person x ist zur zeit arbeitslos.
sie kommt aus deutschland, befindet sich aber vorrübergehend für drei monate (aufgrund E 303) im ausland um sich hier eine arbeitsstelle zu suchen.

im august laufen jedoch die drei monate ab.
person x möchte sich jedoch weiterhin im ausland oder ggf. doch angrenzend deutschland eine stelle suchen.

daher würde person x gerne innerhalb deutschland umziehen.

person x hat daher den halben tag mit den ämtern telefoniert, wobei jeder eine andere angabe gemacht hat und sie nicht wirklich weitergekommen ist.

die fragen sind nun:
kann person x (der für 12 monate ALG I bewilligt wurde) einfach so innerhalb deutschland umziehen und den anspruch mitnehmen?

wo muss sie sich dann melden?

muss sie irgendwelche anträgte stellen?
-wo?

wie sieht es aus mit einem mietzuschuss (da sie nur 500 euro ALG I bekommt)?

was ist zu beachten?

wo fängt person x als erster an (wohnungssuche)?

das nächste problem ist, dass dies ziemlich schnell geklärt werden muss, da sich person x bis ende august in deutschland wieder gemeldet haben muss, damit der restanspruch nicht verfällt.

Die Arbeitsagentur bietet folgende Broschüre an:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Wenn ich mich also auf das Infoblatt beziehe, ist die Situation folgendermaßen:

  1. Ein Unzug ist innerhalb Deutschlands ohne Probleme möglich.
  2. Er muß sobald wie möglich mittels einer Veränderungsmitteilung gemeldet werden.
  3. Auf die Weiterzahlung des ALG hat dieser Umzug keinen Einfluß, so er denn gemeldet wird.
  4. Mietzuschuß: da ist Wohngeld einschlägig, an der zuständigen Stelle des neuen Wohnorts zu beantragen.

hallo,

also wäre es besser, sich ne wohnung zu suchen und dann weiterschauen?

danke trotzdem

In der Tat, oder willst Du ins Blaue hinein irgendwo ausziehen…?

hallo,

die fragen sind nun:
kann person x (der für 12 monate ALG I bewilligt wurde)
einfach so innerhalb deutschland umziehen und den anspruch
mitnehmen?

Bei Bezug von Alg 1 sehe ich keine Problem, einfach umzuziehen.
Der Umzug wird natürlich nicht bezuschusst.

Bedenken sollte man, dass die Miete der neuen Wohnung angemessen ist. Für den Fall, dass man später AlG 2 beantragen muss.

wo muss sie sich dann melden?

Beim jetzigen Amt abmelden, bzw… ummelden wegen Umzug.

muss sie irgendwelche anträgte stellen?
-wo?

Am neuen Wohnort anmelden und Antrag stellen.

wie sieht es aus mit einem mietzuschuss (da sie nur 500 euro
ALG I bekommt)?

Wohngeld beantragen. Oder ergänzendes AlG 2. Letzteres besser erst nach Umzug.

was ist zu beachten?

Wohnung sollte angemessene Mietkosten haben. Neuntrag so schnell, bzw. früh wie möglich stellen. Wenn man Mietvertrag in der Tasche hat. Es zählt der Eingangsstempel des Antrages. Notfalls also z.B. am 28.7 Antrag stellen für Zeitraum ab Umzugstag 1.8.

wo fängt person x als erster an (wohnungssuche)?

Klingt sinnvoll. Wie soll man umziehen, wenn man keine Wohnung hat?
Noch sinnvoller scheint es, erst umzuziehen, wenn man einen Job hat.

das nächste problem ist, dass dies ziemlich schnell geklärt
werden muss, da sich person x bis ende august in deutschland
wieder gemeldet haben muss, damit der restanspruch nicht
verfällt.

Dann hilft nur ganz schnell einen Job, oder eine Wohnung zu finden.

Grüße Jadzia

o)

nein ich meinte jetzt eigentlich, ob man zuerst das mit dem arbeitsamt irgendwie klären soll oder zuerst wohnung suchen

Erst mal sollte man wissen, wohin man will und was man dort will. Das Arbeitsamt muß erst informiert werden, wenn man das weiß. Der Umzug sollte gemeldet werden, sobald der Termin klar ist (allerspätestens eine Woche vorher), dann wird man ans neue Arbeitsamt weitergereicht, bei dem man sich dann so bald wie möglich zu melden hat. Bei rechtzeitiger Meldung kann man von denen gleich einen Termin genannt bekommen. Solange man allerdings nicht erreichbar und verfügbar ist, hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.