Hallo,
wie wird denn beim ALG1 das Nebeneinkommen aus selbständiger Tätigkeit berechnet?
Nehmen wir an Person X ist freiberuflich selbständig, verdient damit nicht viel, weist aber trotzdem 19% USt auf ihren Rechnungen aus.
Darf die Agentur für Arbeit das „Brutto“-Einkommen von Frau X zu der Anrechnung hinzuziehen? Oder müssen hier die Nettorechnungsbeträge von Frau X als Einnahmen für die Einkommensberechnung herangezogen werden (schließlich führt Frau X diese 19% ja wieder ab).
Ich hoffe ihr könnt helfen und danke euch schon mal!!