Hallo,
also, mal 'ne Frage zu den Alg-II-Wohnkosten:
Angenommen das JobCenter übernimmt Grundmiete und Nebenkosten in Höhe von 325 Euro pro Monat und zusätzlich nochmal Heizkosten.
Wäre eine Höhe von 50 Euro Heizkosten monatlich angemessen?
Die Mietbescheinigung schlüsselt die Nebenkosten nicht auf, und die Wohnung kostet alles in allem 375 Euro.
Wäre das okay?
MfG
Hallo,
In unserer Stadt gab es je nach Energieträger eine Pauschale von
xx Cent pro Quadratmeter im Monat als Heizkosten.
Kann leider nicht sagen, ob jede Stadt / Kommune dieses Infoblatt
hat oder aushändigt. ( vllt. wird es andernorts auch anders berechnet )
Wenn die Abrechnung des Vermieters voll anerkannt wird, so sollte alles
im grünen Bereich sein. Sparsamer Verbrauch beugt Überraschungen vor.
mfg
Also normalerweise sollen die Nebenkosten, dazu gehören ja Heizkosten in tatsächlicher Höhe übernommen werden.
Das gilt auch wenn eine Nachzahlung ansteht(Strom nicht!!)
Der § 22 SGB 2 spricht von angemessenen echten Aufwendungen. Bei der Miete kommt es auf das Verhältnis Kaltmiete und qm an. Das Gesetz ist sehr allgemein gehalten, daher ist man immer von der Gnade des Sachbearbeiters abhängig. Nur Not nach Gerichtsurteilen suchen und diese als Begründung im Widerspruch benennen. Man kann auch einen örtlichen Fachanwalt für Sozialrecht fragen und einen Pauschalbetrag als Honorar vereinbaren (20 - 30 €).
Also normalerweise sollen die Nebenkosten, dazu gehören ja
Heizkosten in tatsächlicher Höhe übernommen werden.
Das gilt auch wenn eine Nachzahlung ansteht(Strom nicht!!)
Hallo,
so ungefähr. Es sind die tatsächlichen UND angemessenen Kosten zu übernehmen. Die sehr häufig angewandten Pauschalen halten regelmäßig einer richterlichen Überprüfung nicht stand. Denn die tatsächlichen Kosten in einer außen liegenden Dachgeschoßwohnung können durchaus doppelt so hoch ausfallen wie in einer innenliegenden Wohnung. Dann ist das Amt in der Pflicht nachzuweisen, dass die höheren Kosten auf ein Verschulden (unwirtschaftliches Verhalten) des Leistungsempfängers zurückzuführen sind.
Weiterhin wäre anzumerken, dass bis zu den obersten Gerichten die Ansicht vertreten, dass die sog. Produktmethode anzuwenden ist. Dies wird u.a. damit begründet, dass eine billigere Wohnung sehr wahrscheinlich aufgrund der schlechteren Wärmedämmung, alten Heizungsanlage etc. höhere Heizkosten verursachen kann, als eine teurere Wohnung, die dementsprechend bessere gedämmt ist und geringere Heizkosten aufweist. In welcher Relation sich die Miet- und Nebenkosten bewegen ist daher relativ irrelevant.
Es sind also immer die Gesamtumstände zu würdigen. Und dies gelingt mit Pauschalen nur unzureichend. Diese dienen vor allem dazu, dem unwissendem Bürger vorzumachen, alles sei korrekt und von einer weiteren Beschwerde / Widerspruch oder anderen Maßnahmen abzuhalten.
MfG