Hallo Enrico,
jemand ist von seinem Arbeitgeber zum 30.09.2009 gekündigt
worden, da er im Augenblick krank geschrieben ist und nicht
abzusehen ist, wie lange er noch krank ist.
wenn dies die Begründung des Arbeitgebers war, dann würde ich an der Stelle vom Herrn Jemand allerschleunigst Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufnehmen und mich einschlägig beraten lassen 
Nun werden noch 42
Tage Urlaub ausgezahlt
Das ist doch wunderbar 
und er hat eine Stromnachzahlung
erhalten.
Das heisst - er kriegt Geld vom E-Werk oder er muss was zahlen? Ich verstehe das so, dass er zahlen muss, richtig?
Eigentlich wollte er von der ARGE diesen
Nachzahlungsbetrag als Darlehen holen.
Na, das ist doch gut, dann braucht er das nicht 
Allerdings wollte er dieses Geld zum Führerschein nutzen, um
nach seiner Krankheit beruflich weiterzukommen.
Das Geld von den Urlaubstagen? Ja, ist denn die Stromnachzahlung so hoch? *grübel* Ich meine, 42 Urlaubstage sind Grössenordnung 2 Monatsgehälter, so hoch sind üblicherweise Stromnachzahlungen nicht, oder?
Nun meine Frage: Wird aufgrund der Urlaubsauszahlung das
Darlehen nicht gewährt oder gibt es eine Möglichkeit, das er
trotzdem zum Führerschein kommt?
Naja, ich weiss nicht so sicher, warum der Herr Jemand partout ein Darlehn haben will, wenn er das doch selber zahlen kann… Denn Darlehn ist doch nicht „Geld geschenkt“ sondern er muss das - von einem wohl eh nicht allzu hohen Arbeitslosengeld - zurückzahlen. Wäre es da nicht schlauer, er würde folgendermassen vorgehen:
- Stromrechnung vom „Urlaubsgeld“ bezahlen
- restliches Urlaubsgeld (so vorhanden) für Führerschein sparen
- die Summe, die er sonst fürs Darlehn zurückzahlen würde aufs Führerscheinsparkonto legen
- gesund werden
- Führerschein machen
Eventuell kann der Herr Jemand ja auch beim Arbeitsamt nachfragen, ob der Führerschein nicht vielleicht als Weiterbildung ganz oder teilweise übernommen wird.
*wink*
Petzi