hallo,
es besteht folgendes problem.
person x ist zur zeit arbeitslos.
sie kommt aus deutschland, befindet sich aber vorrübergehend für drei monate (aufgrund E 303) im ausland um sich hier eine arbeitsstelle zu suchen.
im august laufen jedoch die drei monate ab.
person x möchte sich jedoch weiterhin im ausland oder ggf. doch angrenzend deutschland eine stelle suchen.
daher würde person x gerne innerhalb deutschland umziehen.
person x hat daher den halben tag mit den ämtern telefoniert, wobei jeder eine andere angabe gemacht hat und sie nicht wirklich weitergekommen ist.
die fragen sind nun:
kann person x (der für 12 monate ALG I bewilligt wurde) einfach so innerhalb deutschland umziehen und den anspruch mitnehmen?
wo muss sie sich dann melden?
muss sie irgendwelche anträgte stellen?
-wo?
wie sieht es aus mit einem mietzuschuss (da sie nur 500 euro ALG I bekommt)?
was ist zu beachten?
wo fängt person x als erster an (wohnungssuche)?
das nächste problem ist, dass dies ziemlich schnell geklärt werden muss, da sich person x bis ende august in deutschland wieder gemeldet haben muss, damit der restanspruch nicht verfällt.