Hartz IV für EU-Ausländer

Von: , Frage gestellt am Sa, 1. Aug 2009
Hallo, folgende Frage:

können EU-Ausländer (Frankreich) mit festem Wohnsitz in Deutschland HartzIV bekommen, wenn die Person aus persönlichen Gründen (Partnerschaft), Sprachkurs und Arbeitssuche in Deutschland ist?

Vielen Dank,
Jan

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden 1 hilfreich
    Re: Hartz IV für EU-Ausländer
    Hallo,

    EU-Bürger haben keinen Anspruch auf Hartz IV in den ersten 3 Monaten ihres Aufenthaltes und dann, wenn der Aufenthalt nur zum Zwecke der Arbeitssuche dient.

    http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html

    Wenn nachgewiesen ist, dass der EU- Bürger bereits seit 5 Jahren in D lebt, wird der Grund des Aufenthaltes nicht mehr geprüft und er hat grundsätzlich Anspruch.

    Gruß
    Kristin
    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Hartz IV für EU-Ausländer
      Hallo Kristin,

      vielen Dank erstmal!
      Wie weist man denn nach, dass man sich nicht nur zur Arbeitssuche in D aufhält?

      Gruß,
      Jan
      • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Hartz IV für EU-Ausländer
        Wie weist man denn nach, dass man sich nicht nur zur
        Arbeitssuche in D aufhält?
        Mit einem Job (mehr als 400,- EUR im Monat soweit ich weiß). Oder es wurde mal eine Tätigkeit ausgeübt, dann könnte das auch noch berücksichtigt werden.

        Gruß
        Kristin
        • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Hartz IV für EU-Ausländer
          Aber wenn man schon Geld verdient, braucht man ja kein Arbeitslosengeld mehr. Irgendwie widerspricht es doch dem Sinn von Arbeitslosengeld, dass man es nicht erhält, wenn man auf Arbeitssuche ist. Denn der Arbeitssuche-Zeitraum soll doch dadruch überbrückt werden. Oder hast du dich vertippt und du meinst, dass NUR Arbeitssuchende Anspruch haben?
          • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Hartz IV für EU-Ausländer
            Oder hast du dich vertippt und du
            meinst, dass NUR Arbeitssuchende Anspruch haben?
            Nein, siehe Gesetzestext, den ich verlinkt habe.

            Grüße
            Kristin
            • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Hartz IV für EU-Ausländer
              Ah ja, das habe ich mir vorher nicht angeschaut, sorry. Also da steht ja, dass die 3-Monats-Frist nur für Leute gilt, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind. Aber was heißt das denn wiederum?
            • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
              Re^7: Hartz IV für EU-Ausländer
              Wahrscheinlich hätte ich den Punkt mit den 3 Monaten auch weglassen können, da der sich vor allem auf die Nicht-EU-Bürger bezieht. Die EU-Bürger, die "nur mal so", um sich Arbeit zu suchen, nach D einreisen, werden eh ausgeschlossen, also auch in den ersten 3 Monaten.

              Gruß
              Kristin
            • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
              Re^8: Hartz IV für EU-Ausländer
              Ich verstehe, worauf du hinaus willst. Ich stelle es mir nur schwer vor, dem Amt klarzumachen, dass man nicht nur zur Arbeitssuche da ist. Das mit dem Job (mehr als 400 Euro) kommt jedenfalls nicht in Frage, denn in dem Fall ist das Geld nicht notwendig. Reicht es, wenn man bspw. einen Sprachkurs macht? Wo kann ich mich genau informieren, wie der Nachweis möglich ist?

              Gruß,
              Jan
            • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
              Re^9: Hartz IV für EU-Ausländer
              Hm, vielleicht bei der Ausländerbehörde? Eine Freizügigkeitsbescheinigung müsste man doch eh beantragen, oder?

              Gruß
              Kristin


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