Person A hat ALG II erhalten.
Nun hat Person A wieder einen Job gefunden und verdient seither ohne Arge-Stütze sein Geld.
ARGE möchte nun ein Monats-Arge-Geld zurück.
Geldkreislauf von Peron A:
Ende Monat Juni -> ARGE
Ende Monat Juli -> ARGE
Ende Monat August -> neuer Arbeitgeber
Also ein normaler Kreislauf. ARGE will Geld zurück da das Geld Ende Juli für den August gedacht war.
Wie hätte Person A denn ohne ein normalen Zahlungsfluß einen Monat „ohne“ überstehen sollen? Fehler im System?
Nach Briefwechsel erneute Zahlungsaufforderung!
Irgendwo stimmt doch was nicht?
Person A hat ALG II erhalten.
Nun hat Person A wieder einen Job gefunden und verdient
seither ohne Arge-Stütze sein Geld.
ARGE möchte nun ein Monats-Arge-Geld zurück.
Geldkreislauf von Peron A:
Ende Monat Juni -> ARGE
Ende Monat Juli -> ARGE
Ende Monat August -> neuer Arbeitgeber
Hallo
Es gilt das Zuflussdatum. Wenn im August Geld vom Arbeitgeber eingeht wird besteht für August kein Anspruch auf ALG II. Wird erst am 1. September gezahlt besteht ein Anspruch. Alg II wird im Voraus bezahlt, Lohn normalerweise für bereits geleistete Arbeit.
Gruss vonsales
Das Procedere ist folgendermaßen:
Wie „vonsales“ schon ausführte gilt das Zuflussprinzip, d.h. es kommt entscheidend darauf an, in welchem Monat das Geld auf dem Konto ist (mit Kontoauszug nachzuweisen).
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Fall „Gehalt für August wird bis zum 31.08. gezahlt“: hier erfolgt eine rückwirkende volle oder teilweise Aufhebung (hängt vom konkreten Gehalt ab) durch die ARGE und das Geld muss entsprechend zurückgezahlt werden. Wichtig dabei ist: es lässt sich grds. Ratenzahlung vereinbaren un durch die Rückzahlung darf man nicht erneut hilfebedürftig werden.
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Fall „Gehalt für August wird ab 01.09. gezahlt“.: keine Rückzahlung wegen Zuflussprinzip (Kontosauszug).
Die Folgerung könnte sein, dass man den Abeitgeber bittet, die Gehaltszahlung rückzahlungs-minimierend zu terminieren.
gibts hierzu auch einen paragraphen oder gesetzestext?
ihr habt mir schon gut geholfen, danke