Hallo zusammen,
jemand erhält Hartz4 noch bis zum 30.9.09, ab 1.10. Rentenbeginn.
Er bestellt im Aug.09 einen Neuwagen u. beantragt gleichzeitig die sog. Abwrackprämie.
Zur Auszahlung kommt die Prämie (2.500 €) aber erst nach dem 30.9., also wenn der Hartz4-Bezug bereits beendet ist.
Frage:
Ist damit eine Anrechnung auf die ehemaligen Leistungen, auch rückwirkend, ausgeschlossen?
Danke für eine Antwort