ALG II und der Weg ins Kloster

Guten Abend

Angenommen eine Person (ALG II Empfänger, + in 1€ Job Massnahme) überlegt sich Mönch zu werden und in einen Kirchlichen Orden einzutreten.

Wird der Weg zum Mönchwerden genauso gehandhabt wie der Weg in einen Job (sprich Freistellung vom 1€ Job, Fahrtkostenbeteiligung zum „Vorstellgespräch“ usw)?

Der Weg würde sich so gestalten:
Da für die Person nicht jeder Orden in Frage kommen kann wäre es ein Kloster, das ca 600km entfernt ist.
Die erste Phase des Kennenlernens besteht darin das man ein paar Tage im Kloster mitlebt, damit beide Seiten sehen können ob es passt.

Würde es in diesem Fall Verständnis und weiterhin Hilfe von der Arge geben, da man den 1€ Job zumindest einige Tage pauieren muss und auch Ortsabwesend wäre?

Denn wenn die Person schlussendlich in den Orden aufgenommen werden würde endet die Hilfebedürftigkeit wie bei einem Vollzeitjob, da man im Kloster lebt und das Essen gestellt bekommt und sonst auch kein Geld mehr benötigt.

Danke.

Dein Ansprechpartner wäre der zuständiger Arbeitsvermittler.