eine Bedarfsgemeinschaft bekam gestern ihren weiterbewilligungsbescheid, der offensichtlich nicht korrekt bearbeitet wurde. leider hat die bedarfsgemeinschaft erst in 3 wochen einen termin beim anwalt bekommen.
kann sie jetzt schon widerspruch einlegen und mit welchen gründen, weil es geht ja nur innerhalb 2 wochen.
sie muss sogar. der widerspruch ist ja nicht vom anwalt abhängig.
Wieso muss sie das? Den Widerspruch könnte doch auch der Antwalt einlegen?
Wie schon anderweitig erwähnt, kann die Widerspruchsfrist nicht nur 2 Wochen betragen, andererseits kann aber auch schon mal ohne Begründung Widerspruch eingelegt werden. Da muss nur genau drinstehen, gegen welchen Bescheid Widerspruch eingelegt wird (BG Zeichen, und 'Widerspruch gegen den Bescheid vom … '), ansonsten kann man schreiben: Begründung folgt.
Einem Bescheid muss eine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt sein. Dort steht auch drin, dass die Frist für den Widerspruch 4 Wochen beträgt,
ebenso wie auch die Frist für eine Klageeinreichung beim Soz.-Gericht nach einem Widerspruchsbescheid.