für richtige experten

hallo
nun will ich mal sofort zum thema kommen. ich denke, ich habe hier eine harte nuss:

fiktiver fall:
h4 empfänger aus münchen hat 5 vorstellungsgespräche, jeweils morgens um 9 uhr in holland.

  1. montag in maastricht
  2. dienstag in eindhoven
  3. mittwoch in rotterdam
  4. donnerstag in utrecht
  5. freitag in amsterdam
  6. montag auf texel

jetzt hätte er kosten von 7 bahnfahrten, zwei fähren und 8 übernachtungen. ( mal abgesehen von einem schönen wochenende in amsterdam oder auf texel)

welche kosten würden erstattet, pauschale oder abrechnung nach entstandenen kosten ( wie hoch maximal)? hätte der gute mann auch anspruch auf spesen?

danke
sabine

welche kosten würden erstattet, pauschale oder abrechnung nach
entstandenen kosten ( wie hoch maximal)? hätte der gute mann
auch anspruch auf spesen?

Bei der ARGE/AGENTUR vorher nachfragen.
Sind Kann-Leistungen, die in diesem fiktiven Fall - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - nicht übernommen werden, da die Behörde von einer Unverhältnismäßigkeit ausgehen wird.

mit Fällen aus dem richtigen Leben

fiktiver fall:
h4 empfänger aus münchen hat 5 vorstellungsgespräche, jeweils
morgens um 9 uhr in holland.

  1. montag in maastricht
  2. dienstag in eindhoven
  3. mittwoch in rotterdam
  4. donnerstag in utrecht
  5. freitag in amsterdam
  6. montag auf texel

Also so unverhältnismäßig ist das genau betrachtet gar nicht. Wenn man das unter wohlwollendem Aspekt für den H4 betrachtet. Denn schließlich bemüht der sich nicht nur nach Kräften um einen Job, sondern außergewöhnlich um einen Job. Natürlich kommt es immer noch drauf an, um was es für nachweisebare Jobs/Vorstellungstermin geht und ob der H4 die Qualifikation hierfür hat und derartige Tätigkeiten nicht auch in Mü aufnehmen könnte.

Also einfach um auszuschließen, dass der H4 einfach mal eine Woche Holland-Rundreise machen will, auf Staatskosten.

jetzt hätte er kosten von 7 bahnfahrten, zwei fähren und 8
übernachtungen. ( mal abgesehen von einem schönen wochenende
in amsterdam oder auf texel)

Deswegen geht das Wochenende auch auf das Privatkonto. Dienstliche Übernachtungen sind es 5. Der Termin am Montag auf Texel ist unverhältnismäßig. Der H4 würde dies sehr wahrscheinlich privat so nicht buchen, wenn er alles selbst bezahlen müsste!
Auch könnte versucht werden Termin auf einen Tag zusammenzuführen. Z.B. Morgends in A dann Zugfahrt und Nachmittags in B, dann übernachten usw.

welche kosten würden erstattet, pauschale oder abrechnung nach
entstandenen kosten ( wie hoch maximal)?

Über die „Kann“-leistungen entscheidet die ARGE.

hätte der gute mann auch anspruch auf spesen?

Geht’s noch?
Selbst früher wurde, neben Bahnticket (oder geringem KM-Geld) nur eine Höchstgrenze fürs Übernachten gezahlt, welche i.d.R. nicht kostendeckend war und wenns noch inkl. Frühstück war, musste sich dies der H4 anteilig anrechnen lassen, weil er ja auf der anderen Seite ALG2 zum Lebensunterhalt, also für Lebensmittel, bekam.

Selbst wenn die ARGE in diesem Fall Kostenmäßig mit einsteigt, bleibt es bei einen (erheblichen) Eigenanteil für den Betroffenen.

Bei vollen Kostenübernahmen mit Spesenregelung hätten wir nur noch umherreisende H4-Leute in der Republik.