Ende Hilfsbedürftigkeit, Ende Auskunftspflicht?

Guten Tag,

wenn Person A sich bei der ARGE meldet, dass er jetzt Vollzeit beschäftigt ist will die ARGE ja einen Verdienstbescheid vom Arbeitgeber.
Was ist wenn A der ARGE keine Auskünfte über sein jetziges Gehalt geben möchte? Ist A dazu verpflichtet, der ARGE diese Auskunft zu geben?
Respektive: Was kann A im schlimmsten Fall passieren, wenn er der ARGE den Verdienstbescheid nicht sendet?
Da die Leistungen mit der ‚Beschäftigungsmeldung‘ eingestellt wurden, scheint es keine Konsequenzen zu geben, da eine Leistungskürzung für nicht erbrachte Leistungen ja irrsinnig wäre?

MfG
janne

Hallo,

grundsätzlich wird es der ARGE darum gehen zu erfahren, wann das erste Gehalt zufließt. Das kann ja im laufenden Monat passieren, was unter Umständen eine Überzahlung verursachen kann, oder im Folgemonat, was dann ggf. keine Auswirkungen hat. Verworren, deswegen Beispiel: der Alg II-Empfänger teilt dem Amt am 25.07.2009 mit, dass er ab 01.08.2009 eine Beschäftigung aufnimmt und kein Geld mehr von der ARGE möchte. Der Zahlungslauf wäre aber der 23.07.09, so dass das Alg II für 08/2009 schon angewiesen ist. Anhand des Gehaltsnachweises und ggf. eines entsprechenden Kontoauszuges kann die ARGE nun sehen, ob das Gehalt in 08/2009 zufließt (= Überzahlung) oder im Folgemonat (rechtzeitige Leistungseinstellung möglich).
Der Noch-Alg II-Empfänger sollte sich also vom AG bescheinigen lassen, wann das Gehalt zufließt (und ihn vielleicht bitten, das erste Gehalt nachträglich zu zahlen), dann muss er dem Amt keinen Gehaltsnachweis vorlegen.

Gruß
Kristin

Hallo

Was ist wenn A der ARGE keine Auskünfte über sein jetziges
Gehalt geben möchte? Ist A dazu verpflichtet, der ARGE diese
Auskunft zu geben?

Ja.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/BJNR295500003.html…

Respektive: Was kann A im schlimmsten Fall passieren, wenn er
der ARGE den Verdienstbescheid nicht sendet?

Siehe Link oben § 63 (2):
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.

Da die Leistungen mit der ‚Beschäftigungsmeldung‘ eingestellt
wurden, scheint es keine Konsequenzen zu geben, da eine
Leistungskürzung für nicht erbrachte Leistungen ja irrsinnig
wäre?

Ich kapier das nicht. Die Leistungen werden im Notfall gerne angenommen, aber nachher fühlt man sich belästigt. Wo ist das Problem?

Gruß,
LeoLo

Kann dir nur zustimmen… Wenns darum geht, Leistungen zu beantragen, muss alles auf den Tisch gelegt werden. Das stellt kein Problem dar… Aber wenn man dann nicht mehr hilfebedürftig ist, ist es plözlich ein Verbrechen zu erfahren, was die Leute verdienen…
Im Übrigen geht es in allererster Linie darum, prüfen zu können, ob weiterhin Hilfebedürftigkeit vorliegt, weil das Einkommen z.B. zu gering ist. Also vielleicht zukünftig mal den Sinn solcher Regeln hinterfragen…

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Hallo

Ist A dazu verpflichtet, der ARGE diese Auskunft zu geben?

Ja.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/BJNR295500003.html…

Wo genau steht denn da, dass ein Arbeitnehmer, der kein Alg 2 mehr bezieht, auskunftspflichtig ist? Ich finde den entsprechenden Absatz nicht.

Ich kapier das nicht. Die Leistungen werden im Notfall gerne angenommen, aber nachher fühlt man sich belästigt. Wo ist das Problem?

Vielleicht, weil man keinen Sinn darin sieht?
Was für einen Sinn könnte es denn haben?

MfG Simsy Mone

Kann dir nur zustimmen… Wenns darum geht, Leistungen zu
beantragen, muss alles auf den Tisch gelegt werden. Das stellt
kein Problem dar…

Oh, na klar ist das kein Problem… Das größere Problem wäre ja, die Auskünfte nicht zugeben und keine Leistungen zu bekommen…
Die Auskunfterei bei ALG2 ist und bleibt datenschutztechnisch äußerst fragwürdig… Ich möchte nicht, dass jemand an Hand meiner Kontoauszüge, mit denen ich die Hilfebedürftigkeit nachweisen soll (und schwärzen darf man ja nacht Gerichtsentscheid nicht), sich Gedanken drüber zu machen, warum ich 30€ im Monat beim Zoohandel lasse und mir beim nächsten Mal dann vorschlägt, ich solle mich von meinen Tieren trennen…? Gibt es Leute, denen es wirklich recht wäre, wenn der Sachbearbeiter aus den Auszügen lesen kann, dass man im Sex-Shop eingekauft hat?

Aber wenn man dann nicht mehr
hilfebedürftig ist, ist es plözlich ein Verbrechen zu
erfahren, was die Leute verdienen…

Was verdienst du denn so? Was ist deine Steuerklasse, wer dein Arbeitgeber, wieviel Urlaubsgeld bekommst du, bezahlst du davon Versicherungen? Voll- oder Teil-Kasko?
Eine Frage in Richtung „Verdienen sie Netto mehr als das 1,2-fache ihres letzten ALG2?“ an den ehemaligen Empfänger sollte reichen.
Die Höhe des bisherigen ALG2 gehtden Arbeitgeber nämlich auch nichts an.

Im Übrigen geht es in allererster Linie darum, prüfen zu
können, ob weiterhin Hilfebedürftigkeit vorliegt, weil das
Einkommen z.B. zu gering ist.

Zu gering wäre das Einkommen, wenn das Netto unter dem bisherigen ALG2 liegt.
Viel anders braucht man das nicht zu definieren

Also vielleicht zukünftig mal
den Sinn solcher Regeln hinterfragen…

Ist die Regel global sinnvoll? Verletzt die Regel das Recht darauf , dass ich selbst bestimmen darf wem ich welche Daten geben möchte?
Ich bin der Ansicht, dass Gehaltsdinge lediglich den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer und das Finanzamt angehn.

Kann dir nur zustimmen… Wenns darum geht, Leistungen zu
beantragen, muss alles auf den Tisch gelegt werden. Das stellt
kein Problem dar…

Oh, na klar ist das kein Problem… Das größere Problem wäre
ja, die Auskünfte nicht zugeben und keine Leistungen zu
bekommen…
Die Auskunfterei bei ALG2 ist und bleibt datenschutztechnisch
äußerst fragwürdig… Ich möchte nicht, dass jemand an Hand
meiner Kontoauszüge, mit denen ich die Hilfebedürftigkeit
nachweisen soll (und schwärzen darf man ja nacht
Gerichtsentscheid nicht), sich Gedanken drüber zu machen,
warum ich 30€ im Monat beim Zoohandel lasse und mir beim
nächsten Mal dann vorschlägt, ich solle mich von meinen Tieren
trennen…? Gibt es Leute, denen es wirklich recht wäre, wenn
der Sachbearbeiter aus den Auszügen lesen kann, dass man im
Sex-Shop eingekauft hat?

Man muss immer noch bedenken, dass Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln finanziert wird, daher ist es wohl im Sinne aller, dass geprüft wird, ob Hilfeberdürftigkeit wirklich vorliegt. Sagen kann jeder viel, aber der Kontoauszug belegt das Ganze.
Was glaubst du, wo wir landen würden, wenn jeder einfach so ohne Belege Arbeitslosengeld II beantragen könnte?
Es geht sicher nicht darum zu kontrollieren, was genau der Einzelne wo zahlt. Die Stasi-Zeiten sind schließlich vorbei…
Wenn der zuständige Sachbearbeiter den Arbeitslosengeld II - Bezieher sieht, wenn er den Sex-Shop verlässt oder an der Kasse hinter ihm steht, weiß er auch, dass er dort war und was er gekauft hat.

Aber wenn man dann nicht mehr
hilfebedürftig ist, ist es plözlich ein Verbrechen zu
erfahren, was die Leute verdienen…

Was verdienst du denn so? Was ist deine Steuerklasse, wer dein
Arbeitgeber, wieviel Urlaubsgeld bekommst du, bezahlst du
davon Versicherungen? Voll- oder Teil-Kasko?
Eine Frage in Richtung „Verdienen sie Netto mehr als das
1,2-fache ihres letzten ALG2?“ an den ehemaligen Empfänger
sollte reichen.
Die Höhe des bisherigen ALG2 gehtden Arbeitgeber nämlich auch
nichts an.

Wenn ich wirklich hilfebedürfig bin, sollte ich auch kein Problem damit haben, meine finanziellen Mittel offen zu legen.
Ich sehe auch nicht den riesen Unterschied zwischen den offengelegten Tatsachen während des Bezuges und bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit.
Vor des Bezugs legt man ALLES offen - Kontoauszüge, Mietverträge, mögliches Vermögen, etc., aber sobald man einen Job findet, legt man plötzlich den größten Wert auf Datenschutz? Sorry, aber da seh ich den Sinn nicht…

Im Übrigen geht es in allererster Linie darum, prüfen zu
können, ob weiterhin Hilfebedürftigkeit vorliegt, weil das
Einkommen z.B. zu gering ist.

Zu gering wäre das Einkommen, wenn das Netto unter dem
bisherigen ALG2 liegt.
Viel anders braucht man das nicht zu definieren

Wissen muss man ebenfalls, wann der Lohn gezahlt wird. Ggf. entsteht so nämlich ein ganzer Monat, in dem kein Geld mehr zufließt. Arbeitslosengeld II wird schließlich zu Beginn des Monats gezahlt, Lohn aber meistens erst zum 15. des Folgemonats. So muss der ehemalige Hilfebedürftige dann 1,5 Monate ohne Geld dastehn… Wie soll man so seine Miete zahlen?

Also vielleicht zukünftig mal
den Sinn solcher Regeln hinterfragen…

Ist die Regel global sinnvoll? Verletzt die Regel das Recht
darauf , dass ich selbst bestimmen darf wem ich welche Daten
geben möchte?

Man darf selbst bestimmen, welche Daten man preisgibt. Aber man geht auch Pflichten ein, wenn man in den laufenden Arbeitslosengeld II - Bezug fällt und erhält nicht nur Rechte.
Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht sind hier entscheidend.

Ich bin der Ansicht, dass Gehaltsdinge lediglich den
Arbeitgeber, den Arbeitnehmer und das Finanzamt angehn.

Verletzt das Finanzamt etwa nicht deine datenschutzrechtlichen Grundsätze? Wo ist da der Unterschied?

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Hallo Simsy Mone

Du bist immer noch angefressen von meiner Zurechtweisung und suchst jetzt Möglichkeiten, Dich zu revanchieren, hm?

Nicht schlimm. Alles wird gut.

Sei mir nicht böse, daß ich auf diese Art der Kommunikation nicht stehe. Ich halte da schon gerne ein gewisses Nivea. Ich gebe Dir nur zwei Sachen mal wieder mit auf den Weg:

  1. Wer sagt, daß der AN nicht noch im Bezug stand, als er die Arbeit aufnahm? In der Regel wird ALG II am Anfang des Monats bezahlt und die Wenigsten können mal eben so einen Monat überbrücken, wenn sie erst am Anfang des Folgemonats Gehalt bekommen.
  2. Dieser von mir angegebene Abschnitt des SGB 2 deckt nur einen Aspekt ab, der hier herangezogen werden könnte. Vielleicht, wo Du doch so eine Leseratte bist, was Gesetz angeht, gefällt Dir ja das SGB 1 noch besser?
    http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/BJNR030150975.html…

So und jetzt konzentrier Dich lieber darauf, anderen mit sinnvollen Tips weiterzuhelfen, als hier eine Privatfehde zu führen. Das schadet Dir und schadet den Fragenden. Mich juckt das am Wenigsten.

Gruß,
LeoLo

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