Hallo zusammen,
die ARGE erstattet einem ALG 1 - Empfänger in der Regel € 5,-- pro postalische Bewerbung.
Gilt dieser Betrag auf für Onlinebewerbung über eMail oder AG-Homepage, obwohl dabei quasie keine Kosten entstehen ?
Besten Dank
xrax
Hallo zusammen,
die ARGE erstattet einem ALG 1 - Empfänger in der Regel € 5,-- pro postalische Bewerbung.
Gilt dieser Betrag auf für Onlinebewerbung über eMail oder AG-Homepage, obwohl dabei quasie keine Kosten entstehen ?
Besten Dank
xrax
Hallo zusammen,
die ARGE erstattet einem ALG 1 - Empfänger in der Regel € 5,–
pro postalische Bewerbung.
Wo steht das denn bitte?
Erstattung der Bewerbungskosten ist Ermessenssache und wird je nach Einzelfall geregelt.
Gilt dieser Betrag auf für Onlinebewerbung über eMail oder
AG-Homepage, obwohl dabei quasie keine Kosten entstehen?
Natürlich nicht! Die Antwort ist ja bildlich in der Frage enthalten.
LG Jasmin
Auch hallo,
Gilt dieser Betrag auf für Onlinebewerbung über eMail oder
AG-Homepage, obwohl dabei quasie keine Kosten entstehen?Natürlich nicht! Die Antwort ist ja bildlich in der Frage
enthalten.
Also, ich habe vor ein paar Jahren anstandslos auch für mehrere Bewerbungen per Email je 5€ erstattet bekommen (es ging aus der Auflistung hervor, daß es Email-Bewerbungen waren).
Kosten entstehen ja trotzdem; man investiert ja schon mal eine gewisse Zeit, um im Internet zu recherchieren (beispielsweise über das Unternehmen, bei dem man sich bewirbt), was auch Kosten verursacht. Okay, da kommen nicht gleich 5€ zusammen, sondern vielleicht die Hälfte (wenn man z.B. ins Internetcafé gehen muß), aber ich würde mal schätzen, daß das die höheren Kosten, die man für andere Bewerbungen hat (wenn z.B. der potentielle Arbeitgeber die Anfahrtskosten für ein Vorstellungsgespräch nicht übernimmt - das übersteigt allein innerhalb Münchens locker die 5€), wieder ausgleicht.
Im Zweifelsfall würde ich mal beim zuständigen „Betreuer“ nachfragen.
Gruß
„Raven“
Hallo,
Also, ich habe vor ein paar Jahren anstandslos auch für
mehrere Bewerbungen per Email je 5€ erstattet bekommen (es
ging aus der Auflistung hervor, daß es Email-Bewerbungen
waren).
Vor ein paar Jahren war alles anders. Allerdings wird von einem Arbeitssuchenden auch erwartet, dass er Arbeit sucht. Diese Vereinbarung unterschreibt man ja auch.
Jemanden pro Bewerbung auch noch zu bezahlen finde ich persönlich lächerlich, ausser es fallen tatsächlich Kosten an und der Suchende bekommt einen niedrigen Satz an Arbeitslosengeld.
Aber vor einigen Jahren habe auch ich meine Bewerbungskosten zurück erstattet bekommen. (2002 war ich 4 Monate arbeitslos)
Allerdings war ich dieses Jahr 2 Monate arbeitslos und zwar vom 01. April bis einschl. 31. Mai, da hab ich nix erstattet bekommen.
Kosten entstehen ja trotzdem; man investiert ja schon mal eine
gewisse Zeit, um im Internet zu recherchieren (beispielsweise
über das Unternehmen, bei dem man sich bewirbt), was auch
Kosten verursacht.
Man bekommet Arbeitslosengeld. Man kann doch nicht im Ernst Arbeits-zeit aufwand als Arbeitsloser berechnen.
potentielle Arbeitgeber die Anfahrtskosten für ein
Vorstellungsgespräch nicht übernimmt
Auch das habe ich von der Agentur für Arbeit nicht erstattet bekommen. Grund : Mein Tagessatz ist bereits zu hoch. Mir wurde NICHTS erstattet. Weder noch.
Im Zweifelsfall würde ich mal beim zuständigen „Betreuer“
nachfragen.
Genau
LG Jasmin
Hallo,
Kosten entstehen ja trotzdem; man investiert ja schon mal eine
gewisse Zeit, um im Internet zu recherchieren (beispielsweise
über das Unternehmen, bei dem man sich bewirbt), was auch
Kosten verursacht.Man bekommet Arbeitslosengeld. Man kann doch nicht im Ernst
Arbeits-zeit aufwand als Arbeitsloser berechnen.
Das habe ich auch nie behauptet. Lies doch bitte nochmal, was ich geschrieben habe. Ich habe ausdrücklich nicht den Zeitaufwand gemeint, sondern die Kosten, die bei der Internetrecherche entstehen. Nicht jeder hat zuhause eine supergünstige Flatrate; es soll Leute geben, die für derartige Dinge ins Internetcafé gehen müssen, und da kostet, wenn ich mich nicht irre, eine Stunde schon mal 2-3 Euro.
Auch das habe ich von der Agentur für Arbeit nicht erstattet
bekommen. Grund : Mein Tagessatz ist bereits zu hoch. Mir
wurde NICHTS erstattet. Weder noch.
Das höre ich zum ersten Mal - kann aber sein, daß sich da was geändert hat, wie du ja schon erwähnt hast. Was ich aber meinte, ist, daß inklusive Fahrtkosten (wenn sie nicht erstattet werden) die Kosten für eine reguläre Bewerbung schon mal um einiges höher sein können als dieser Pauschalbetrag von 5€ und daß sich das dann wieder mit den „billigeren“ Bewerbungen ausgleicht. Sonst müßte die Arbeitsagentur ja eine genaue Aufschlüsselung der einzelnen Kosten verlangen, und das wäre sicher zu viel Aufwand.
Aber wie gesagt: der zuständige Sachbearbeiter weiß es bestimmt genau (wobei ich früher hin und wieder den Eindruck hatte, daß die auch verschiedene Informationen vorliegen haben)…
Gruß
„Raven“
Hallo!
Rictig, es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Seit 01.01.09 können sogar einzelne Optionskommunen selber entscheiden, was übernommen wird.
Gruß