Hartz 4

Guten Tag,

wenn man krank ist und in eine stationäre psychosomatische klinik muss und der derzeitiger wohnsitz in konstanz ist,man aber wieder in die Heimatstadt(stuttgart) zurück will,um in der Nähe der Eltern zu sein(depressiv).Das amt bewilligte einem,nach Stuttgart zu fahren um dort eine Klinik zu suchen.man hat eine gefunden und muss nur noch auf das Vorgespräch warten.Dann bekommt man einen Brief vom Amt,dass die Leistungen zurück gezahlt werden müssen und das sie die Leistungen einstellen.Ist das rechtlich so ok?
man darf laut Amt den Wohnsitz aber nicht ändern,solange man keine schriftliche ,Zusage" von der Klinik hat.So kann man ja die Whg nicht zahlen.
Wenn man Monate lang kein Kindergeld bekommen hat und man damals geld geliehen hat,um um die Runden zu kommen.Das fehlende Geld wurde vom Amt nachträglich bezahlt.Die wollen jetzt allerdings das Geld wieder…man musste das Geld aber demjenigen geben,der es einem damals geliehen hat.Dürfen die das trotzdem?

sorry wenn es bissle komisch klingt :smiley:

Dort wo man mit Erstwohnsitz polizeilich gemeldet ist, ist die dortige ARGE zuständig. Klare Regel! Zieht man ohne Genehmigung einfach um, werden die Leistungen nach Bekanntwerden des Umzugs eingestellt und ggfs. auch zurückgefordert. Ein stationärer Aufenthalt begründet in der Regel kein festen Wohnsitz. Das heißt, die ARGE am Hauptwohnsitz zahlt auch während des stationären Aufenthalts. Dauert der stationäre Aufenthalt länger als sechs Monate geht die Zuständigkeit auf das Sozialamt am Hauptwohnsitz über, das Leistungen nach dem SGB XII auf Antrag bewilligt.