Anspruch auf Kindergeld - in Deutschland oder Öste

Guten Tag,
würde mich gerne interessieren, was die Rechtssprechung zum folgenden Fall sagt:

Fallbeispiel:
Das Kind ist 23 Jahre alt, verheiratet und hat seinen festen Wohnsitz in Deutschland. Die Eltern des Kindes leben in Österreich. Das Kind ist ebenfalls in Österreich bei den Eltern gemeldet, wohnt aber fest in Deutschland.

Meiner Erkenntnis nach ist die Familienkasse in Deutschland nicht für das Aufkommen des Kindergeldes zuständig, da die Eltern des Kindes in Österreich wohnhaft sind und in Deutschland keine Steuern zahlen.

In welchem Land hat das Kind Anspruch auf Kindergeld bzw. Familienbeihilfe?

Einfach mal hier weiterlesen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Kurz gefasst:

Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten.

Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union leben oder in einem Staat, der dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beigetreten ist.

Auf die Staatsangehörigkeit des Kindes kommt es für den Kindergeldanspruch nicht an.

Kinder können unabhängig von ausländerrechtlichen Voraussetzungen oder dem Status der Eltern einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder der EU beziehungsweise des EWR begründen.

Zweite Vorausetzung: Sie muss ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein und ihre Bewerbungsbemühungen der Familienkasse nachweisen können.

Das jährliche Einkommen des Kindes darf 7.680 EUR nicht übersteigen.