Guten Tag,
jemand hat damals seine erste Ausbildung abgeschlossen, war danach zwei Jahre arbeitsuchend und hat sich dann erfolgreich um eine Umschulung bemüht. Im Moment befindet er sich mitten in dieser Umschulung, deren Kosten von der ARGE übernommen werden.
Sein monatliches Einkommen beträgt ca. 350 € (da vorher ALG II) plus die Kosten für Fahrten und Unterkunft während der Berufsschule.
Nun hat seine Mutter vor, ihm einen Gebrauchtwagen im wert von 4 000 € zu schenken.
Welche Problemen könnte er, wenn er dieses Geschenk annimmt, mit der ARGE bekommen?
Darf er sich überhaupt ein Auto „anschaffen“?
Spielt der Wert des Wagens eine Rolle?
Auf wen sollte der Wagen am besten zugelassen werden: ihn oder seine Mutter?
Muss er unbedingt angeben, dass er einen Wagen fährt, auch wenn dieser auf seine Mutter zugelassen ist?
Gesucht werden sämtlich Infos, die wichtig sein könnten!
Vielen Dank schon mal im Voraus!!
Gruß
Jan
Im allgemeinen darf man auch als Alg II betieher bzw. in einer von der Arge bezahlten Umschulung ein Auto besitzen, der Wert des Autos darf aber einen bestimmten Wert nicht überschreitn (hat vor ca 1 Jahr irgenein Sozialgericht Geurteilt). Hier bei ist es völlig egal ob der wagen auf die Mutter oder den Sohn angemeldet ist. Alles andere darf ich nicht beantworten sonst wird der Artikel sofort gelöscht weil er Rechts hinweide enthalten würde.
Autonutzung
Nun hat seine Mutter vor, ihm einen Gebrauchtwagen im wert von
4 000 € zu schenken.
Kann sie machen.
Welche Problemen könnte er, wenn er dieses Geschenk annimmt,
mit der ARGE bekommen?
Der PKW muss wertmäßig angemessen sein, sonst wird Vermögen angerechnet.
Darf er sich überhaupt ein Auto „anschaffen“?
Ja.
Spielt der Wert des Wagens eine Rolle?
Ja.
Auf wen sollte der Wagen am besten zugelassen werden: ihn oder
seine Mutter?
Die Mutter. Es sei denn sie ist selber im ALG2.
Muss er unbedingt angeben, dass er einen Wagen fährt, auch
wenn dieser auf seine Mutter zugelassen ist?
Grundsätzlich muss niemand Rechenschaft ablegen wie er sich fortbewegt, ob Bus, Bahn, Fahrrad, zu Fuß, per Taxi. Aber erhält diese Person Reisekosten erstattet ändert sich das! Dann muss eine Abrechnung zu Grunde gelegt werden. Auch kann er einen geliehen PKW benutzen mit oder ohne Entleihgebühr.