Hallo,
angenommen eine Person (18 Jahre) hat seitdem sie 3 Jahre alt ist in Jugendhilfe (vom Jugendamt finanziert) gelebt, also nicht bei der leiblichen Mutter.
Nun mit 18 Jahren möchte diese Person wieder in die Nähe der Mutter ziehen allerdings nicht wieder dort einziehen.
Diese Person ist ja unter 25 und hat somit eigentlich keinen Anspruch auf Hartz IV, und das JobCenter möchte einen Bescheid vom Jugendamt, dass diese Person nicht bei der Mutter wohnen kann, aus sozialen Gründen. Das Jugendamt erklärt sich allerdings nicht bereit, einen solchen Bescheid auszustellen.
Wie müsste hier vorgegangen werden, um Hartz IV bewilligt zu bekommen?
Mit freundlichen Grüßen