schülerin (18) Auszug mit hartz 4 - kindergeld

Guten Tag,

nehmen wir an, eine 18-jährige Schülerin möchte aufgrund schwerer sozialer und psychischer Probleme mit ihrer Familie das Elternhaus verlassen. Sie hat schon mit den Ämtern telefoniert und nächste Woche wohl einen Termin beim Jugendamt, um ihre Lage dort zu schildern, da ihre Mutter Hartz IV bezieht. (So sei es mit dem Auszug nicht einfach.)

Um einen möglichst frühen Auszug zu erreichen – gesetzt den Fall, dass das Amt dem Antrag zustimmt – möchte sie schon einmal eine etwaige Vorkalkulation der Kosten machen sowohl für den Fall, dass sie Hartz IV, als auch für den Fall, dass sie BAföG bekommen würde.

Nun kommt aber die Frage auf, ob das Kindergeld, das sie als Dauerauftrag vom Konto ihrer Mutter erhält, angerechnet würde, wenn sie Hartz IV beziehen würde?!

Sie hat auch schon gut bekannte Suchmaschinen und Foren durchwälzt, doch sie fand ungefähr gleich viele Ja- und Nein-Antworten samt Begründung.

Ich reiche nun die Frage weiter an die Experten hier.

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

P. S.: Würde sich etwas ändern, würde sie das Kindergeld von der Familienkasse direkt auf ihr Konto bekommen und nicht über den Umweg über das Konto ihrer Mutter?

Wenn das Mädel auszieht, steht ihr das Kindergeld zu (wenn sie in Ausbildung ist- macht sie nichts, gibt´s mit 18 auch kein Kindergeld mehr). Somit zählt das Kinderged zu ihrem Einkommen und würde auf Hartz IV-Leistungen als Einkommen angerechnet.
Ob sie das Geld direkt von der Kindergeldkasse bekommt oder über ihre Mutter, macht keinen Unterschied.

Hallo

Sie hat auch schon gut bekannte Suchmaschinen und Foren durchwälzt, doch sie fand ungefähr gleich viele Ja- und Nein-Antworten samt Begründung.

Ich möchte nur Irisanas Antwort bestätigen. Kindergeld wird voll auf Alg 2 angerechnet.

Sonst - außer bei Alg 2 - zählt Kindergeld meines Wissens nie als Einkommen, bei Alg 2 aber wohl, das weiß ich genau.

Viele Grüße