Sozialamt + Schenkungsrecht: Kann jemand helfen?

Guten Tag,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Also folgende fiktive Situation:

Oma und Opa wohnen zusammen; Opa ist in Pflegestufe II und die Enkelin pflegt den Opa täglich, ist auch bei der Knappschaft als Pflegeperson gemeldet.
Der Opa überwies der Enkelin von April 2008 bis April 2009 eine Summe als Dankeschön (Dauerauftrag in Höhe von 320,– € monatlich). Von dem Geld sollte sich die Enkelin mal einen tollen Traumurlaub leisten.
Der Opa hat jedoch aus Versehen im Dauerauftrag als Verwendungszweck „Auto“ angegeben; war halt schon ein wenig dement.

Opa kommt nun Anfang Mai 2009 ins Heim, und Oma kann nun seine Heimkosten nicht zahlen. Die Enkelin war gerade Ende Mai für 12 Tage im Urlaub (der Traumurlaub) und hat das Geld sowohl dafür als auch im privaten Bereich für einen etwas höheren Lebensstil genutzt.

Nun möchte das Sozialamt das Geld zurück, was aber nicht mehr da ist. Genutzt wurde es für Bootsfahrten, Champagner und Stadtbesichtigungen in der Türkei und ein Musical in Hamburg.
Nun möchte das Sozialamt die Quittungen sehen bzw. die Enkelin soll ihre Angaben nun glaubhaft darlegen. Denn zeitgleich mit diesem Vorfall hat sich der Lebenspartner der Enkelin ein Auto gekauft bzw. er zahlt dieses in Raten ab – und das Sozialamt glaubt nun u. a., dass die Enkelin das Geld ihrem Freund für die Anzahlung des Autos gegeben hat, statt damit zu verreisen!
Dies ist aber nicht der Fall, was der Freund auch dadurch nachweisen kann, dass er im Kaufvertrag des Autohauses steht und den Kauf auch durch Belege (u. a. Girokonto) nachweisen kann.

Die Frage ist nun: Wie könnten die beiden das anstellen?
Es gibt außer dem Buchungsbeleg für die Reise keine weiteren Quittungen oder Girokontobelege, da das Geld bar ausgegeben wurde!

Muss sie das Geld – also die 3.800 € – jetzt zurückzahlen bzw. an das Sozialamt?

Würde mich sehr freuen, wenn ich ein paar Tipps bekommen würde!

Lieben Dank im Voraus
Dirk

Aufwandsentschädigung?
Hallo

Was heißt hier Schenkungsrecht? Ist es denn nicht korrekt, wenn der Opa der Enkelin etwas dafür gibt, wenn sie ihn pflegt? Ich würde mich mal erkundigen bezüglich pflegende Angehörige, Aufwandentschädigung oder so.

Also, 320,- Euro im Monat für einmal täglich vorbeikommen und helfen kommt mir schon korrekt vor. Das sind ja ca. 10 Euro am Tag. Ich würde darauf abstellen, dass es eine Aufwandsentschädigung für eine Pflegetätigkeit war.

Die Frage ist doch, ob der Opa der Enkelin dieses Geld hätte geben dürfen, obwohl er ja vielleicht hätte wissen müssen, dass er irgendwann nicht mehr genug Geld hat und aufs Sozialamt angewiesen sein würde. Wenn der Opa ihr es hätte geben dürfen, dann kann sie es doch ausgeben, wofür sie will. Sonst könnte das Sozialamt ja auch das Geld vom Vermieter zurückverlangen, oder vom Handwerker, den der Opa in der letzten Zeit beschäftigt hat, oder die fragen, was sie mit dem Geld gemacht haben.

Und ich denke mal doch, dass er es hätte ihr geben können. Ansonsten hätte er doch jemanden richtig bezahlen müssen, was bestimmt viel teurer gewesen wäre.

Finde ich jedenfalls. Bin zwar über die Rechtsprechung hier nicht informiert. Allerdings behält man mit logischem Nachdenken gegenüber den Sozialbehörden meistens recht, jedenfalls ist das jedes Mal mein Eindruck, wenn ich entsprechende Gerichtsurteile lese.

Viele Grüße

Ja - danke für die Info !
mhh… alles halt kompliziert, logisch ist das alles schon aber die vom Sozi ticken da ein wenig anders.

Sie hat ja auch Geld bekommen, also von der Knappschaft aber der Opa wollte Ihr halt was gutes tun und Sie persönlich unterstützen.

Und das mit den Quittungen finde ich ist der Wahnsinn, in einem Land wo falschen und handeln an der Tagesordnung sind, dort eine Quittung zu bekommen ist so wahrscheinlich wie, dass es in der Wüste schneit !

Danke für deine Meinung!
LG