Zu unrecht Kindergeld bekommen!?

Guten Tag,

angenommen, jemand hat vor einigen Monaten Post von der Familienkasse bekommen, weil er fast 2 Jahre zu unrecht Kindergeld bekommen hat.

Dieser Jemand war lange Zeit arbeitslos und hat Alg II bezogen.
Vor ca. 2 Jahren hat er dann an einer Maßnahme teilgenommen, was sein Vater der Familienkasse auch mitgeteilt hat. Trotz allem hat er weiterhin Kindergeld bekommen, und es geriet in Vergessenheit.
Als die Maßnahme um war, hat er sich wieder arbeitsuchend gemeldet, aber anscheinend nicht wieder _ausbildung_suchend.

Letzen Winter kam dann ein Schreiben, das er an die Familienkasse 3 450 € zurückzahlen soll, weil er zu unrecht Kindergeld erhalten habe. Das alleine war ein Riesenschock für ihn.
Da er jetzt aber kurz vor einer Privatinsolvenz steht, hat er die Forderung seinen Insolvenzberater weitergereicht, damit das in seine Insolvenz miteinfließen kann.

Aber jetzt hat er Post von der FamKa bekommen, dass er bis zum 30.08. Zeit hat, Stellung zu der Forderung zu nehmen, ansonsten würde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wegen Steuerhinterziehung.

Sein Vater hat heute mit der Sachbearbeiterin gesprochen, und sie sagt, er wäre damals angeschrieben worden (woran er sich aber beim besten Willen nicht erinnern kann).
Er versteht nicht, warum er wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden soll, wo er das Kindergeld beim Alg II doch wieder abgezogen bekommen hat und er für die Jahre, in denen er arbeitslos war, auch keine Steuerklärungen gemacht hat.

Er wird echt verrückt, wenn er liest, dass es dafür Freiheitsstrafen geben kann und so.

Er ist gerade dabei, sein Leben in den Griff zu bekommen, hat endlich ein guten Job, das Insolvenzverfahren läuft bald, hat eine kleine Familie – und jetzt muss er in den Knast für Geld, das die ARGE eh am Lebensunterhalt abgezogen hat, woran er sich in keinster Weise bereichert hat!

Er weiß echt nicht mehr weiter und hofft, dass er hier ein paar aufbauende Tipps bekommt.

Grüße
Chris

Hallo

Was sagt der Fachanwalt für Sozialrecht dazu?

Gruß,
LeoLo

Hallo

Da nab ich mich noch nicht schlau gemacht hab gehofft was ich hier erstmal was in erfahrung bringen kann

grüsse

Chris

Hallo

Die Antwort hatte ich erwartet.

Wenn ich das richtig verstanden habe, sprechen wir bereits von Privatinsolvenz und dem Umstand, daß hier eventuell gerade der Todesstoß durchgeführt wird.

Nicht böse gemeint, aber da kann man natürlich mit Halbwahrheiten aus einem anonymen Forum arbeiten. Man kann aber auch sinnvollerwiese einen Beratungskostenschein beim Amtsgericht holen und mit allen Unterlagen zum Beratungsgespräch beim Fachanwalt gehen.

Ich persönlich halte Variante A für sehr risikofreudig und würde Variante B wählen.

Gruß,
LeoLo

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Er wird echt verrückt, wenn er liest, dass es dafür Freiheitsstrafen geben kann und so.

Das ist Standardtext in den Schreiben der Famka.

Bis 21 (plus Bundeswehr-/Zivizeit) bekommt man bei arbeitslos oder Ausbildungsplatzsuchend KG.
Ausbildungsplatzsuchend geht bis 25

Als die Maßnahme um war, hat er sich wieder arbeitsuchend
gemeldet, aber anscheinend nicht wieder
_ausbildung_suchend.

Das wäre über 25 schlecht. Aber vielleicht gibt’s Belege für erfolgte Bewerbungen um Ausbilduingsplätze? Das würde helfen.

Gibt es noch eine Kopie des Briefes,in dem die FamKa über das Ausbildungsende informiert wurde?

Grüße
jk