Wichtiger Grund für Abbruch einer Weiterbildung

Hallo,

ein Langzeitarbeitsloser hat es endlich geschafft, und bekam eine Weiterbildungsmaßnahme bewilligt. (5 Monate Vollzeit)

Nun soll eine EGV (Eingliederungsvereinbarung) unterschrieben werden. U.a. mit folgenden Bedingungen.

Wenn die Bildungsmaßnahme ohne wichtigen Grund abgebrochen wird, oder man nicht regelmäßig teilnimmt, gibt es Sanktionen, was ja völlig ok ist.

Gleichzeitig sollen aber weiterhin 8 Bewerbungen monatl. geschrieben werden. Auch auf Teilzeitstellen, befristete Stellen und 400 € Jobs. Ansonsten auch Sanktionen.

Ist das normal? Wo liegt der Sinn, z.B. wegen einer kurzen befristeten Stelle oder eines 400 € Jobs eine Maßnahme die viel Geld kostet abzubrechen? Der Arbeitslose hätte doch bestimmt keine Chance, nochmals eine Weiterbildung bewilligt zu bekommen.

Wäre ein Abbruch der Weiterbildung wegen eines 400 € Jobs oder z.B. einer auf 3 Monate befristeten Arbeit ein wichtiger Grund?
Was sind allgemein wichtige Gründe die den Abbruch einer teuren Maßnahme rechtfertigen?

Wenn in einer Bewerbung z.B. geschrieben wird, dass man bis Januar eine Weiterbildung macht, könnte es dann so ausgelegt werden, dass man Sanktionen bekommt?

Die Weiterbildung ist für den Arbeitslosen sehr wichtig und hier liegt auch seine Priorität, und große Hoffnungen (sonst wäre sie ja nicht genehmigt worden, da Langzeitarbeitslose i.d.R. eher keine Chancen haben gefördert zu werden). Die Weiterbildung hat doch in 1. Linie den Sinn und Zweck, die Chancen auf eine Vollzeitstelle zu erhöhen, bzw. jemanden überhaupt in Arbeit zu bringen.

Man gedenkt, die EGV umzuformulieren und für die Stellensuche hinzufügt, dass eine Stelle die Beendigung der Weiterbildung nicht gefährden darf (z.B. 400 € Job am Wochenende trotz Kind!), und sich der Leistungsempfänger verpflichtet, sich frühzeitig vor Ende der Maßnahme zu bewerben.

Macht sowas Sinn? Eigentlich sollen EGV ja verhandelbar sein. Man hört aber immer wieder, das wäre in der Praxis eher selten durchsetzbar und die EGV wird dann als Verwaltungsakt erlassen.

Danke vorab ms

Hallo

Gleichzeitig sollen aber weiterhin 8 Bewerbungen monatl. geschrieben werden. Auch auf Teilzeitstellen, befristete Stellen und 400 € Jobs. Ansonsten auch Sanktionen.

– Daß er/sie sich weiter bewerben soll, ist doch gut und richtig. Ob man sich als Aloser auf Vollzeitstellen oder geringfügige Beschäftigungen bewirbt, hat man doch selber in der Hand, oder? 8 Bewerbungen sind 8 Bewerbungen…

Ist das normal? Wo liegt der Sinn, z.B. wegen einer kurzen befristeten Stelle oder eines 400 € Jobs eine Maßnahme die viel Geld kostet abzubrechen? Der Arbeitslose hätte doch bestimmt keine Chance, nochmals eine Weiterbildung bewilligt zu bekommen.

– Naja, der Alose kostet auch Geld. Der Sinn dahinter ist ja klar. Sofern der Alose vor Ende der Weiterbildung wieder in den Arbeitsmarkt integriert wird, spart man evtl an den Weiterbildungskosten und am parallel dazu gezahlten Hartz IV. Es ist auch üblich, daß man sich der Regel unterwerfen muß, daß eine Arbeitsaufnahme immer vorgeht. Meines Erachtens ist das auch gerecht und im Sinne eines funktionierenden sozialen Systems.

Wenn in einer Bewerbung z.B. geschrieben wird, dass man bis Januar eine Weiterbildung macht, könnte es dann so ausgelegt werden, dass man Sanktionen bekommt?

– Meines Erachtens: Nein. Wenn man natürlich im nächsten Satz schreibt, daß man daher erst ab Februar die Arbeit aufnehmen kann, sähe das anders aus.

Die Weiterbildung hat doch in 1. Linie den Sinn und Zweck, die Chancen auf eine Vollzeitstelle zu erhöhen, bzw. jemanden überhaupt in Arbeit zu bringen

– Sollte zumindest so sein. Aber wenn der Alose die Arbeit aufnimmt, entfällt ja auch das Argument, daß der Alose anders nicht wieder integrierbar ist…

Eigentlich sollen EGV ja verhandelbar sein. Man hört aber immer wieder, das wäre in der Praxis eher selten durchsetzbar und die EGV wird dann als Verwaltungsakt erlassen.

– Warum sollten EGV verhandelbar sein? Man sollte sich mal vorstellen, was passieren würde, wenn jeder Alose die große Vertragsverhandlung startet, wenn er eine EGV vorgelegt bekommt. Wenn man sich dem Leistungssystem unterwirft, muß man auch nach seinen Regeln spielen.

Btw: In der Regel schaut der Arbeitsvermittler während der Maßnahmezugehörigkeit nicht mehr allzu genau hin. Also: 8 Bewerbungen einhalten und gut ist.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Ist das normal? Wo liegt der Sinn, z.B. wegen einer kurzen
befristeten Stelle oder eines 400 € Jobs eine Maßnahme die
viel Geld kostet abzubrechen? Der Arbeitslose hätte doch
bestimmt keine Chance, nochmals eine Weiterbildung bewilligt
zu bekommen.

– Naja, der Alose kostet auch Geld. Der Sinn dahinter ist ja
klar. Sofern der Alose vor Ende der Weiterbildung wieder in
den Arbeitsmarkt integriert wird, spart man evtl an den
Weiterbildungskosten

das ist eben das, wo ich mir nicht sicher bin. Die Bildungsstätte wird doch bestimmt ihr Geld auch dann bekommen, wenn die Maßnahme abgebrochen wird. Vielleicht gestaffelt, je nach Vertrag mit der BA. Aber ein Teil des Geldes ist dann in den Sand gesetzt für z.B. einen 400 € Job oder einen befristeten Job. Das muss sich dann ja auch erst wieder amortisieren.

Wenn in einer Bewerbung z.B. geschrieben wird, dass man bis
Januar eine Weiterbildung macht, könnte es dann so ausgelegt
werden, dass man Sanktionen bekommt?

– Meines Erachtens: Nein. Wenn man natürlich im nächsten Satz schreibt, daß ::man daher erst ab Februar die Arbeit aufnehmen kann, sähe das anders aus.

Ok, dann geht es ja noch.

– Sollte zumindest so sein. Aber wenn der Alose die Arbeit
aufnimmt, entfällt ja auch das Argument, daß der Alose anders
nicht wieder integrierbar ist…

Einerseits ja. Andererseits wird sowas ja äußerst selten bewilligt. Nämlich frühestens dann, wenn klar ist, dass er ohne Weiterbildung eben (seit z.B. 6 J.) nicht vermittelbar ist. Und der Arbeitsmarkt wird ja momentan nicht gerade größer.

– Warum sollten EGV verhandelbar sein?

Weil es richterlich z.T. bereits so entschieden wurde, und die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt wird.
http://www.ra-felsmann.de/aktuelles/sozialrecht/Sozi…
und auch LSG Niedersachsen-Bremen Az.: L 8 AS 605/06

Man sollte sich mal
vorstellen, was passieren würde, wenn jeder Alose die große
Vertragsverhandlung startet, wenn er eine EGV vorgelegt
bekommt. Wenn man sich dem Leistungssystem unterwirft, muß man
auch nach seinen Regeln spielen.

Tja, allerdings legen die Ämter die Spielregeln gerne einseitig fest. Mit einem öffentlich-rechtlichem Vertrag hat das dann nichts mehr zu tun, wenn es nicht verhandelbar wäre, bzw. sein sollte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung

Die EGV ist meist eine Farce, und steht in keinem Verhältnis bezüglich Fordern und Fördern. Die EGV dient allein dazu, sich Sanktionierung offen zu halten, aber seltenst erfüllen sie den Sinn, eine gemeinsame sinnvolle Strategie zur Eingliederung zu erarbeiten.

Btw: In der Regel schaut der Arbeitsvermittler während der
Maßnahmezugehörigkeit nicht mehr allzu genau hin. Also: 8
Bewerbungen einhalten und gut ist.

Deren Kosten dann auch bis 260 €/p.A bezahlt werden, die Arbeitgeber durch die Bewerbungsflut genervt sind und sie unnötig Geld kostet, bzw. die teuren Bewerbungsunterlagen gleich in den Papierkorb fliegen, da die inzw. ja nichtmal mehr zurückgeschickt werden (weil viel zu teuer bei durchschnittlich 1000-1200 Bewerbungen, von denen wegen der Bewerbungspflicht seitens der BA eh mindestens 80 % sowieso nicht in Frage kommen. Aber Hauptsache beworben. Egal wie sinnvol und ob man überhaupt qualifiziert ist. Das kontrolliert nämlich auch niemand)

Naja, es zeichnet sich ja sowieso ab, dass es bald fast nur noch Arbeit im Billiglohnsektor gibt, und der Staat kräftig aufstockt. Sie wollten es ja so und mischen beim Lohndumping kräftig mit. Gelobt sei die Globalisierung und die Krise, die für diese kurzsichtige Politik herhalten darf.

ms

So entstehen Gerüchte… Und mal so prinzipiell.
Hallo musstesein

– Warum sollten EGV verhandelbar sein?

Weil es richterlich z.T. bereits so entschieden wurde,

Genau das ist der Weg, wie ein Urteil einen Weg in die Zeitung oder ins Fernsehen findet. Dann sieht oder liest das jemand und im „Stille-Post-Prinzip“ erzählt er es fast wie es war weiter. Und dann der nächste wieder. Und wieder. Und wieder… Und irgendwann hat das, was erzählt wird, mit dem Urteil nix mehr zu tun.

Musstesein, in keinem der Texte oder Urteile steht, daß eine EGV verhandelbar sein muß! Es sind zwei Einzelfälle, wo die Frage der Sanktionsfähigkeit in zwei unterschiedlichen Fallkonstellationen verneint wurde. Beides im Hinblick auf die (scheinbare) Nichtzustimmung. Daß jeder das Recht hat, eine EGV nicht zu unterschreiben, ist doch nix Neues. In der Regel läuft das dann schlussendlich auf eine Leistungskürzung hinaus. Dagegen kann der Alose klagen. Dann entscheidet das Gericht, ob das Nichtunterzeichnen Sanktionsfähig war oder nicht. Und ob EGV prinzipiell verfassungswidrig sind, ist eine ganz andere Diskussion, die eben noch nicht geklärt ist.

Die
Bildungsstätte wird doch bestimmt ihr Geld auch dann bekommen,
wenn die Maßnahme abgebrochen wird. Vielleicht gestaffelt, je
nach Vertrag mit der BA. Aber ein Teil des Geldes ist dann in
den Sand gesetzt für z.B. einen 400 € Job oder einen
befristeten Job. Das muss sich dann ja auch erst wieder
amortisieren.

Durch eine Arbeitsaufnahme ammortisiert sich das i.d.R. recht fix.

Und der Arbeitsmarkt wird ja momentan nicht gerade
größer.

Meine persönliche Meinung dazu ist, daß die Arbeitssuche heute nicht viel schwieriger ist, als vor der „Wirtschaftskrise“.

Man sollte sich mal
vorstellen, was passieren würde, wenn jeder Alose die große
Vertragsverhandlung startet, wenn er eine EGV vorgelegt
bekommt. Wenn man sich dem Leistungssystem unterwirft, muß man
auch nach seinen Regeln spielen.

Tja, allerdings legen die Ämter die Spielregeln gerne
einseitig fest. Mit einem öffentlich-rechtlichem Vertrag hat
das dann nichts mehr zu tun, wenn es nicht verhandelbar wäre,
bzw. sein sollte.

Es täte manchmal gut, wenn man sich bei der Diskussion auch darüber im Klaren ist, wer die Schulungen bezahlt. Immer diese wehleidige Diskussion. Das ist doch immer so. Ich bin ganz bestimmt niemand, der Alose in eine Bettler-Rolle stecken will, aber in den letzten Jahren merkt man immer mehr, daß die Einsatzbereitschaft des Alosen in Gegenleistung zur finanziellen Absicherung des Staates rapide sinkt.

Gegenbeispiel: Wenn man bei einem Arbeitgeber ist und ihn fragt „Cheffe, kannst Du mich weiterbilden - auf Deine Kosten“ und der Arbeitgeber sagt „Ok, mache ich, aber unter zwei Bedingungen: 1. und 2.“ Dann kann man entweder diese Bedingungen akzeptieren oder lässt sich nicht auf seine Kosten weiterbilden. Im sozialen Bereich ist das doch auch so. Man bezieht Leistungen aus öffentlichen Kassen und bekommt zusätzlich noch eine Weiterbildung bezahlt. An diesen Umstand knüpft der Geldgeber Forderungen (die ich nicht für unmenschlich halte). Und gerade wenn eine der Forderung die ist, daß die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit Vorrang hat, dann frage ich mich, warum das verhandelbar sein sollte? Gerade das ist doch das Ziel. Wenn einem eine Weiterbildung so endlos wichtig ist, kann man auch nach Aufnahme einer Arbeit das Bildungsziel zusätzlich per Fernkkursus, Abendschule oder was auch immer auf eigene Kosten anstreben. Das machen übrigens abertausende von Arbeitnehmer jeden Tag. Es passiert aber eben sehr schnell, daß der Alose sich damit gut einrichtet, daß der Staat nun alles zu übernehmen hat. Und dabei soll er sich gefälligst nach dem Alosen richten.

Die EGV ist meist eine Farce, und steht in keinem Verhältnis
bezüglich Fordern und Fördern. Die EGV dient allein dazu, sich
Sanktionierung offen zu halten, aber seltenst erfüllen sie den
Sinn, eine gemeinsame sinnvolle Strategie zur Eingliederung zu
erarbeiten.

Musstesein. Sei mir nicht böse, aber wenn ein Arbeitsloser Leistungen nach dem SGB 2 oder SGB 3 bezieht und zusätzlich noch eine unterschiedlich kostspielige Weiterbildung bezahlt bekommt (und dabei im ALG 1 - Bezug sogar noch die Maßnahmedauer hälftig länger ALG 1 bekommt…), dann finde ich es persönlich eine bodenlose Unverschämtheit, wenn man dem Leistungsträger vorwirft, er würde mehr fordern als fördern! Mir scheint, daß man dies eher umgekehrt feststellen sollte: der Alose fordert, will aber nichts geben.

Bewerbungsunterlagen … bei …
durchschnittlich 1000-1200 Bewerbungen,

Auch das ist Kokolores. Man merkt, daß Du hier Stammtisch-Parolen verbreitest. Der hier behauptete Durchschnitt ist absolut realitätsfremd.

Und zu den Kosten: eine persönliche Initiativbewerbung ortsnah kostet ebensowenig Geld wie eine telefonische Bewerbung

Naja, es zeichnet sich ja sowieso ab, dass es bald fast nur
noch Arbeit im Billiglohnsektor gibt, und der Staat kräftig
aufstockt.

Woran merkt man das? Belege das doch einmal bitte.

Sie wollten es ja so und mischen beim Lohndumping
kräftig mit.

Würdest Du mir das auch einmal kurz belegen?

Gelobt sei die Globalisierung und die Krise, die
für diese kurzsichtige Politik herhalten darf.

Ach? Jetzt ist die Politik der Schuldige bei der Krise? Naja. Ist eben ein einfaches Feindbild. Wie bei der Arbeitslosigkeit, da ist eben die AfA oder die Arge schuld. Oder die Arbeitgeber. Oder mein Nachbar. Oder die Oma da hinten an der Ecke. Ach, egal, irgendjemand. Hauptsache nicht ich.

Gruß,
LeoLo

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Hallo LeoLo,

Musstesein, in keinem der Texte oder Urteile steht, daß eine
EGV verhandelbar sein muß!

Aber ein öffentlich-rechtlicher Vertrag - welcher eine EGV offensichtlich darsellt - ist es.
http://www.juraforum.de/lexikon/%C3%96ffentlich-rech…
Der öffentlich-rechtliche Vertrag gibt dem Bürger eine selbstständige Gestaltungsmöglichkeit.

Daß jeder das Recht hat, eine
EGV nicht zu unterschreiben, ist doch nix Neues. In der Regel
läuft das dann schlussendlich auf eine Leistungskürzung
hinaus. Dagegen kann der Alose klagen.

Wenn er als Verwaltungsakt erlassen wurde. Was er auch wird, wenn er nicht unterschrieben wird. Also ist es eine Farce. Unterschreibe den Vertrag, wenn du es nicht tust, bestimme ich die Vertragsinhalte eben per Verwaltungsakt. Aber wenigstens kann der Betroffene dann dagegen klagen. Was ja tierisch Sinn macht, weil unsere Sozialgerichte ja zu wenig zu tun haben :wink:

Dann entscheidet das
Gericht, ob das Nichtunterzeichnen Sanktionsfähig war oder
nicht. Und ob EGV prinzipiell verfassungswidrig sind, ist eine
ganz andere Diskussion, die eben noch nicht geklärt ist.

Noch ist sie nicht geklärt, allerdings bestehen ja offensichtlich Bedenken bei einigen Juristen. Aber Fakt ist doch wohl, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag verhandelbar sein muss, und dies oft nicht so praktiziert wird. Nichts anderes habe ich behauptet, und dass die Skepsis seitens Rechtsexperten recht hoch ist.

Die
Bildungsstätte wird doch bestimmt ihr Geld auch dann bekommen,
wenn die Maßnahme abgebrochen wird. Vielleicht gestaffelt, je
nach Vertrag mit der BA. Aber ein Teil des Geldes ist dann in
den Sand gesetzt für z.B. einen 400 € Job oder einen
befristeten Job. Das muss sich dann ja auch erst wieder
amortisieren.

Durch eine Arbeitsaufnahme ammortisiert sich das i.d.R. recht
fix.

Aber doch nicht bei einem 400 € Job, oder einem befristeten Job bei einer Zeitarbeitsfirma auf Niedriglohnbasis, wo die Leute oft zusätzlich noch Aufstocker sind trotz Vollzeitbeschäftigung.

Meine persönliche Meinung dazu ist, daß die Arbeitssuche heute
nicht viel schwieriger ist, als vor der „Wirtschaftskrise“.

Es geht ja nicht ums Suchen. Das wurde durch das Internet sogar erheblich einfacher und kostengünstiger!
Warum verwechseln so viele Leute Suchen mit Finden? Das Finden ist schwieriger :wink: Wer sucht hat nicht die Garantie auch zu finden. Es wird immer so getan, dass man ja nur suchen müsse und dann auch einen Job bekommt. Das habe ich vor 20 J. auch gesagt! Inzw. sehe ich das eben anders. Wenn es 5 Mio. Alos und 4 Mio offene Stellen gibt, können rein rechnerisch nicht alle eine Arbeit finden. Und Vollbeschäftigung rechnet - wenn ich mich nicht irre - ohnehin geschätze 4 % ? Arbeitslosigkeit mit ein.

Man sollte sich mal
vorstellen, was passieren würde, wenn jeder Alose die große
Vertragsverhandlung startet, wenn er eine EGV vorgelegt
bekommt. Wenn man sich dem Leistungssystem unterwirft, muß man
auch nach seinen Regeln spielen.

Tja, dann hätte sie halt die EGV in Form eines öff-rechtl. Vertrages gar nicht einführen sollen, dann gäbe es dieses Problem nicht.
Alles würde per Verwaltungsakt erlassen und gut ist. Aber wenn hier propagiert wird, dass der Leistungsempfänger auf Augenhöhe ist und mit ihm zusammen ein Vertrag erstellt wird um ihn zu fordern und fördern, dann sind die Regeln ja klar. Verhandeln statt bestimmen.

Es täte manchmal gut, wenn man sich bei der Diskussion auch
darüber im Klaren ist, wer die Schulungen bezahlt. Immer diese
wehleidige Diskussion. Das ist doch immer so. Ich bin ganz
bestimmt niemand, der Alose in eine Bettler-Rolle stecken
will,

Hatte ich anfangs bei dir auch nicht das Gefühl, aber inzw. rutscht du doch oft in diese Position. Mag auch durchaus an den Postings und deren forderendem Tenor hier im Forum liegen :wink:

aber in den letzten Jahren merkt man immer mehr, daß die
Einsatzbereitschaft des Alosen in Gegenleistung zur
finanziellen Absicherung des Staates rapide sinkt.

Ich denke das ist subjektiv, und objektiv schwer messbar. Und auch da ist diese milliardenschwere Bankensubvention sicher nicht unbeteiligt daran. Die Leute fühlen sich verarscht. Schau doch mal, wie viele Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug als Kavalliersdelikt betrachten :frowning: Es betrifft also nicht nur die Alos, bei denen diese Denke Einzug erhielt. Und auch nicht erst seit gestern. Die „Kleinen“ fühlten sich schon immer ausgebeutet.

Im sozialen Bereich ist das doch auch so. Man
bezieht Leistungen aus öffentlichen Kassen und bekommt
zusätzlich noch eine Weiterbildung bezahlt. An diesen Umstand
knüpft der Geldgeber Forderungen (die ich nicht für
unmenschlich halte).

Generell finde ich das ja auch ok, aber den Abbruch einer teuren Weiterbildung wegen eines 400 € Jobs sehe ich als unverhältnismäßig und Geldverschwendung an. Man bekommt so eine Weiterbildung ja nur bei extrem erschwerten Bedingungen bewilligt.
Dann lieber eine Eigenbeteiligung von ca. 10% pro Monat des Regelsatzes, wenn nicht innerhalb einer Frist von X Monaten/Jahr eine Arbeit gefunden wird. (Als grobes, entschärftes Äquivalent zu einigen arbeitsvertraglichen Bedingungen, wo man sich x J. verpflichten muss im Unternehmen zu bleiben, oder halt anteilsmäßig die Bildungskosten zurückzahlen muss).

Und gerade wenn eine der Forderung die
ist, daß die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Tätigkeit Vorrang hat,

Mir ging es speziell um die 400 € Jobs. Das sind keine richtigen Arbeitsplätze und spart dem Steuerzahler 240 € pro Monat. Das sind geschätzt (bei 4320 € Kurskosten) 1,5 Jahre Amortisationszeit.

Wenn
einem eine Weiterbildung so endlos wichtig ist, kann man auch
nach Aufnahme einer Arbeit das Bildungsziel zusätzlich per
Fernkkursus, Abendschule oder was auch immer auf eigene Kosten
anstreben.

Aber erst, wenn man einen Job hat, der dies finanziell auch erlaubt. Bei der Förderung geht es ja darum, dass erkannt wurde, dass ohne diese Weiterbildung eben keine Chance besteht auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Sonst würden die die Gelder doch nie rausrücken. Das bekommen nur Leistungsbezieher, die jahrelang unter Beweis stellten, dass sie jede schlechtbezahlte Arbeit annehemen, sich aktiv bemühen und immer mal wieder einen kleinen Job finden. Es ist schon ein Privileg eine Förderung zu bekommen. Man zählt dann zur Elite der Alos :wink:

Das machen übrigens abertausende von Arbeitnehmer
jeden Tag. Es passiert aber eben sehr schnell, daß der Alose
sich damit gut einrichtet, daß der Staat nun alles zu
übernehmen hat. Und dabei soll er sich gefälligst nach dem
Alosen richten.

Du überziehst und pauschalierst. Das finde ich etwas unfair. Es sind ja nicht alle so, und wie gesagt. Wer als Langzeit-Alo eine Weiterbildung bekommt, der hat sich das auch erarbeitet! Das bekommt man nicht einfach so nachgeschmissen.

Musstesein. Sei mir nicht böse,

Dir doch nicht !

aber wenn ein Arbeitsloser
Leistungen nach dem SGB 2 oder SGB 3 bezieht und zusätzlich
noch eine unterschiedlich kostspielige Weiterbildung bezahlt
bekommt (und dabei im ALG 1 - Bezug sogar noch die
Maßnahmedauer hälftig länger ALG 1 bekommt…), dann finde ich
es persönlich eine bodenlose Unverschämtheit, wenn man dem
Leistungsträger vorwirft, er würde mehr fordern als fördern!
Mir scheint, daß man dies eher umgekehrt feststellen sollte:
der Alose fordert, will aber nichts geben.

Du darfst nicht vergessen, wie lange derjenige darauf wartete. Er wurde als förderungswürdig eingestuft und hat sich das Vertrauen der Agentur erarbeitet. Dann sollten die aber auch wissen, was sie wollen. Ist er förderungswürdig oder nicht. Und wenn das Amt meint er packt das mit der Weiterbildung, und erhöht seine Chancen immens, dann sollten sie ihn die auch durchziehen lassen. Alles andere ist doch widersprüchlich.
Wenn der sein 400 € job wieder los ist, geht das Drama von vorne los. Und jünger wird er auch nicht.

Bewerbungsunterlagen … bei …
durchschnittlich 1000-1200 Bewerbungen,

Auch das ist Kokolores. Man merkt, daß Du hier
Stammtisch-Parolen verbreitest. Der hier behauptete
Durchschnitt ist absolut realitätsfremd.

Hmmm, was macht dich da so sicher? Ich habe ja keine Bezugsgröße angegeben :wink:
Hast du eigene Zahlen oder tust du meine Hausnummer einfach mal als Stammtischparole ab, weil das einfacher ist, als gegenteilige Quellen zu finden? (Nicht böse nehmen, ich schätze dich als Diskussionspartner sehr, aber da machst du es dir etwas zu einfach mit diesem Universal-Totschlagargument mit dekradierungstendenzen bez. meiner Person :wink:

Hier ein paar Quellen:
http://www.cio.de/karriere/804851/
Für Großunternehmen ist es das geeignete Instrument, die enorme Masse an Bewerbungen zu kanalisieren; manche Unternehmen erhalten davon 70000 bis 100000 im Jahr. Das sind also 5833 pro Monat!

http://www.karriere.de/bewerbung/bmw-die-klassische-…
Sage und schreibe 230.000 Bewerbungen trudeln pro Jahr per Post oder E-Mail bei BMW ein. Bei einem Einstellungsbedarf von wenigen tausend Leuten bedeutet das mehrere hunderttausend Absagen -

Und es gibt sogar schon Software für die Bewältigung der Bewerberflut:
http://www.sap.info/de/industries/manufacturing_indu…
_Bewerbungsflut meistern…SAP E-Recruiting ist eine Software, die der Personalabteilung dabei hilft, Bewerbungen zu erfassen und zu verwalten. Mit dem Reporting sollten die Mitarbeiter künftig in der Lage sein, die Flut an Bewerbungen , die täglich bei Bilfinger Berger eingehen, anhand von Kennzahlen zu sortieren und auszuwerten.

Und zu den Kosten: eine persönliche Initiativbewerbung ortsnah
kostet ebensowenig Geld wie eine telefonische Bewerbung

Nunja, sagen wir mal Online- oder E-Mail Bewerbung kosten quasi nichts.
Was meinst du, was dir ein Personaler erzählt, wenn du initiativ auf der Matte stehst und dich einfach mal so bewerben willst.
Papierbewerbungen sind teuer, und man bekommt die Uunterlagen fast nie zurück.

Naja, es zeichnet sich ja sowieso ab, dass es bald fast nur
noch Arbeit im Billiglohnsektor gibt, und der Staat kräftig
aufstockt.

Woran merkt man das? Belege das doch einmal bitte.

Eine schöne Zusammenfassung meiner Behauptungen wegen Niedriglohn von der Böcklerstiftung (allerdings schon 2006 !) zu Kombilöhnen, bzw. Lohnsubventionen, die wir inzw. ja praktisch seit Einführung von H4 und neuerdings den „Beschäftigungsfirmen“ haben : siehe hierzu auch Die Armutsindustrie Teil 1-3 http://www.youtube.com/watch?v=9XFFV9rb5w8&feature=r… ff…
http://www.boeckler.de/32014_61290.html
Grafik zu Minijobentwicklung 1999-2004 -> 0,6 auf 31, 6 %!
http://www.boeckler.de/32015_61283.html
=> „Deutschland hat bereits einen umfangreichen Niedriglohnsektor, der durch staatliche Eingriffe nicht erst geschaffen werden muss.“
=> Die Formel „einfache, niedrig bezahlte Tätigkeit = Chance für gering Qualifizierte“ stimmt längst nicht immer.
64 Prozent der Niedriglohn-Beschäftigten in Deutschland haben eine abgeschlossene Berufsausbildung, knapp 10 Prozent sogar einen akademischen Abschluss.

Und zum Abschluss noch eine nette Linksammlung der Böcklerstiftung zum Thema Niedriglöhne
http://www.boeckler.de/suchergebnis_profisuche.html?..
Hieraus ganz aktuell aus 2008
6,5 Millionen Arbeitnehmer oder 22 Prozent der Beschäftigten in Deutschland bekommen Niedriglöhne.
…Allein zwischen 2004 und 2006 stieg die Niedriglohnbeschäftigung um zehn Prozent. …
Auch gut Qualifizierte werden schlecht bezahlt…
Nicht nur Minijobber sind von Niedriglohnbeschäftigung betroffen - die allerdings besonders häufig. Mehr als 90 Prozent der geringfügig Beschäftigten beziehen Niedriglöhne. Doch auch jeder siebte Vollzeitbeschäftigte und jeder vierte sozialversicherungspflichtig teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer kommt nicht über die Niedriglohngrenze.

Das IAQ zeichnet die Verschiebungen zwischen den verschiedenen Beschäftigungsformen im Niedriglohnsektor nach: Vollzeitbeschäftigte stellten 1995 mit 58 Prozent noch eindeutig die Mehrheit unter den Geringverdienern. Bis 2006 nahm ihr Anteil auf 46 Prozent ab. Im Gegenzug verdoppelte sich der Anteil der geringfügig Beschäftigten…
Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass Deutschland einen höheren Niedriglohnanteil hat als Frankreich, Dänemark oder Holland. Die deutsche Quote liegt kaum unter den Werten für Großbritannien und die Vereinigten Staaten. Und in keinem der anderen Länder sei die Niedriglohnbeschäftigung in den vergangenen Jahre so stark gestiegen wie hierzulande,
Die Ausweitung des Niedriglohnsektors hat Folgen für das gesamte Lohngefüge,

DAS sollte als Quellen eigentlich reichen :wink: Working poor ist auf dem Vormarsch und da beweise du mir bitte das Gegenteil. Denn du zweifelst meine Behauptung ja an und tust sie mit Bildzeitungsniveau ab. Das lasse ich natürlich nicht gerne auf mir sitzen :wink:

Und weil es gerade so schön ist:
http://www.boeckler.de/92462_88630.html
Wenn Arbeit nicht zum Leben reicht.
Offensichtlich haben die Akteure der deutschen Arbeitsbeziehungen einen guten Teil ihres Willens verloren, Probleme der Arbeitsstandards konstruktiv und kompromissbereit zu lösen. Dies gilt auch für die Politik, die in den letzten Jahren den Ausbau des Niedriglohnsektors stark gefördert und damit nicht zuletzt die Bindekraft der Tarifverträge aktiv geschwächt hat. Auch sie steht in der sozialpolitischen Verantwortung, die Löhne nicht ins Bodenlose fallen zu lassen und eine untere Grenze der Existenzsicherung zu definieren und durchzusetzen.

Da sage ich nur Aushebelung des Equal Pay durch Niedriglohntarife der Gewerkschaften insbesondere im Zeitarbeitssektor.

Sie wollten es ja so und mischen beim Lohndumping
kräftig mit.

Würdest Du mir das auch einmal kurz belegen?

Siehe oben.

Ach? Jetzt ist die Politik der Schuldige bei der Krise? Naja.
Ist eben ein einfaches Feindbild. Wie bei der
Arbeitslosigkeit, da ist eben die AfA oder die Arge schuld.
Oder die Arbeitgeber. Oder mein Nachbar. Oder die Oma da
hinten an der Ecke. Ach, egal, irgendjemand. Hauptsache nicht
ich.

Siehe oben. Wenn ich mich quasi als niveaulos und Stammtischparolenposauner bezeichnen lassen muss. So musst du dich von mir als zu unkritisch und partiell uninformiert „beschimpfen“ lassen *liebguck*

Also entweder ich mache mich jetzt total unbeliebt bei dir, oder du siehst es als kontroverse Diskussion :wink:

Grüße ms_

Hallo musstesein

Ich bin ganz
bestimmt niemand, der Alose in eine Bettler-Rolle stecken
will,

Hatte ich anfangs bei dir auch nicht das Gefühl, aber inzw.
rutscht du doch oft in diese Position. Mag auch durchaus an
den Postings und deren forderendem Tenor hier im Forum liegen
:wink:

Ich gebe zu, daß dieser Eindruck schnell entstehen kann. Das liegt aber daran, daß ich bei allem Verständnis für die (Not)Situation des Einzelnen auch einen Anspruch auf reflektierte Betrachtungsweise und Wahrnehmung der Pflichten auf beiden Seiten erhebe. Vor allem auch durch intensive und langjährige Erfahrungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln in dieser komplexen Thematik. In dem Zusammenhang weiß ich schon, wovon ich rede (betrifft übrigens auch die Anzahl der durchschnittlichen Bewerbungen, was wir aber nicht weiter ausdiskutieren müssen). Und ich kenne die eklatanten Zustände auf beiden Seiten (obgleich ich zum Glück nie bei der AfA oder ARGE gearbeitet habe).

Gruß,
LeoLo