Hallo!
Angenommen, eine 24-jährige beginnt im September eine überbetriebliche Ausbildung zur Tischlerin bei Lisa e.V. in Berlin. Nun muss sie BAB beantragen, da sie aufgrund ihrer Lebenssituation (sie hat eine Tochter) nicht bei ihrem Vater (ALGII-Bezieher aus Berlin) leben kann, aufgrund der Entfernung zum Ausbildungsbetrieb auch nicht
bei ihrer Mutter (lebt in der Schweiz).
Die Informationsseiten der Arbeitsagentur hat sie bereits gefunden und aufmerksam gelesen. Dort gibt es auch einen BAB-Rechner (http://babrechner.arbeitsagentur.de/index.php).
Schon bei den ersten Fragen des Rechners kommt sie ins Schwitzen, weil sie nicht weiß, was man da eintragen muss. Wäre schön, wenn ihr ihr da ein bisschen helfen könntet.
Die erste Frage, die ihr Probleme macht, ist die nach den positiven Bruttoeinkünften. Die Ausbildung wird (Zitat) „entsprechend dem in Berlin üblichen Tarif in überbetrieblichen Ausbildungen“ vergütet.
Wo findet man eine Tabelle, die einem Auskunft über die Höhe der Vergütung gibt?
Die nächste Frage bezieht sich auf sonstige Einkommensquellen. Welche Einkommensquellen sind dort anzugeben? Das Kindergeld, dass ihr Vater für sie beantragen wird ist klar, aber zählt z.B. das
Kindergeld für die Tochter auch als Einkommen oder wird das Einkommen der Tochter nicht angerechnet? Ist Unterhaltsvorschuss anzurechnendes Einkommen? Hat sie zusätzlich zur Ausbildungsvergütung, dem Kindergeld für die Tochter und sich selbst, dem Unterhaltsvorschuss und BAB Anspruch auf Sozialgeld nach dem SGB für das Kind oder auf Wohngeld? Wenn ja, wäre das ebenfalls anzurechnendes sonstiges Einkommen?
Die nächste Frage ist die nach den Fahrtkosten. Wenn sie Anspruch auf Sozialgeld für die Tochter hat, hat sie dann automatisch auch Anspruch auf das Sozialticket der BVG (Berlin) oder braucht sie ein
Azubiticket? (Die Tickets unterscheiden sich im Preis, deshalb ist es wichtig.)
Weiter geht’s mit den Familienheimfahrten. Die Mutter lebt wie gesagt in der Schweiz, der Vater in Berlin bei ihr um die Ecke.
Die Schweiz ist nicht ihr Heimatort, eine Fahrt (hin und zurück) kostet mit der Bahn ca. 146€. Wird dies berücksichtigt, auch wenn die Mutter nicht in ihrem Heimatort lebt, sondern der Vater und
sie selbst (in Berlin)?
Ist das Arbeitslosengeld des Vaters als positives Bruttoeinkommen oder als weitere Einkunft anzurechnen?
Die Mutter hat vor 2 Jahren in Deutschland keine Steuern bezahlt (weil sie nicht in Deutschland lebt). Muss man dort jetzt 0,- eintragen oder den Betrag, den sie in der Schweiz an Steuern gezahlt hat?
Ist der Vater als ALG-II-Bezieher „Nichtarbeitnehmer oder auf Antrag von der Versicherungspflicht befreiter Arbeitnehmer oder wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreier Arbeitnehmer (z.B. Selbstständiger)“ oder „Person im Ruhestand (soweit nicht erwerbstätig) oder sonstiger Nichterwerbstätiger (z.B. Altersrentner)“?
Welche Option trifft auf die Mutter zu?
„Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerin oder Auszubildende (z.B. Arbeiterin, Angestellte)“ oder „nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerin oder Person im Ruhestandsalter, die einen Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten- oder nicht-rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder
Tätigkeit hat (z.B. Beamte oder Beamte im Ruhestand)“? Ich weiß nicht, ob in der Schweiz Rentenversicherungspflicht besteht, in
Deutschland ist sie jedenfalls nicht (mehr) rentenversichert oder rentenversicherungspflichtig.
Das wären also die Fragen zum BAB-Rechner. Das Ergebnis ist zwar unverbindlich, aber die Antworten sind mit Sicherheit auch für die Beantragung relevant.
Eine weitere Frage hätte ich dann noch. Auf der Informationsseite der Arbeitsagentur gibt es eine Übersicht über die Freibeträge (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Cont…):
„Elternteil, alleinstehend: 1040€“
„Ist wegen der Ausbildung eine Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils notwendig, bleiben zusätzlich 550 Euro anrechnungsfrei.“
Sehe ich das richtig, dass dann vom Einkommen der Mutter 1590€ anrechnungsfrei bleiben?
Der Vater fällt ja aufgrund seines ALG-II-Bezuges sowieso unter den Freibetrag von 1040€.
Erhöht sich der eigene Freibetrag von 56€ noch, weil die Person eine Tochter hat?
Das war’s glaub ich. Ich danke euch schon mal für eure Antworten!