Hallo, ich wüßte gerne ob jemand, der vom Arbeitsamt ein Gründungsdarlehen bekommen hat, danach (sollte die Existenzgründung nicht funktionieren) wieder einen Anspruch auf ALG 1 hat ,wenn er eine Arbeitslosenversicherung ( 16 €/Monat) beim Arbeitsamt abgeschlossen hat.
Gruß
Kosmokatze
Hallo, ich wüßte gerne ob jemand, der vom Arbeitsamt ein
Gründungsdarlehen bekommen hat, danach (sollte die
Existenzgründung nicht funktionieren) wieder einen Anspruch
auf ALG 1 hat ,wenn er eine Arbeitslosenversicherung ( 16
€/Monat) beim Arbeitsamt abgeschlossen hat.
Hallo,
ich hatte etwas ähnliches gefragt in /t/selbstaend-freiw-arbeitslosenversicherung-hinzuve…
Mich interessiert die Höhe des ALG, wenn freiwillige Versicherung und SV-pflichtige Tätigkeit zusammenkommen. Ich habe allerdings keine Antwort darauf erhalten.
Für den von Dir genannten Fall kommt es drauf an, ob insgesamt die Beitragszeit erfüllt ist. Nach meiner Erinnerung erwirbt man durch die freiw. Versicherung erst einen Anspruch, nachdem man 12/24 (?) Monate eingezahlt hat. Alternative zählt dazu auch, wenn man vorher pflichtversichert oder arbeitslos war.
Es gibt auf den Seiten der Arbeitsagentur ein Merkblatt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung.
Gruß
Jens