Endabrechnug offenlegen bei Arbeitsamt?

Muss man dem Arbeitsamt die Endabrechnung vorlegen? Und wenn ja darf das Amt ein eventuelles Guthaben zurück fordern?

Ich starte mal mit einer freundichen Begrüßung:
Hallo Susi09

Endabrechnung wovon?

Ich beende mal mit einem Mindestmaß an komunikativen Grundanforderungen: Die Verabschiedung!
Gruß,
LeoLo

Hallo

Also möchte nicht das Arbeitsamt (wie in der Überschrift steht) sondern die ARGE die Endabrechnung sehen?

Liegt der Abrechnungszeitraum (also das Rechnungsdatum der Endabrechnung) denn in einer Zeit des Leistungsbezuges?

Gruß,
LeoLo

Ja es würde dann in der Zeit des bezugs fallen danach gefragt hat die arge noch nicht. Wollte mich nur informieren ob die Arge das geld anfordern kann und darf? lg susi

Hallo

Im Wege des Zuflussprinzips wird es meines Erachtens angerechnet.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
(Absatz 1)

„Fragen“ muß die ARGE auch nicht. Es ist anzugeben und ergibt sich sicherlich doch auch aus den Kontoauszügen, oder?

Gruß,
LeoLo

Hallo

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
(Absatz 1)

Ich finde, da ist die Sache arg verschraubt ausgedrückt.

Aber eigentlich ist es doch völlig klar, dass die Arge Gelder, die sie vorher für einen bestimmten Zweck bezahlt hat, wieder zurückhaben will, wenn sie nicht für diesen Zweck benötigt werden.

Was anderes ist mit Rückzahlungen vom Stromanbieter, die hat ja der Kunde aus seinem Budget bezahlt.

Viele Grüße

PS: Es empfiehlt sich auf keinen Fall, der Arge solche Sachen zu verschweigen. Die sollte man von sich aus unaufgefordert mitteilen. Dazu hat man sich auch verpflichtet, beim Unterschreiben des Antrags.

Dem kann ich zustimmen, micht die Arge ist verpflichtet, die relevanten Unterlagne anzufrdern. Der Hlfeempfänger hat bestimmte Mitwirkungspflichten. Der Sachbearbeiter ist schließlich kein Hellseher. Da Lügen bekanntlich kurze Beine haben, sollten solche Unterlagen unaufgefordert vorgelegt werden. Die Nichtbeachtung der Miwirkunspflichten kann fatale Folgen haben.