Rückzahlung des erhaltenen Kindergeldes?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu einem „abstrakten“ Sachverhalt:
Eine Studentin bezieht Kindergeld, welches ihre Mutter für sie erhält. Die Mutter arbeitet im öffentlichen Dienst und somit wird das Kindergeld nicht durch die Familienkasse sondern durch den Arbeitgeber ausgezahlt.

Die Studentin befindet sich zur Zeit „offiziell“ im Studium. Das heißt sie ist immatrikuliert und muss dies auch bleiben, weil sie ihre Diplomarbeit schreibt (bis voraussichtlich Dezember 2009). Die Ergebnisse der Abschlussprüfungen ihres Studiums (Achtung nicht die der Diplomarbeit!!) erfährt die Studentin im September 2009.
Zum 1.09.2009 wird die Studentin eine Vollzeittätigkeit parallel zum Schreiben der Diplomarbeit beginnen und dort ca. 2500 € brutto verdienen.
In den Monaten bis September 2009 (also einschließlich August) lagen die Einkünfte durch Nebenjobs moatlich bei ca. 540 €.

Die Dame von der Familienkasse teilte der Studentin nun mit, dass sie trotz „Abmeldung“ vom Kindergeldbezug ab dem 01.09.2009 das Kindergeld, welches vom 1.01.09 bis 1.08.09 ausgezahlt wurde, zurückzahlen werden müsse, wenn sie ab Semptember Vollzeit arbeite.

Die Begründung: Sie ist noch immatrikuliert und deswegen gilt weiterhin die Grenze von 7680 € (oder so ähnlich)jährlich.
Obwohl sie ab dem 1.09. kein Kindergeld mehr bezieht, wird das Gehalt von September bis Dezember zur Grenze gerechnet und bei deren Überschreitung alles Gezahlte zur Rückzahlung fällig.
Wäre sie nicht mehr immatrikuliert, würde diese Grenze angeblich nicht gelten und sie könnte verdienen, was sie will.

Das hört sich entweder nach einem Irrtum an oder nach einer ungerechten Gesetzgebung, die es Studenten sehr schwer macht, während ihrer Diplomarbeit in den Job einzusteigen.

Wer kann Auskünfte zu diesem Fall geben? Muss sie das Geld nach o.g. Sachverhalt tatsächlich zurückzahlen? Gibt es verständliche gesetzliche Grundlagen? Oder Schlupflöcher =)?
Über Anregungen und Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank!
Antje

Hallo,
nicht ganz einfach, aber ich will es mal versuchen.

Mit Erhalt der Prüfungsergebnisse endet der Status „Student“. Das wäre im September.
Da ab 1.9. eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen wird, fällt der Status schon früher weg, da die Beschäftigung im Vordergrund steht und nicht mehr das Studium.
Das Kindergeld fällt zum 1.9. weg.
Der Familienkasse würde ich das auch so mitteilen.
Das Kindergeld müsste dann eigentlich nicht zurück gezahlt werden.

Gruß
Silverlady