Guten Tag,
nehmen wir an, eine 18-jährige Schülerin möchte aufgrund schwerer sozialer und psychischer Probleme mit ihrer Familie das Elternhaus verlassen. Sie hat schon mit den Ämtern telefoniert und nächste Woche wohl einen Termin beim Jugendamt, um ihre Lage dort zu schildern, da ihre Mutter Hartz IV bezieht. (So sei es mit dem Auszug nicht einfach.)
Um einen möglichst frühen Auszug zu erreichen – gesetzt den Fall, dass das Amt dem Antrag zustimmt – möchte sie schon einmal eine etwaige Vorkalkulation der Kosten machen sowohl für den Fall, dass sie Hartz IV, als auch für den Fall, dass sie BAföG bekommen würde.
Nun kommt aber die Frage auf, ob das Kindergeld, das sie als Dauerauftrag vom Konto ihrer Mutter erhält, angerechnet würde, wenn sie Hartz IV beziehen würde?!
Sie hat auch schon gut bekannte Suchmaschinen und Foren durchwälzt, doch sie fand ungefähr gleich viele Ja- und Nein-Antworten samt Begründung.
Ich reiche nun die Frage weiter an die Experten hier.
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
P. S.: Würde sich etwas ändern, würde sie das Kindergeld von der Familienkasse direkt auf ihr Konto bekommen und nicht über den Umweg über das Konto ihrer Mutter?