Unechte Grenzgänger?

Hallo liebe Gemeinde,

„Unechte“ Grenzgänger, habe einen Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn Sie u. a. Ihren Lebensmittelpunkt noch in Deutschland haben. Das ist der Fall, wenn Ihre Familie noch in Deutschland lebt, steht es geschrieben.

Was bedeutet „Ihre Familie“?

In meinem Fall geht es um eine Person, die mit 22 Jahren nach UK gegangen ist, ihren Urlaub und sonstige Feiertage bei ihren Eltern in Deutschland verbracht hat und jetzt mit 30 Jahren in ihr elterliches Haus zurück kehren will und in Deutschland Arbeitslosengeld beantragen will.

Ist damit der Lebensmittelpunkt Deutschland gegeben?

Viele Grüße
Leia

Über welche Leistung sprechen wir hier?

Arbeitslosengeld - Anspruchsvoraussetzung ist hierbei, mind. 6 Monate versicherungspflichtig gearbeitet zu haben.

oder

Arbeitslosengeld II - Anspruchsvoraussetzung ist hierbei Hilfebedürftigkeit, d.h. aus eigenen finanziellen Mitteln ist die Sicherung des Lebensunterhalts nicht möglich.