Hallo.
Ich habe mir von der Homepage der Agentur für Arbeit den Antrag runtergeladen. Was habt ihr für Erfahrungen gemacht wenn man den schon ausgefüllt (soweit man alles selber weiss) mit zum Beantragen vonb ALG II nimmt. Finden die das okay oder schauen sie eher ärgerlich?
Hallo,
du kannst den Antrag sowieso erst abgeben, nachdem du in der ARGE bzw. Kommune vorgesprochen und den Beratungstermin wahrgenommen hast. Bei der ersten Vorsprache hättest du ohnehin den Antrag ausgehändigt bekommen, daher ist es eigentlich relativ egal, ob du „deinen“ Antrag ausfüllst oder den ausgehändigten. Abgeben kannst du ihn - wie gesagt - sowieso erst nach dem Beratungsgespräch.
Viele Grüße, SweetAngel1801
Hallo
du kannst den Antrag sowieso erst abgeben, nachdem du in der ARGE bzw. Kommune vorgesprochen und den Beratungstermin wahrgenommen hast.
Das kann aber doch nicht stimmen.
Was das ‚Antrags-Formular abgeben‘ im engeren Sinne betrifft, will ich mich nicht unbedingt festlegen, aber einen Antrag stellen darf man jederzeit (während der Öffnungszeiten). Wobei man einen Antrag auch telefonisch zur Niederschrift stellen kann; der Antrag ist nicht an das Antragsforumular gebunden. - Der Anspruch gilt ja auch frühestens, nachdem man einen Antrag gestellt hat.
Im Moment denke ich, dass da eine Gemeinde vielleicht ein wenig Geld sparen will, und eine Pflichtberatung vor den Erstantrag gestellt hat, so dass die Ansprüche immer erst ein paar Tage später beginnen. Kann das sein? Oder geht es wirklich nur um das Formular?
Viele Grüße
Hallo
Finden die das okay oder schauen sie eher ärgerlich?
Ich wüsste nicht, wieso die ärgerlich schauen sollten. Wenn, dann wäre das eine Spezialität des Sachbearbeiters, und dann kann es hier ja keiner wissen. Eigentlich sollten die froh sein, denn so kann man das ja meistens besser lesen, als wenn es von Hand geschrieben ist.
Viele Grüße
Etwas genauer
Falls es hier Missverständnisse geben könnte:
der Antrag ist nicht an das Antragsforumular gebunden. -
Das heißt, das Formular muss man schon ausfüllen, aber der eigentliche Antrag kann schon vorher mündlich erfolgt sein.
Man müsste da aber sehr gut aufpassen, dass es auch notiert wird.
Hallo.
Stimmt, soweit ich das gehört habe kann man den Antrag an sich schon beim ersten mal stellen. ALso0 den Wunsch äussern daß man ALG II beantregn will.Da würde sogar ein selbst geschriebener Zettel reichen den die unterschreiben.
Andereseits dauert es meistens nicht so lange bis man einen Termin bekommt bei dem man dann seinen ausgefüllten Antrag abgeben kann. 1-2wochen etwa. Also gehe ich jetzt mal davon aus daß ich zwar meinen ausgefüllten Antrag mitnehemen kann, aber sie mir wohl sagen „kommen sie damit in 2 Wochen wieder, mit Kontoauszügen …“ Na egal so viel wiegt der Antrag ja nicht. 
Hallo
du kannst den Antrag sowieso erst abgeben, nachdem du in der ARGE bzw. Kommune vorgesprochen und den Beratungstermin wahrgenommen hast.
Das kann aber doch nicht stimmen.
Was das ‚Antrags-Formular abgeben‘ im engeren Sinne betrifft,
will ich mich nicht unbedingt festlegen, aber einen Antrag
stellen darf man jederzeit (während der Öffnungszeiten). Wobei
man einen Antrag auch telefonisch zur Niederschrift stellen
kann; der Antrag ist nicht an das Antragsforumular gebunden. -
Der Anspruch gilt ja auch frühestens, nachdem man einen Antrag
gestellt hat.
Ich hab lediglich von der Antragsabgabe gesprochen. Wie man auch oben klar und deutlich lesen kann…
Im Moment denke ich, dass da eine Gemeinde vielleicht ein
wenig Geld sparen will, und eine Pflichtberatung vor den
Erstantrag gestellt hat, so dass die Ansprüche immer erst ein
paar Tage später beginnen. Kann das sein? Oder geht es
wirklich nur um das Formular?
Viele Grüße
Genau… es geht ausschließlich darum, um Geld einzusparen… Deswegen wird ja auch der Anspruch rückwirkend ab dem Tag der ersten Vorsprache bewilligt…
Das Thema hatten wir ja schon öfters… Erst denken, dann schreiben…
Falls es hier Missverständnisse geben könnte:
der Antrag ist nicht an das Antragsforumular gebunden. -
Das heißt, das Formular muss man schon ausfüllen, aber der
eigentliche Antrag kann schon vorher mündlich erfolgt sein.
Die erste Vorsprache wird automatisch als Antragsstellung gewertet…
Man müsste da aber sehr gut aufpassen, dass es auch notiert
wird.
Muss man nicht, da man direkt eine Bestätigung erhält, auf dem der Tag der Vorsprache notiert wird sowie alle weiteren Schritte erläutert werden…
Hallo
Ich hab lediglich von der Antragsabgabe gesprochen. Wie man auch oben klar und deutlich lesen kann…
Das ist richtig, aber was genau an der Antragsabgabe hängt, kam nicht klar und deutlich zum Ausdruck, sondern erst in deiner Antwort.
Deswegen wird ja auch der Anspruch rückwirkend ab dem Tag der ersten Vorsprache bewilligt…
Wieder eine Unklarheit: Was ist die erste Vorsprache? Wenn man anruft und sich einen Termin geben lässt? Oder dieser erste Termin?
Das Thema hatten wir ja schon öfters… Erst denken, dann schreiben…
Das musste wieder sein, was?
Viele Grüße
Hallo
Ich hab lediglich von der Antragsabgabe gesprochen. Wie man auch oben klar und deutlich lesen kann…
Das ist richtig, aber was genau an der Antragsabgabe hängt,
kam nicht klar und deutlich zum Ausdruck, sondern erst in
deiner Antwort.
Antragsabgabe bedeutet, seinen Antrag abzugeben… Da bleibt nicht viel Interpretationsspielraum…
Deswegen wird ja auch der Anspruch rückwirkend ab dem Tag der ersten Vorsprache bewilligt…
Wieder eine Unklarheit: Was ist die erste Vorsprache? Wenn man
anruft und sich einen Termin geben lässt? Oder dieser erste
Termin?
Man lässt sich keinen Termin geben, da man keinen bekommt für die Eingangszone…
Das Thema hatten wir ja schon öfters… Erst denken, dann schreiben…
Das musste wieder sein, was?
Es nervt eben, dass sich immer wieder Leute zu Wort äußern, die nicht wirklich Ahnung haben…
Viele Grüße
1 „Gefällt mir“