Urlaubsauszahlung

Guten Tag,

jemand ist von seinem Arbeitgeber zum 30.09.2009 gekündigt worden, da er im Augenblick krank geschrieben ist und nicht abzusehen ist, wie lange er noch krank ist. Nun werden noch 42 Tage Urlaub ausgezahlt und er hat eine Stromnachzahlung erhalten. Eigentlich wollte er von der ARGE diesen Nachzahlungsbetrag als Darlehen holen.

Allerdings wollte er dieses Geld zum Führerschein nutzen, um nach seiner Krankheit beruflich weiterzukommen.

Nun meine Frage: Wird aufgrund der Urlaubsauszahlung das Darlehen nicht gewährt oder gibt es eine Möglichkeit, das er trotzdem zum Führerschein kommt?

Danke für eine Antwort.

Hallo Enrico,

jemand ist von seinem Arbeitgeber zum 30.09.2009 gekündigt
worden, da er im Augenblick krank geschrieben ist und nicht
abzusehen ist, wie lange er noch krank ist.

wenn dies die Begründung des Arbeitgebers war, dann würde ich an der Stelle vom Herrn Jemand allerschleunigst Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufnehmen und mich einschlägig beraten lassen :wink:

Nun werden noch 42
Tage Urlaub ausgezahlt

Das ist doch wunderbar :smile:

und er hat eine Stromnachzahlung
erhalten.

Das heisst - er kriegt Geld vom E-Werk oder er muss was zahlen? Ich verstehe das so, dass er zahlen muss, richtig?

Eigentlich wollte er von der ARGE diesen
Nachzahlungsbetrag als Darlehen holen.

Na, das ist doch gut, dann braucht er das nicht :wink:

Allerdings wollte er dieses Geld zum Führerschein nutzen, um
nach seiner Krankheit beruflich weiterzukommen.

Das Geld von den Urlaubstagen? Ja, ist denn die Stromnachzahlung so hoch? *grübel* Ich meine, 42 Urlaubstage sind Grössenordnung 2 Monatsgehälter, so hoch sind üblicherweise Stromnachzahlungen nicht, oder?

Nun meine Frage: Wird aufgrund der Urlaubsauszahlung das
Darlehen nicht gewährt oder gibt es eine Möglichkeit, das er
trotzdem zum Führerschein kommt?

Naja, ich weiss nicht so sicher, warum der Herr Jemand partout ein Darlehn haben will, wenn er das doch selber zahlen kann… Denn Darlehn ist doch nicht „Geld geschenkt“ sondern er muss das - von einem wohl eh nicht allzu hohen Arbeitslosengeld - zurückzahlen. Wäre es da nicht schlauer, er würde folgendermassen vorgehen:

  1. Stromrechnung vom „Urlaubsgeld“ bezahlen
  2. restliches Urlaubsgeld (so vorhanden) für Führerschein sparen
  3. die Summe, die er sonst fürs Darlehn zurückzahlen würde aufs Führerscheinsparkonto legen
  4. gesund werden
  5. Führerschein machen

Eventuell kann der Herr Jemand ja auch beim Arbeitsamt nachfragen, ob der Führerschein nicht vielleicht als Weiterbildung ganz oder teilweise übernommen wird.

*wink*

Petzi

Zwischenfrage: wer hängt da alles drin? ARGE, AGENTUR oder beide? Hat ARGE bspw. während der Arbeit ergänzende Leistungen gezahlt?

Grundsätzlich: Urlaubsgeld „behalten“ und es dann - aus Amtssicht - nach Gutdünken (Strom ist - sofern nicht zum Heizen notwendig - wie Führerschein „Privatvergnügen“) verballern, ist nicht.
Wie das ausgezahlte „Urlaubsgeld“ konkret berücksichtigt wird, häng ganz entscheidend von der Fallkonstellation und den involvierten Stellen ab.

Im Zweifelsfall bei ARGE und/oder AGENTUR nachfragen.

Also: Stromnachzahlung ist deswegen so hoch, weil Nachtspeicherheizungen in der Wohnung sind. Während der Krankheit wurde bis jetzt keine Leistung von der ARGE bezogen, sondern nur Wohngeld.

Die Kündigung wurde ausgesprochen, weil die Krankheit seit 14.08.2008 besteht und nicht abzusehen ist, wann sie ausgestanden ist. Meines Wissens ist das auch rechtens und auf dem Arbeitsamt wurde auch nicht drauf hingewiesen, das die Kündigung nicht rechtens ist. Die Ämter verweisen doch schnell auf die Rechtslagen, wenn die nicht zahlen müssen. Es handelt sich um einen Bandscheibenvorfall und die Reha-Kur wurde als nicht arbeitsfähig beendet. Wie es weitergehen soll, entscheidet sich nach einem Gespräch mit der Rentenversicherung.

Das Urlaubsgeld sollte dem beruflichen Weiterkommen dienen, damit es wenigstens etwas aufwärts geht und weitere Berufe im Falle einer Weiterbildung oder Umschulung in Frage kommen.

Danke für eure Antworten.