Umzugskostenübernahme durch das Arbeitsamt

Guten Tag,

nach einem mehrjährigem Bezug von ALG II mit durchgehendem Zuverdienst wurde nun eine 500 km entfernte Arbeitsstelle von einem Elternteil der Familie gefunden. Der neue Arbeitgeber ist nach 2 Monaten bereit die Probezeit zu beenden. Die Familie möchte nun in die neue Stadt ziehen und hat bisher auf Unterstützung durch das Arbeitsamt gehofft. Laut Arbeitsamt ist eine Umzugskostenunterstützung nach Ablauf der Probezeit nicht mehr möglich.Stimmt das? Des weiteren ist die Unterstützung zu den Umzugskosten nur eingeschränkt möglich, da die Familie durchgehend ein Einkommen hatte und nur unterstützend ALG II erhalten hat. Auch muß laut AA die neue Wohnung den Hartz 4 Grenzen entsprechen, auch wenn diese zukünftig voll von der Familie selbst finanziert wird. Wie sehen die Bestimmungen zur Umzugskostenbeihilfe aus, unter welchen Vorraussetzungen wird sie gewährt?

Vielen Dank

Hallo

Wurde die Arbeit bereits aufgenommen?

Gruß,
LeoLo

Umzugskostenbeihilfe gibt es seit Beginn des Jahres so nicht mehr.
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit liegen nun im Ermessen des Arbeitsvermittlers. Daher kann man pauschal dazu leider nichts sagen.

siehe hierzu:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__45.html

Ja, die Arbeit wurde vor etwa 2 Monaten aufgenommen und die Familie ist noch nicht mit umgezogen.

Hallo

Anträge auf Förderungen im Hinblick auf eine Arbeitsaufnahme müssen schn vor Begründung des Arbeitsverhältnisses gestellt werden. Wenn derzeit keine ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt bezogen werden, sehe ich da auch keinen Weg.

Gruß,
LeoLo