Berechnung ALG 1

Hi!

Folgender Fall:

AN A wird durch Betrieb zum 15.11.2008 gekündigt.
A hat Anspruch auf 360 Tage ALG I.

A beginnt am 01.01.09 eine neue Tätigkeit.
A wird durch Betrieb zum 28.02.09 gekündigt.

A hat, da keine neue Anwartschaft erworben, noch Anspruch auf 345 Tage ALG I
(− 15 Tage aus 11/08; − 30 Tage aus 12/08).

A beginnt am 15.03.09 eine neue Tätigkeit.
A wird durch Betrieb zum 31.07.2009 gekündigt.

A hat, da keine neue Anwartschaft erworben, noch Anspruch auf 300 Tage ALG I
(− 15 Tage aus 11/08, − 30 Tage aus 12/08, − 15 Tage aus 03/09).

Wie berechnet sich der Bemessungszeitraum (07/08 – 07/09)?
Wir werden die Zeiten der Arbeitslosigkeit (Vorbezug von Arbeitslosengeld) behandelt?

Freue mich über jede hilfreiche Antwort.

Hallo,

Hier ein Link:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Cont…

Dort sollten die gesuchten Infos zu finden sein.

mfg