Geringfügige beschäftigung bei harz4

Hallo,
Frau X bezieht harz 4.
Frau X sucht dringends arbeit und findet nur 400 Euro Jobs.
Darf Frau X so einen Job annehmen und bekommt sie dann noch unterstützung vom amt?

LG

Hallo,

Selbstverständlich darf so eine Arbeit angenommen werden.

Im Allgemeinen wäre es so gehandhabt, das die Arbeit unter 15 h pro
Woche liegen muß.

Wenn dabei z.B. 400 € Einkommen erzielt würden, so würde sich das ALG II
( Bedarf ) um max. 240 € reduzieren. Dafür dürfte über die 400 € Lohneingang verfügt werden.

Bei monatlich wechselnden Einkommen empfiehlt sich eine Vereinbarung,
bei der der höchst erzielbare Lohn als Berechnung genommen wird.
Die Differenz würde im nächsten Monat zu Gunsten des AN von der ARGE
zusätzlich rückerstattet.
( Z.B. 400 als fixe Berechnungsgrundlage, wenn mtl. real zwischen 300 - 400 € Gehalt zufließen… )

Die aktuelle Lohnabrechnung wäre jeweils monatlich und zeitnah nach Erhalt der Behörde vorzulegen.

( Ist halt selten, jeden Monat exakt den gleichen Lohn zu bekommen )

Das ein " sogenannter Minijob " VOR Aufnahme der Tätigkeit bei der ARGE angemeldet werden muß, ist bekannt.

mfg

Peter Hartz hat das so gewollt.

Frau X bezieht harz 4.
Frau X sucht dringends arbeit und findet nur 400 Euro Jobs.

Leider.

Darf Frau X so einen Job annehmen und bekommt sie dann noch
unterstützung vom amt?

Ja. Einkommen wird angerechnet wie folgt:
Anrechnungsfrei sind die ersten 100 EUR + 20% aus dem Rest (bis. max. 800 EUR).
Also in diesem Fall bleiben 160 EUR anrechnungsfrei und 240 EUR werden dem ALG2 abgezogen.
Wenn Sie sich z.B. einen 200 EUR-Job nimmt, bleiben 120 EUR anrechnungsfrei. Also nur 40 EUR weniger, dafür müsste die X auch nur die Hälfte arbeiten gehen.

Peter Hartz hat das so gewollt.

Frau X bezieht harz 4.
Frau X sucht dringends arbeit und findet nur 400 Euro Jobs.

Leider.

Darf Frau X so einen Job annehmen und bekommt sie dann noch
unterstützung vom amt?

Ja. Einkommen wird angerechnet wie folgt:
Anrechnungsfrei sind die ersten 100 EUR + 20% aus dem Rest
(bis. max. 800 EUR).
Also in diesem Fall bleiben 160 EUR anrechnungsfrei und 240
EUR werden dem ALG2 abgezogen.

Möglicherweise können noch Werbungskosten abgezogen werden, oder sind die mit den 100€ pauschal abgegolten?

Wenn Sie sich z.B. einen 200 EUR-Job nimmt, bleiben 120 EUR
anrechnungsfrei. Also nur 40 EUR weniger, dafür müsste die X
auch nur die Hälfte arbeiten gehen.

Peter Hartz hat das so gewollt.

Das kann zumindest angezweifelt werden. Das was heute als Hartz IV bekannt ist, stellt lediglich das dar, was aus seinen Vorschlägen gemacht wurde, nachdem alle Bedenkenträger und Interessengruppenvertreter ihren Senf dazu gegeben haben und am Ende ein „Kompromis“ gefunden worden ist. Aber das ist hier auch nicht das Thema.

Gruß

Hallo

Wenn Sie sich z.B. einen 200 EUR-Job nimmt, bleiben 120 EUR anrechnungsfrei. Also nur 40 EUR weniger, dafür müsste die X auch nur die Hälfte arbeiten gehen.

Peter Hartz hat das so gewollt.

Man muss aber bedenken, dass vorher mit der Sozialhilfe komplett alles als Einkommen angerechnet wurde. Wer da also nicht deutlich mehr verdiente als den Sozialhilfesatz (incl. Miete usw.), für den lohnte sich das Arbeiten wirklich nicht. - Wie das mit der Arbeitslosenhilfe und Zuverdienst war, weiß ich nicht mehr.

Das soll jetzt aber nicht heißen, dass ich Peter Hartz persönlich irgendwie toll fände.

Viele Grüße

Hallo,
meines Wissens - JA. Sie muss jeden Monat die Abrechnung vorlegen, damit sie verrechnet werden kann. Für Aufwendungen gibt es eine Pauschale, liegt die Aufwendung aber höher als die Pauschale, muss sie belegt werden.

LG Sandyros1703

Werbungskosten
Hallo

Möglicherweise können noch Werbungskosten abgezogen werden, oder sind die mit den 100€ pauschal abgegolten?

Ja, Werbungskosten und irgendwelche Versicherungen (z. B. Riester und Kfz) sind da pauschal abgegolten. Wenn diese ganzen Kosten zusammen diese 100,- übersteigen, kann man das geltend machen, aber nicht zusätzlich zu dem 100-Euro-Freibetrag.

MfG
Simsy Mone