Müssen fahren vom 2. Wohnsitz zum Bewerbungsgesprä

Guten Tag,

ich würde gerne wissen, ob die Fahrtksoten vom 2. Wohnsitz zum Bewerbungsgespräch übernommen werden müssen.

Oder wie genau die Regelung für die Erstattung von Bewerbungskosten ist.

Danke schon einaml für die Antwort.

wohin müssen fahren?
Für die Übernahme der angemessenen Kosten zur Vorstellung kommt der Einladende auf, das ist der Arbeitgeber, sofern er es nicht ausgeschlossen oder begrenzt hat.

Ansonsten kann die Arbeitsagentur solche Kosten (mit max. Begrenzung) übernehmen.
Wenn jetzt der 2. Wohnsitz auf Mallorca liegt und die Vorstellung in Deutschland stattfindet, weil hier auch der 1. Wohnsitz ist, dürfte die Kostenübernahme nur für den Reiseteil innerhalb Deutschland erfolgen.

Nachtrag: Beispiel das Bewerbungsgespräch findet 70 Km vom 1. Wohnsitz statt, der 2. Wohnsitz befindet sich jedoch 500 Km entfernt.

Gibt es auch irgendwo einen Gesetzestext wo man die Bestimmungen nachlesen kann?

Danke im übrigen für die Antwort.

Sozialgesetzbuch, Bundesreisekostengesetz. Sonst die Informationsschriften der Agentur www.arbeitsagentur.de

Ansonsten muss der Antragsteller doch e i n e n Wohnsitz haben unter der bei der Arbeitsagentur gemeldet ist. Dies wird wohl der 1. Wohnsitz sein. Daher zählt die Reise ab dort.

Die Reise vom 1. (Haupt)Wohnsitz zum 2. (Urlaubs)Wohnsitz hat der Betroffene ja auch selber bezahlt. Es sei denn wir reden die ganze Zeit von gar keinem Arbeitslosen, sondern von einem Pendler der Aufstocker ist.