Kann dir nur zustimmen… Wenns darum geht, Leistungen zu
beantragen, muss alles auf den Tisch gelegt werden. Das stellt
kein Problem dar…
Oh, na klar ist das kein Problem… Das größere Problem wäre
ja, die Auskünfte nicht zugeben und keine Leistungen zu
bekommen…
Die Auskunfterei bei ALG2 ist und bleibt datenschutztechnisch
äußerst fragwürdig… Ich möchte nicht, dass jemand an Hand
meiner Kontoauszüge, mit denen ich die Hilfebedürftigkeit
nachweisen soll (und schwärzen darf man ja nacht
Gerichtsentscheid nicht), sich Gedanken drüber zu machen,
warum ich 30€ im Monat beim Zoohandel lasse und mir beim
nächsten Mal dann vorschlägt, ich solle mich von meinen Tieren
trennen…? Gibt es Leute, denen es wirklich recht wäre, wenn
der Sachbearbeiter aus den Auszügen lesen kann, dass man im
Sex-Shop eingekauft hat?
Man muss immer noch bedenken, dass Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln finanziert wird, daher ist es wohl im Sinne aller, dass geprüft wird, ob Hilfeberdürftigkeit wirklich vorliegt. Sagen kann jeder viel, aber der Kontoauszug belegt das Ganze.
Was glaubst du, wo wir landen würden, wenn jeder einfach so ohne Belege Arbeitslosengeld II beantragen könnte?
Es geht sicher nicht darum zu kontrollieren, was genau der Einzelne wo zahlt. Die Stasi-Zeiten sind schließlich vorbei…
Wenn der zuständige Sachbearbeiter den Arbeitslosengeld II - Bezieher sieht, wenn er den Sex-Shop verlässt oder an der Kasse hinter ihm steht, weiß er auch, dass er dort war und was er gekauft hat.
Aber wenn man dann nicht mehr
hilfebedürftig ist, ist es plözlich ein Verbrechen zu
erfahren, was die Leute verdienen…
Was verdienst du denn so? Was ist deine Steuerklasse, wer dein
Arbeitgeber, wieviel Urlaubsgeld bekommst du, bezahlst du
davon Versicherungen? Voll- oder Teil-Kasko?
Eine Frage in Richtung „Verdienen sie Netto mehr als das
1,2-fache ihres letzten ALG2?“ an den ehemaligen Empfänger
sollte reichen.
Die Höhe des bisherigen ALG2 gehtden Arbeitgeber nämlich auch
nichts an.
Wenn ich wirklich hilfebedürfig bin, sollte ich auch kein Problem damit haben, meine finanziellen Mittel offen zu legen.
Ich sehe auch nicht den riesen Unterschied zwischen den offengelegten Tatsachen während des Bezuges und bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit.
Vor des Bezugs legt man ALLES offen - Kontoauszüge, Mietverträge, mögliches Vermögen, etc., aber sobald man einen Job findet, legt man plötzlich den größten Wert auf Datenschutz? Sorry, aber da seh ich den Sinn nicht…
Im Übrigen geht es in allererster Linie darum, prüfen zu
können, ob weiterhin Hilfebedürftigkeit vorliegt, weil das
Einkommen z.B. zu gering ist.
Zu gering wäre das Einkommen, wenn das Netto unter dem
bisherigen ALG2 liegt.
Viel anders braucht man das nicht zu definieren
Wissen muss man ebenfalls, wann der Lohn gezahlt wird. Ggf. entsteht so nämlich ein ganzer Monat, in dem kein Geld mehr zufließt. Arbeitslosengeld II wird schließlich zu Beginn des Monats gezahlt, Lohn aber meistens erst zum 15. des Folgemonats. So muss der ehemalige Hilfebedürftige dann 1,5 Monate ohne Geld dastehn… Wie soll man so seine Miete zahlen?
Also vielleicht zukünftig mal
den Sinn solcher Regeln hinterfragen…
Ist die Regel global sinnvoll? Verletzt die Regel das Recht
darauf , dass ich selbst bestimmen darf wem ich welche Daten
geben möchte?
Man darf selbst bestimmen, welche Daten man preisgibt. Aber man geht auch Pflichten ein, wenn man in den laufenden Arbeitslosengeld II - Bezug fällt und erhält nicht nur Rechte.
Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht sind hier entscheidend.
Ich bin der Ansicht, dass Gehaltsdinge lediglich den
Arbeitgeber, den Arbeitnehmer und das Finanzamt angehn.
Verletzt das Finanzamt etwa nicht deine datenschutzrechtlichen Grundsätze? Wo ist da der Unterschied?