Umschulung über AA oder ARGE/Jobcenter

Guten Tag,

es wird eine Umschulung mit Hilfe der Arbeitsagentur bzw. der ARGE oder des JobCenters zum Hörgeräteakustiker angestrebt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man einen Anspruch hat?

In Kurzform:
– gelernter Groß-und Außenhandelskaufmann; nach der Lehre direkt in ein anderes Unternehmen in den Außendienst gewechselt (ca. 4 Jahre dort tätig gewesen)
– danach ca. 5 Jahre bei Krankenkassen im Außendienst (als ungelernter Sozialversicherungsfachangestellter)
– danach kurz selbständig (6 Monate)
– angestellt bei Zeitarbeitsfirma (ca. 6 Monate)

Die Frage ist nun: Da man seit diversen Jahren NICHT in dem erlernten Beruf gearbeitet hat und in anderen Bereichen nur rudimentäre Erfahrungen aufweisen kann:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man einen Anspruch auf eine Umschulung hat?

Im Voraus netten Dank für die Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Sven-2009

Hallo

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man einen Anspruch hat?

Auf jeden Fall muss man arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein, und die Arbeitsagentur muss davon überzeugt sein, dass der Betreffende ohne diese Ausbildung nirgends einen Job bekommen wird, und mit dieser Ausbildung höchstwahrscheinlich wohl.

Da eine Ausbildung Geld kostet, muss die Arbeitsagentur schon sehr stark davon überzeugt sein.

Viele Grüße