Jemand kündigt auf eigenen Wunsch seinen sicheren Arbeitsplatz
um sich Selbstständig zu machen.
Wer’s braucht.
Dann hat diese Person für 3
Monate keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
richtig nachgelesen
und Existenzgründerzuschuß!
den sowieso nicht (siehe unten)
Kann sich diese Person, trotz dreimonatiger Sperrfrist,
selbstständig machen
ja, selbstfinanziert
und die drei Monate durch
Eigenfinanzierung
das wird er auch mehr als die 3 Monate,
denn den Existenzgründungszuschuss muss VOR der Aufnahme der Existenz gestellt werden
überbrücken oder ist
das verboten
verboten natürlich nicht, es gibt erstmal Gewerbefreieheit, falls damit die Richtlinien des Exist.zuschuss gemeint sind, so ist das ein Ausschluss
und kann geahndet werden?
ja da steht dann die Polizei vor der Tür und nimmt einen mit, dann gibts lebenslanges Exil auf der Insel Elba 
man Leute (Kopfschüttel) „geahndet werden“
es gibt halt einfach nichts dazu, das wars dann
Erlischt bei Eigenfinanzierung der Anspruch auf
Arbeitslosengeld und Existenzgründerzuschuß?
ALG1 nein, weil Versicherungsleistung, aber mit Sperrezeit, Exist.zuschuss ist vorbei, da bereits begonnen
Vielen Dank im Voraus
keine Ursache