Guten Tag,
es wird eine Umschulung mit Hilfe der Arbeitsagentur bzw. der ARGE oder des JobCenters zum Hörgeräteakustiker angestrebt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man einen Anspruch hat?
In Kurzform:
– gelernter Groß-und Außenhandelskaufmann; nach der Lehre direkt in ein anderes Unternehmen in den Außendienst gewechselt (ca. 4 Jahre dort tätig gewesen)
– danach ca. 5 Jahre bei Krankenkassen im Außendienst (als ungelernter Sozialversicherungsfachangestellter)
– danach kurz selbständig (6 Monate)
– angestellt bei Zeitarbeitsfirma (ca. 6 Monate)
Die Frage ist nun: Da man seit diversen Jahren NICHT in dem erlernten Beruf gearbeitet hat und in anderen Bereichen nur rudimentäre Erfahrungen aufweisen kann:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man einen Anspruch auf eine Umschulung hat?
Im Voraus netten Dank für die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Sven-2009