Hallo zusammen,
eine Person erhält zum 30.6. die Kündigung. Er meldet sich ab dem 1.7. arbeitslos und teilt der Agentur f. Arbeit mit, dass er gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen will.
Es kommt zum Gütetermin. Die Kündigung wird nun zum 15.07. ausgesprochen. Die Person wird dafür den halben Monatslohn für Juli erhalten.
Die Person hat bereits für den 1. - 5.7. AlG I erhalten. Die Person befindet sich seit dem 6.7. in einer ganztägigen ambulanten med. Reha, bewilligt durch die DRV Bund. Diese Reha wurde für insgesamt vier Tage unterbrochen, da die Person wichtige Termin wahrnehmen musste (Vorstellungsgespräche, Gütetermin vorm Arbeitsgericht). Diese vier Tage werden nach Ablauf der vier Wochen Rehazeit drangehangen. Die Person erhält somit für den Zeitraum ab dem 6.7. Übergangsgeld von der DRV Bund, welches allerdings noch nicht ausgezahlt wurde. Wie ist das eigentlich mit den Tagen, an denen die Person nicht in der Reha war? Erhält sie dafür Übergangsgeld oder muss sie sich für diese Tage arbeitslos melden und erhält somit dafür AlG I?
Wen muss die Person jetzt was mitteilen, sodass sie alles richtig macht und nicht mit finanziellen Einbußen zu rechnen hat. D. h., weder sollen irgendwelche Beträge zu viel, aber auch nicht zu wenig erhalten werden.
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße