Hallo,
man hat eine Hart iV-Ablehnung erhalten wegen Verdacht auf Bedarfsgemeinschaft. Widerspruch zwecklos. Bei der Hotline der Arge sagte man, dass man nicht mehr krankenversichert ist, wenn man kein Hart IV bezieht. Man solle sich selbst versichern.Aber wovon, wenn man mal fragen darf, wenn man keine Einkünfte mehr hat.ALG I läuft in Kürze aus.Deshalb wurde schon jetzt mal Hartz IV beantragt.(Leider mit Ablehnung) Bleibt nur die einzige Möglichkeit, sich noch schnell während der ALG I - Leistung krankschreiben zu lassen, damit man, wenn eigentlich Hartz IV anfangen sollte, wenigstens Krankengeld bekommt und somit ja auch krankenversichert. Eine Gesetzeslücke würde ich mal sagen, dass man zu solchen Mitteln greifen muß. Eine Klage beim Sozialgericht läuft. Aber was macht man bloß in der Zwischenzeit, bis man vom Sozialgericht Recht bekommt? Man wohnt in einer WG und muß doch was essen.Was ist, wenn man krank wird und es kaum noch vor Schmerzen aushalten kann? Bleibt ja wohl nur eine Möglichkeit…Auf Wiedersehen Planet Erde
(Und diesen Ausweg muß jemand gehen, der 30 Jahre lang nur gearbeitet hat.) Zum Sozialamt kann man ja wohl kaum gehen, denn die sagen wahrscheinlich auch „Ätsch - Bedarfsgemeinschaft“ Und alles nur, weil man vor 1 Jahr zusammen mit dem Mitbewohner gemeinsam einen Wohngeldantrag gestellt hat, und beim Lesen der Formularfragen etwas mißverstanden hat, welches ein „falsches“ Kreuz zur Folge hatte.Die Arge hat Kontrollbesuch beim Hartz-Antragsteller gemacht und für „Befürwortung“ gestimmt.So die Aussage der Hotline.Leider muß ja wohl noch irgendwie was zu finden sein, womit man evtl. eine Ablehnung herbeiführen kann. (So dachte die Arge)Und hat sich prompt mit dem Wohngeldamt in Verbindung gesetzt, um rumzuschnüffeln.Es wird einem unterstellt, dass man in einer Wirtschaftsgemeinschaft lebt und gemeinsam wirtschaftet.In dem Antrag vom Wohngeldamt mußte man allerdings ein Kreuz machen bei „Leben Sie in einer Wirtschafts-und Wohngemeinschaft“. Fragt mman 10 Leute nach dieser Wortbedeutung, dann hat jeder eine andere Meinung, was das bedeuten könnte. Die Arge möchte, dass man beweist, dass man den Wohngeldantrag „mißverstanden“ hat. Wie soll man denn soetwas beweisen?
Danke für Eure Antworten.
Viele Grüße Pia
Sofort Widerspruch einlegen!
Hallo
Widerspruch zwecklos.
Wer sagt das denn?
In dem Antrag vom Wohngeldamt mußte man allerdings ein Kreuz machen bei „Leben Sie in einer Wirtschafts-und Wohngemeinschaft“.
Rein theoretisch könnte sich das ja auch ändern, selbst wenn es damals so gewesen wäre.
Die Arge möchte, dass man beweist, dass man den Wohngeldantrag „mißverstanden“ hat. Wie soll man denn soetwas beweisen?
Vielleicht sollte man sich darauf beschränken zu beweisen, dass man nicht in einer Wirtschaftsgemeinschaft lebt.
Wie man das macht, weiß ich auch nicht genau, der Mitbewohner ist jedoch definitiv nicht dazu verpflichtet, für den anderen Bewohner geradezustehen. Das wäre er nur, wenn er in gerader Linie verwandt wäre, oder wenn er den Bewohner heiraten würde.
Vielleicht reicht es ja aus, wenn der Mitbewohner schriftlich erklärt, dass er nicht willens ist, irgendwelche Unterhaltsleistungen zu erbringen, und dass man keineswegs gemeinsame Kasse macht. Eigentlich müsste das reichen. - Vollständigkeitshalber kann der Bewohner noch Prozesskostenhilfe beantragen, um den Mitbewohner auf Unterhalt zu verklagen. Der wird dann abgelehnt, weil die Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte. - Ich denke, damit wäre dann erstmal ausreichend nachgewiesen, dass keine Wirtschaftsgemeinschaft besteht.
AUF JEDEN FALL sollte SOFORT WIDERSPRUCH eingelegt werden!
Wenn die Frist von 4 Wochen oder 1 Monat nach dem Bescheid vorbei ist, kann man keinen Widerspruch mehr einlegen!
Gibt es denn einen schriftlichen Bescheid?
Wenn sich der Widerspruch tatsächlich als zwecklos erweisen sollte, kann man dann klagen. Sonst nicht! Ohne Widerspruch auch keine Klage!
Im übrigen MUSS die Arge bezahlen, wenn jemand angibt, kein Einkommen zu haben und kein ausreichendes Vermögen. Wenn Zweifel bestehen, darf der Betrag vorläufig bewilligt werden, oder als Darlehen. Aber es darf nicht sein, dass dann einfach gar nichts kommt.
Viele Grüße
In der gestellten Frage ist das Wort „zwecklos“ unglücklich ausgedrückt worde. Ja, es wurde bereits Widerspruch eingelegt und daraufhin erfolgte WIEDER eine Ablehnung. Nun muß man innerhalb von 4 Wochen eine Frist einhalten, um in der Zeit Klage beim Sozialgericht einzureichen.Dieser Schritt wird als nächster folgen. Bis ein Ergebnis der Klage kommt, ist man wahrscheinlich schon in der Psychiatrie gelandet.Was soll man bloß in der Zwischenzeit machen.Die einzige Möglichkeit liegt wohl darin, sich bis über Monate krank schreiben zu lassen, sodaß man wenigstens Krankengeld bekommt. Denn das bekommt man, wenn man noch in der Zeit von Arbeitslosengelg I-Bezug
krank wird. Sollte in der „Krankschreibzeit“, der Anspruch auf ALG I
auslaufem, enthält man darüber hinaus eben Krankengeld. Und das ist so hoch wie das ALG I. Diesen Anspruch kann man auch überall nachlesen.Man muß nur daran ddenken, daß die Krankschreibung während des Bezuges von Arbeitslosengeld I erfolgt. Vielleicht hat noch jemand eine Idee, was man tun kann, wenn man nun wieder gesund geschrieben wird. Hartz IV ist abgelehnt und krankenversichert ist man auch nicht mehr. Was ist, wenn man vorläufig Hartz IV bekommt und die Klage beim Sozi abgelehnt wird. Dann muß man doch alles zurückzahlen? Dann geht doch die ganze Tretmühle weiter undmuß um seine Existenz bangen. Sicher wird das viele interessieren, die genau das genannte Problem haben. Vielen Dank für noch für hoffentlich viele Antworten.(übrigens, in diesem Fall ist die Antragstellerin 51 Jahre)
Piadora
Hallo
Wenn alleine die zu zahlenden Beiträge zur freiwillig gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung dazu führen, dass man hilfebedürftig im Sinne des SGB II ist, kann es sein, daß obwohl der Antrag auf Hartz IV abgelehnt wird, hingegen ein Zuschuss zu den Beiträgen zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bewilligt wird. Sozialamt aufsuchen.
Gruß,
LeoLo
Hallo
Ja, es wurde bereits Widerspruch eingelegt und daraufhin erfolgte WIEDER eine Ablehnung.
Darüber müsste man sich vom Prinzip her keine Sorgen machen (wenn man nicht das Geld bräuchte), die Widersprüche werden sehr oft erstmal abgelehnt, wohl einfach schon deswegen, weil viele sich scheuen, Klage einzureichen. Ich weiß nicht, wie da er augenblickliche Stand der Dinge ist, es gab jedenfalls eine Zeit, in der Widersprüche eigentlich immer abgelehnt wurden.
Die einzige Möglichkeit liegt wohl darin, sich bis über Monate krank schreiben zu lassen,
Ich würde noch die Vorgesetzten und deren Vorgesetzten usw. zu sprechen verlangen, und klar machen, dass man definitiv kein Einkommen hat und niemanden, der einen durchfüttert und die Krankenversicherung bezahlt. Die müssen dann zahlen, das kann doch gar nicht anders sein. Am besten mit Zeugen hingehen und Protokoll führen.
Selbst wenn damals eine Wirtschaftsgemeinschaft bestanden haben sollte: Wie schon gesagt, der Mitbewohner ist nicht dazu verplichtet irgendwas zu zahlen, eventuell außer er hat sich irgendwann ausdrücklich für eine bestimmte Dauer dazu bereit erklärt.
Ist es denn wenigstens versucht worden, dass der Mitbewohner seine Zahlungsunwilligkeit erklärt?
Wie ist denn überhaupt der Stand der Dinge? Ist weiter nichts passiert außer, dass eine Bedarfgemeinschaft vermutet wurde und dass dem widersprochen wurde, oder ist schon das Einkommen des Mitbewohners angegeben worden, oder wie?
- Ich würde übrigens auch dringend im Forum von tacheles-sozialhilfe.de diese Frage stellen, vielleicht gibt es da irgendwelche Erfahrungswerte. Da aber möglichst mit den wesentlichen Fakten der ganzen Geschichte.
Was ist, wenn man vorläufig Hartz IV bekommt und die Klage beim Sozi abgelehnt wird. Dann muß man doch alles zurückzahlen?
Von was denn?
(übrigens, in diesem Fall ist die Antragstellerin 51 Jahre)
Spielt das eine Rolle?
Viele Grüße