emma hat folgendes anliegen.
sie wurde vom jobcenter aufgefordert, an einem bewerbertraining teilzunehmen.
allerdings wurde sie im vergangenen jahr ( widerum auch vom jobcenter ) zum medizinischen dienst geschickt um ihre belastbarkeit, bzw. verfuegbarkeit fuer den arbeitsmarkt zu pruefen.
aus dem schreiben der aerztin geht hervor, dass sie wechselseitige taetigkeiten ausfuehren muss ( d.h. abwechselnd gehend, stehend und sitzend ).
ihre frage ist jetzt wie sich das mit acht stunden sitzen vereinbaren lassen kann??? ihr faellt es an manchen tagen schwer auch nur eine halbe stunde am stueck zu sitzen. sie hat die befuerchtung, dass ihr dann auch die paar minuten pause zwischen den einzelnen abschnitten des bewerbertrainings nicht wirklich helfen.
andereseits hat sie angst mit ihrem bearbeiter darueber zu reden, weil sie etwaige sanktionen befuerchtet.
wer kann ihr auskunft darueber geben wie sich das rechtlich verhaelt?
vielen lieben dank im voraus, eisbaerchen
da die AA die fiktive Person zum Begutachten geschickt hat und diese noch Leistungen bezieht bzw. für ein Bewerbertraining vorgeschlagen wurde, gehe ich davon aus, dass sie als „arbeitsfähig“ begutachtet wurdet - halt mit der von dir genannten Einschränkung. Sie hat einerseits die Möglichkeit, bei der Rentenversicherung einen Antrag auf rente wegen Erwerbsminderung zu stellen (was aber - nachdem der Arbeitsamtdoktor sie als arbeitsfähig begutachtet hat - erfahrungsgemäß nicht zum Erfolg führen dürfte. Oder besagte Person nimmt an dem Bewerbertraining teil (ganz sicher kann man - evtl. nach entsprechendem Hinweis an die das Training durchführende Person - auch mal aufstehen und herumlaufen…
wer kann ihr auskunft darueber geben wie sich das rechtlich
verhaelt?
Niemand. Derartige Einzelfälle sind nicht durch Gesetze geregelt. Da bleibt nichts anderes übrig, als gegen Entscheidungen der Agentur für Arbeit Widerspruch einzulegen und im nächsten Schritt Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Dann hat man die gewünschte Auskunft. Ich denke, das in solch einem Prozess auch geprüft wird, inwieweit ein Kläger bereit ist, alles Zumutbare einzusetzen um Arbeitslosigkeit und damit die Lohnersatzleistung Alg zu beenden