ALG1 + Nebeneinkommen aus selbständiger Tätigkeit

Hallo,

wie wird denn beim ALG1 das Nebeneinkommen aus selbständiger Tätigkeit berechnet?

Nehmen wir an Person X ist freiberuflich selbständig, verdient damit nicht viel, weist aber trotzdem 19% USt auf ihren Rechnungen aus.

Darf die Agentur für Arbeit das „Brutto“-Einkommen von Frau X zu der Anrechnung hinzuziehen? Oder müssen hier die Nettorechnungsbeträge von Frau X als Einnahmen für die Einkommensberechnung herangezogen werden (schließlich führt Frau X diese 19% ja wieder ab).

Ich hoffe ihr könnt helfen und danke euch schon mal!!

ohne MwSt
Selbstverständlich wird die MwSt. hier nicht mitberechnet. Im übrigen sind auch noch die Betriebsausgaben abzuziehen.
Kurzum es ist eine Gewinn und Verlust-Rechnung vorzunehmen. Nicht verwechseln mit Einnahmen-/Ausgabenrechnung.