Muss Arge Ausbildungsplatzsuchend melden?

Ist die Arge verpflichtet jemanden nach Abbruch einer Einstiegsqualifizierung (10 Monatiges bezahltes Prakrikum) wieder Ausbildungsplatzsuchend zu melden?

Diese Frage wird der zuständige Arbitsvermittler beantworten können. In der Regel wird die Meldung „ausbildungsplatzsuchend“ auf Kundenwunsch aufgenommen, nicht automatisch. Wenn das für die Familienkasse (Kindergeld) wichtig, muss eh beim Arbeitsvermittler persönlich vorgesprochen werden.

Es wurde bereits beim zuständigen Sachbearbeiter vorgesprochen!!!Dieser ist aber der Meinung er müsste es nicht tun. Aber wie man weiß, sagen die netten Leute beim Amt nicht immer das Richtige. Daher die Frage hier.

Tja, falsche Meinung! Wer wenn nicht der Arbeitsvermittler? Früher war es mal der Berufsberater im damaligen Arbeitsamt.

Naja der Sachbearbeiter ist der Meinung, dass er nach abgebrochenem EQJ (Einstiegsqualifizierungsjahr) nicht verpflichtet ist einen ausbildungsplatzsuchend zu melden.
Gibt es eine Möglichkeit den Sachbearbeiter zu umgehen und zu einer anderen Stelle zu gehen?

Moin, moin, bei der Familienkasse nachfragen, wer die Bescheinigung nun ausstellen muss.

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