ALG II und Kostenübernahme Wohnung

Guten Tag, wenn man erst vor 1 Monat in eine neue Wohnung eingezogen ist, der Mann hat vor dem Umzug ALG I bezogen und die Frau ist mit 6 Std./Tag berufstätig. Nun ist ALG I ausgelaufen und es muss ein Erstantrag auf ALG II gestellt werden, da der Mann für die nächsten 3 Monate einen Schweißerkurs vom Arbeitsamt genehmigt bekommen hat und dieser aber erst 3 Tage vor ALGI-Ablauf anfängt. Das AA übernimmt hierfür die Kosten. Die Mietwohnung kostet bei 90 qm, mit 2 Personen, kalt 500,- EUR, zuzügl. 100 EUR Nebenkosten und 100 EUR für Heizung und Warmwassergeld. Nun zahlt die Arge nur 485,- EUR für die Miete, den Rest muss beigesteuert werden, dabei verdient die Frau 600,- EUR im Monat. So nun zu meiner Frage: Hatte mal irgendwo gelesen, das die ARGE die Miete für ein halbes Jahr voll übernimmt und erst dann Kürzungen veranlassen kann. Ist das richtig? LG Tina

Soweit ich weiß, übernimmt die Arge nur die Kosten für eine „angemessene“ Wohnung.

Ich könnte mir vorstellen, dass die angesprochene Wohnung in punkto Kosten und Größe das übersteigt, was einem ALG-II-Empfänger zusteht, und deshalb nur ein Teil übernommen wird.

Wenn man sich mal im Fernsehen gewisse Berichte ansieht, so leben die Hartz-IV-Empfänger doch auf deutlich kleinerem Raum.

Ich z. B. kenne ein Hartz-IV-Pärchen, welches auf 50 m² lebt.

Hallo,

kurz vor Auslaufen des AlG 1 Bezuges in eine so teure Wohnung zu ziehen finde ich persönlich schon sehr fahrlässig. Es war absehbar, dass die Mietbelastung schwer zu schultern sein wird.

Frage: Hatte mal irgendwo gelesen, das die ARGE die Miete für
ein halbes Jahr voll übernimmt und erst dann Kürzungen
veranlassen kann. Ist das richtig?

Da wurde sicher http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html
Abs. 1 gemeint.

ms

Hallo,

kurz vor Auslaufen des AlG 1 Bezuges in eine so teure Wohnung
zu ziehen finde ich persönlich schon sehr fahrlässig. Es war
absehbar, dass die Mietbelastung schwer zu schultern sein
wird.

Fahrlässig wäre es gewesen, wenn man in der alten Wohnung mit 140 qm und 900 EUR KM geblieben wäre, die noch dazu voller Schimmel war…also bitte nicht ohne Hintergrundwissen solche Aussagen tätigen.

ALG II wird auch nur während der 3 Monate Ausbildung zum Schweißer bezogen, danach ist schon eine Stelle in Sicht.

Tina

Hallo,

Fahrlässig wäre es gewesen, wenn man in der alten Wohnung mit
140 qm und 900 EUR KM geblieben wäre, die noch dazu voller
Schimmel war…also bitte nicht ohne Hintergrundwissen solche
Aussagen tätigen.

ALG II wird auch nur während der 3 Monate Ausbildung zum
Schweißer bezogen, danach ist schon eine Stelle in Sicht.

ok, dein Argument akzeptiere ich und habe auch kein Problem damit mich zu entschuldigen.

Vergiss aber bitte nicht, dass ich dir das geliefert habe, was du gesucht hast. Ein abschließendes Danke deinerseits wäre doch - trotz deiner Empörung - trotzdem ok gewesen, oder?

ms

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