es besteht folgendes problem:
person A ist 19 jahre jung und hat bis ende juli 09 noch im BEW (betreutes einzelwohnen) gelebt. nach dem BEW ist sie bei einer freundin untergekommen und möchte nun alg2 beantragen. die problematik besteht darin, dass person A kein festen wohnsitz hat und in nächster zeit keinen haben wird, weil person A nach ihrer taufe in eine andere stadt ziehen will (umzugskosten brauchen net vom JC übernommen werden, da person A genug freunde zum helfen hat). bis dahin muss peron A ja von etwas leben. person A möchte aber auch net die freundin weiter belasten und will deshalb alg2 beantragen.
wie und was ist da möglich?
In meinen Augen wäre es das Einfachste, wenn A bei einem seiner vielen Freunde - möglichst einem, der nicht von staatlicher Hilfe leben muss - sich anmelden würde, denn dann gäbe es überhaupt keine Probleme mit Hartz IV.
Allerdings muss er dann auch sicherstellen, dass es täglich mehr oder weniger erreichbar ist, da er ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.
Warum also Probleme aufbauen, wenn man es ganz einfach haben könnte!
Und er dürfte ja seine Freundin auch weiterhin verwöhnen, soviel ich weiß 7? Wochen am Stück, dann ein paar Tage Pause, dann wieder 7? Wochen, usw., dann wäre er auch kein Untermieter bei der Freundin!
Ansonsten goooogle mal mit Deiner Frage, da gibt es mehr als 5600 Seiten dazu!
mir ist zu Ohren gekommen, das es noch eine weitere, wenn nicht gerade einfache Möglichkeit, vorhanden ist, mit der man an Geld kommt, nennt sich Arbeit.
Und mal ehrlich, wenn du schon hier fragst statt dich durch google zu wühlen (sieh posting von dir) meinst du nicht, ein bissl mehr einsatz könntest du da an den Tag legen? So mal beim Amt direkt nachfragen oder halt selbst lesen?
das einzige was man braucht ist eine postadresse an die post zugestellt werden kann. ausnahmen sind hier postfächer und briefkastenadressen bei bekannten.
anerkannt werden postadressen bei caritativen einrichtungen.
das stimmt nicht, auch ohne dass ich mir deinen link
angeschaut habe!
Das wäre aber besser gewesen.
das einzige was man braucht ist eine postadresse
Das erste was man bei der Beantragung vorlegen muss ist ein Ausweis, in der auch eine Adresse angegeben ist.
Wenn allerdings eine Überprüfung stattfindet, fliegt man auf. Zudem, wer würde seine Adresse hergeben und unter Umständen damit eine Haushaltsgemeinschaft gründen?
Das caritative Einrichtungen angeblich einspringen wusste ich nicht. Ich habe nicht überprüft ob deine Aussage richtig ist.
Anhang:
Das du Legasthenikerin bist, ist nicht aufgefallen. Das mit der konsequenten Kleinschreibung hat wohl nur den Vorteil, dass eine große Zahl möglicher Fehler im Vorfeld bereits ausgeschlossen wird.
Das erste was man bei der Beantragung vorlegen muss ist ein
Ausweis, in der auch eine Adresse angegeben ist.
wenn man obdachlos ist wie der poster schreibt, kann man keine adresse haben. in diesem fall steht im ausweis „ohne festen wohnsitz“ oder nur die drei buchstaben „ofw“. somit kann auch bei einer überprüfung nicht auffliegen.
juristisch „ofw“ zu sein, heisst nicht gleich auch auf strasse übernachten zu müssen.
man kann natürlich auch bei freunden schlafen.
Das caritative Einrichtungen angeblich einspringen wusste ich
nicht. Ich habe nicht überprüft ob deine Aussage richtig ist.
es gibt eine vielzahl von möglichkeiten eine postadresse zu bekommen. diese postadresse muss jedoch vom arbeitsamt anerkannt sein.
wie gesagt: mal schnell beim freund oder im postfach die post abholen ist nicht. wenn das alles ok ist, steht einer alg2 anmeldung nichts im wege.
Anhang:
Das du Legasthenikerin bist, ist nicht aufgefallen. Das mit
der konsequenten Kleinschreibung hat wohl nur den Vorteil,
dass eine große Zahl möglicher Fehler im Vorfeld bereits
ausgeschlossen wird.