Hallo,
folgende zwei Fälle von Menschen die eine GmbH oder eine UG gründen möchten:
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Person A kommt aus Arbeitnehmerverhältnis, Person B bezieht ALGI. Bekommt B trotzdem den vollen Zuschuss, obwohl er mit A zusammen gründet?
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Person A kommt aus AN-Verhältnis, Personen B und C beziehen ALGI.
Bekommen B UND C den Zuschuss, oder ist dieser z.B. auf einen pro Gründung beschränkt?
Was wäre jeweils wenn man Gründerzuschuss durch Einstiegsgeld (ALGII) ersetzt, ändert sich grundsätzlich daran etwas? (Angenommen natürlich, das Einstiegsgeld wird auch bewilligt)
Vielen Dank schonmal.
Gruß
Granini
