Hartz IV unter 25 nach Jugendhilfe

Hallo,

angenommen eine Person (18 Jahre) hat seitdem sie 3 Jahre alt ist in Jugendhilfe (vom Jugendamt finanziert) gelebt, also nicht bei der leiblichen Mutter.

Nun mit 18 Jahren möchte diese Person wieder in die Nähe der Mutter ziehen allerdings nicht wieder dort einziehen.

Diese Person ist ja unter 25 und hat somit eigentlich keinen Anspruch auf Hartz IV, und das JobCenter möchte einen Bescheid vom Jugendamt, dass diese Person nicht bei der Mutter wohnen kann, aus sozialen Gründen. Das Jugendamt erklärt sich allerdings nicht bereit, einen solchen Bescheid auszustellen.

Wie müsste hier vorgegangen werden, um Hartz IV bewilligt zu bekommen?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

also dass für Personen, die aus der Jugendhilfe kommen (gerade nach so langer Zeit) eine Stellungnahme des Jugendamtes vorliegen muss, wäre mir neu. Das gilt meines Wissens nur, wenn jemand, der unter 25 ist, bei den Eltern ausziehen will. Diese Person hingegen wohnt ja schon seit 15 Jahren nicht mehr bei der Mutter.
Meiner Meinung nach besteht ganz normaler und voller (also 359,00 EUR) Hartz IV- Anspruch, auch ohne diese Stellungnahme. Die Person soll sich also nicht abwimmeln lassen und notfalls mit dem Vorgesetzten/ Teamleiter reden.
Gibt es eventuell einen Betreuer, der unterstützend eingreifen kann?

Gruß
Kristin