Guten Tag,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Also folgende fiktive Situation:
Oma und Opa wohnen zusammen; Opa ist in Pflegestufe II und die Enkelin pflegt den Opa täglich, ist auch bei der Knappschaft als Pflegeperson gemeldet.
Der Opa überwies der Enkelin von April 2008 bis April 2009 eine Summe als Dankeschön (Dauerauftrag in Höhe von 320,– € monatlich). Von dem Geld sollte sich die Enkelin mal einen tollen Traumurlaub leisten.
Der Opa hat jedoch aus Versehen im Dauerauftrag als Verwendungszweck „Auto“ angegeben; war halt schon ein wenig dement.
Opa kommt nun Anfang Mai 2009 ins Heim, und Oma kann nun seine Heimkosten nicht zahlen. Die Enkelin war gerade Ende Mai für 12 Tage im Urlaub (der Traumurlaub) und hat das Geld sowohl dafür als auch im privaten Bereich für einen etwas höheren Lebensstil genutzt.
Nun möchte das Sozialamt das Geld zurück, was aber nicht mehr da ist. Genutzt wurde es für Bootsfahrten, Champagner und Stadtbesichtigungen in der Türkei und ein Musical in Hamburg.
Nun möchte das Sozialamt die Quittungen sehen bzw. die Enkelin soll ihre Angaben nun glaubhaft darlegen. Denn zeitgleich mit diesem Vorfall hat sich der Lebenspartner der Enkelin ein Auto gekauft bzw. er zahlt dieses in Raten ab – und das Sozialamt glaubt nun u. a., dass die Enkelin das Geld ihrem Freund für die Anzahlung des Autos gegeben hat, statt damit zu verreisen!
Dies ist aber nicht der Fall, was der Freund auch dadurch nachweisen kann, dass er im Kaufvertrag des Autohauses steht und den Kauf auch durch Belege (u. a. Girokonto) nachweisen kann.
Die Frage ist nun: Wie könnten die beiden das anstellen?
Es gibt außer dem Buchungsbeleg für die Reise keine weiteren Quittungen oder Girokontobelege, da das Geld bar ausgegeben wurde!
Muss sie das Geld – also die 3.800 € – jetzt zurückzahlen bzw. an das Sozialamt?
Würde mich sehr freuen, wenn ich ein paar Tipps bekommen würde!
Lieben Dank im Voraus
Dirk