Selbstständigkeit nach eigener Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine delikate Frage.

Jemand kündigt auf eigenen Wunsch seinen sicheren Arbeitsplatz um sich Selbstständig zu machen. Dann hat diese Person für 3 Monate keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Existenzgründerzuschuß!

Kann sich diese Person, trotz dreimonatiger Sperrfrist, selbstständig machen und die drei Monate durch Eigenfinanzierung überbrücken oder ist
das verboten und kann geahndet werden?

Erlischt bei Eigenfinanzierung der Anspruch auf Arbeitslosengeld und Existenzgründerzuschuß?

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichem Gruß

Miki39

hallo,

Jemand kündigt auf eigenen Wunsch seinen sicheren Arbeitsplatz
um sich Selbstständig zu machen. Dann hat diese Person für 3
Monate keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und
Existenzgründerzuschuß!

stimmt

Kann sich diese Person, trotz dreimonatiger Sperrfrist,
selbstständig machen und die drei Monate durch
Eigenfinanzierung überbrücken oder ist
das verboten und kann geahndet werden?

wenn sich die person mit voller wochenstundenzahl (imho jedenfalls mehr als 14,99 stunden) selbständig macht, gilt sie nicht als arbeitslos und die sperrzeit beginnt nicht abzulaufen!

Erlischt bei Eigenfinanzierung der Anspruch auf
Arbeitslosengeld und Existenzgründerzuschuß?

wovon sollte die person wohl während einer sperrzeit leben, wenn nicht von erspartem?

lg dev

Hallo

Erlischt bei Eigenfinanzierung der Anspruch auf Arbeitslosengeld und Existenzgründerzuschuß?

wovon sollte die person wohl während einer sperrzeit leben, wenn nicht von erspartem?

Was folgt daraus in Hinblick auf die Frage?
Ich verstehe deine Antwort nicht.

Viele Grüße

hallo,

während einer sperrzeit wird man zwangsläufig von erspartem oder geliehenem geld leben müssen, da es hartz IV nur bei unverschuldeter bedürftigkeit gibt.

ob und inwieweit eine sperrzeit einfluss auf einen möglichen existenzgründerzuschuss (= fortzahlung des alg während der ersten monate einer vollselbständigkeit ?) hat, entzieht sich meiner kenntnis.

lg dev

Jemand kündigt auf eigenen Wunsch seinen sicheren Arbeitsplatz
um sich Selbstständig zu machen.

Wer’s braucht.

Dann hat diese Person für 3
Monate keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld

richtig nachgelesen

und Existenzgründerzuschuß!

den sowieso nicht (siehe unten)

Kann sich diese Person, trotz dreimonatiger Sperrfrist,
selbstständig machen

ja, selbstfinanziert

und die drei Monate durch
Eigenfinanzierung

das wird er auch mehr als die 3 Monate,
denn den Existenzgründungszuschuss muss VOR der Aufnahme der Existenz gestellt werden

überbrücken oder ist
das verboten

verboten natürlich nicht, es gibt erstmal Gewerbefreieheit, falls damit die Richtlinien des Exist.zuschuss gemeint sind, so ist das ein Ausschluss

und kann geahndet werden?

ja da steht dann die Polizei vor der Tür und nimmt einen mit, dann gibts lebenslanges Exil auf der Insel Elba :smile:
man Leute (Kopfschüttel) „geahndet werden“
es gibt halt einfach nichts dazu, das wars dann

Erlischt bei Eigenfinanzierung der Anspruch auf
Arbeitslosengeld und Existenzgründerzuschuß?

ALG1 nein, weil Versicherungsleistung, aber mit Sperrezeit, Exist.zuschuss ist vorbei, da bereits begonnen

Vielen Dank im Voraus

keine Ursache