Hartz IV und 1€-Job, Freiberuflichkeit und Umsatzs

Angenommen Person Herr Meyer möchte nach seinem Studium einen Handel aufmachen (internationale Steuernummer usw.).
Momentan lebt er noch von Hartz IV und ehrenamtlicher Arbeit (von der er die ersten 200 € behalten darf).
Zusätzlich hat er mit einem ein Euro Job angefangen, kann aber die Zeit nicht aufbringen ließen ein Euro Job zu 100 % auszufüllen.
Der Arbeitgeber, der mit der außerordentlich hohen Qualifikation (studierte, engagierte ein Euro jobber hatte er noch nicht oft) möchte dies aber nicht zulassen.
Wie sieht es rechtlich aus?
Darf der Herr Meier sich erst einmal um seinen Beruf kümmern (freiberuflich seiner Ausbildung entsprechend)?
Oder muss der den 1 Euro Job zu 100 % ausfielen, obwohl er ihn eigentlich ja nur durch seine Eigeninitiative überhaupt bekommen hat?
vielen Dank
ich bin gestand auf eure Antworten

lg w

Momentan lebt er noch von Hartz IV und ehrenamtlicher Arbeit
(von der er die ersten 200 € behalten darf).

Moment mal, ist die Arbeit jetzt ehrenamtlich oder bekommt er dafür Geld?

Aufwandsentschädigung
Servus,

ehrenamtliche Tätigkeiten, für die keinerlei Aufwandsentschädigung bezahlt wird, sind gar nicht so sehr häufig.

Schöne Grüße

MM

Umsatzs… was?

Angenommen Person Herr Meyer möchte nach seinem Studium einen
Handel aufmachen (internationale Steuernummer usw.).
Momentan lebt er noch von Hartz IV und ehrenamtlicher Arbeit
(von der er die ersten 200 € behalten darf).

Moment mal. Ehrenamtliche Arbeit ist unentgeltlich, weil man macht es ja wegen der Ehre! Eine Aufwandsentschädigung ist jedoch machbar, damit man dafür nicht noch drauf legt. Aber, das ist eine Entschädigung für die entstandenen Aufwendungen!
Angenommen, es wäre eine Einkommen, dann dürfte der H4-Mensch nur die ersten 100 EUR behalten, vom Rest 20%…
Also irgendwas stimmt hier nicht?!

Zusätzlich hat er mit einem ein Euro Job angefangen, kann aber
die Zeit nicht aufbringen ließen ein Euro Job zu 100 %
auszufüllen.

Noch mal formulieren bitte.

Der Arbeitgeber, der mit der außerordentlich hohen
Qualifikation (studierte, engagierte ein Euro jobber hatte er
noch nicht oft) möchte dies aber nicht zulassen.

Das ist klar. Wo gibt’s sonst nen Akademiker für’n 1 EUR.

Wie sieht es rechtlich aus?

Die Tätigkeit muss gemeinnützig sein, sonst ist sie rechtswidrig.

Darf der Herr Meier sich erst einmal um seinen Beruf kümmern
(freiberuflich seiner Ausbildung entsprechend)?

Logisch. Erstes Ziel ist die Beendigung der Hilfebedürftigkeit! Sonst gar nichts.

Oder muss der den 1 Euro Job zu 100 % ausfielen, obwohl er ihn
eigentlich ja nur durch seine Eigeninitiative überhaupt
bekommen hat?

Hr. Meyer sucht sich einen richtigen Job. Klappt das, ist alles andere erledigt.

Hallo guten Abend,

Angenommen Person Herr Meyer möchte nach seinem Studium einen
Handel aufmachen (internationale Steuernummer usw.).
Momentan lebt er noch von Hartz IV und ehrenamtlicher Arbeit
(von der er die ersten 200 € behalten darf).

Moment mal. Ehrenamtliche Arbeit ist unentgeltlich, weil man
macht es ja wegen der Ehre! Eine Aufwandsentschädigung ist
jedoch machbar, damit man dafür nicht noch drauf legt.

Ach so, da liegt also das Missverständnis. nennen wir es dann Aufwandsentschädigung.

Aber,
das ist eine Entschädigung für die entstandenen
Aufwendungen!

Das scheint mir in meinem Beispiel etwas sonderbar. Nämlich in einem angedachten Beispiel soll die Aufwandsentschädigung 7 € die Stunde betragen.
mir wurde außerdem gesagt, dass anscheinend Trainer von Jugend ( Sportvereinen oder ähnlichen) ebenso abgerechnet werden würden. Kann das sein?

Für mein Beispiel wäre es aber auch o.k., wenn wir dann von einer Arbeit im sozialen Bereich ( sagen wir Behinderte) sprechen.
die Einnahmen aus dem letzten Monat durch diese soziale Arbeit ( 7 Euro/h) würden 150 € betragen.

… dann dürfte der H4-Mensch
nur die ersten 100 EUR behalten, vom Rest 20%…

Wie ist es denn nun mit dem 1 Euro Job? Werden diese Einnahmen einfach addiert?

Noch mal formulieren bitte.

Sorry der Wordverdreher:
In dem neuen 1 Euro Job ( den eher durch initiatives Fragen beim Arbeitsvermittler bekommen hat - zu nehmen wir an), wünscht der Arbeitgeber nun dass er 100 h im Monat arbeitet. Das sei normal und müsse so sein.
Jetzt ist er innerlich in Konflikten. Er traut sich nicht richtig nachzufragen, weil der das Amt fürchtet ( eventuell zu viel Respekt).

Der Arbeitgeber, der mit der außerordentlich hohen
Qualifikation (studierte, engagierte ein Euro jobber hatte er
noch nicht oft) möchte dies aber nicht zulassen.

Das ist klar. Wo gibt’s sonst nen Akademiker für’n 1 EUR.

Wie sieht es rechtlich aus?

Die Tätigkeit muss gemeinnützig sein, sonst ist sie
rechtswidrig.

O.k., das ist sehr interessant. Wobei dies sicherlich schwammig ist.
Wäre beispielsweise das schnitzen von Holzfiguren zum Verkauf bei eBay, wenn das Geld einer öffentlichen, allgemeinnützigen Anstalt zugute kommt rechtlich o.k.?

Darf der Herr Meier sich erst einmal um seinen Beruf kümmern
(freiberuflich seiner Ausbildung entsprechend)?

Logisch. Erstes Ziel ist die Beendigung der
Hilfebedürftigkeit! Sonst gar nichts.

Dies halte ich für vernünftig!

Oder muss der den 1 Euro Job zu 100 % ausfielen, obwohl er ihn
eigentlich ja nur durch seine Eigeninitiative überhaupt
bekommen hat?

Hr. Meyer sucht sich einen richtigen Job. Klappt das, ist
alles andere erledigt.

wäre es eine Alternative, Kompromiss, dass Herr Meyer diesen 1 Euro Job dann einfach nur mit 20 h ausfüllt?

Wer legt das fest? Hr. Meyer?
Da Herr Meyer im Begriff ist freiberuflich zu arbeiten, das heißt derzeit viel Zeit aufwendet um diese Freiberuflichkeit vorzubereiten, ist sein Zeitaufwand nicht durch einen Dritten dokumentiert. Nur er selbst kann Rechenschaft darüber abgeben.

Danke der interessanten Antwort

Viele Grüße
w.

Die Tätigkeit muss gemeinnützig sein, sonst ist sie
rechtswidrig.

das stimmt in vielen Fällen schon lange nicht mehr

http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn~uid,795mfcu5…

in der Mediathek gibts den Beitrag sicher zum ansehen „Die Armutsindustrie“

Armutsindustrie

Die Tätigkeit muss gemeinnützig sein, sonst ist sie
rechtswidrig.

das stimmt in vielen Fällen schon lange nicht mehr

Das ist dann eine Aushebelung der gestzlichen Vorgaben, wenn es so stattfindet. Dadurch wird es noch nicht rechtskonform.

http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn~uid,795mfcu5…
in der Mediathek gibts den Beitrag sicher zum ansehen „Die
Armutsindustrie“

Danke für den Hinweis. Aber auch der Beitrag bestätigt die vorauszusetzende Gemeinnützigkeit der 1-EUR-Jobber.
„Christine K. ist gelernte Bäckerin. Jetzt arbeitet sie als Ein-Euro-Jobberin im „gemeinnützigen“ Supermarkt.“
Wenn diese Gemeinnützigkeit umgangen und/oder vorgetäuscht wird, ist das schlichtweg Betrug. Das ist Sozialhilfe für private Wirtschaftsunternehmen, wenn die, statt regulär zu beschäftigen, sich Leute holen, welche das für 1 EUR machen müssen. Es ist noch schlimmer, wenn dadurch sogar regulär Beschäftigte ausgetauscht werden!

Derartige Verstöße gehören von jedem, der davon Kenntnis erlangt sofort angezeigt.

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hi

… dann dürfte der H4-Mensch
nur die ersten 100 EUR behalten, vom Rest 20%…

Wie ist es denn nun mit dem 1 Euro Job? Werden diese Einnahmen
einfach addiert?

alle zusärzlichen Einnahmen werden dazugerechnet - also 5x ein 400 euro job sind nicht 2000 euro netto *nurmalsoanmerk*

Noch mal formulieren bitte.

In dem neuen 1 Euro Job ( den eher durch initiatives Fragen
beim Arbeitsvermittler bekommen hat - zu nehmen wir an),
wünscht der Arbeitgeber nun dass er 100 h im Monat arbeitet.
Das sei normal und müsse so sein.

aha das ist ja jetzt auch total viel klarer … eh… hä ???

Jetzt ist er innerlich in Konflikten. Er traut sich nicht
richtig nachzufragen, weil der das Amt fürchtet ( eventuell zu
viel Respekt).

nee evtl. zu Recht ?

Der Arbeitgeber, der mit der außerordentlich hohen
Qualifikation (studierte, engagierte ein Euro jobber hatte er
noch nicht oft) möchte dies aber nicht zulassen.

Das ist klar. Wo gibt’s sonst nen Akademiker für’n 1 EUR.

Wie sieht es rechtlich aus?

Die Tätigkeit muss gemeinnützig sein, sonst ist sie
rechtswidrig.

O.k., das ist sehr interessant. Wobei dies sicherlich
schwammig ist.

nicht wirklich - der AG hat entweder eine Bescheinigung welche Tätigkeiten gemeinnützig sind - oder eine Bescheinigung, dass alles was er tut, gemeinnüzig ist oder oder

Wäre beispielsweise das schnitzen von Holzfiguren zum Verkauf
bei eBay, wenn das Geld einer öffentlichen, allgemeinnützigen
Anstalt zugute kommt rechtlich o.k.?

nur wenn die öffentliche, allgemeinnützige Anstalt die Teile auf eigener Rechnung verkaufen würde ! Schliesslich könnte der Hersteller das Blaue vom Himmel herunterlügen …

Oder muss der den 1 Euro Job zu 100 % ausfielen, obwohl er ihn
eigentlich ja nur durch seine Eigeninitiative überhaupt
bekommen hat?

Hr. Meyer sucht sich einen richtigen Job. Klappt das, ist
alles andere erledigt.

toll - das ist quasi wie bei allen anderen Arbeitssuchenden auch … unabhängig vn ALI oder ALII :smile:

wäre es eine Alternative, Kompromiss, dass Herr Meyer diesen 1
Euro Job dann einfach nur mit 20 h ausfüllt?

klar ! Wenn er auf Dauer mit der Hälfte des Geldes auskommt und ansonsten keine staatliche sprich keine Hilfe der Solidargemeinschaft erwartet …

wenn es ihm nur um seine eigene Bequemlichkeit geht, wird es allerdings schwieriger mit der Begründung … ein Dr. Titel o.ä. reicht da nicht

Da Herr Meyer im Begriff ist freiberuflich zu arbeiten, das
heißt derzeit viel Zeit aufwendet um diese Freiberuflichkeit
vorzubereiten, ist sein Zeitaufwand nicht durch einen Dritten
dokumentiert. Nur er selbst kann Rechenschaft darüber abgeben.

und nur Er selber kann entscheiden, ob er aktuell über die Mittel verfügt sich selbständig zu machen - evtl. hat er ja wohlwollende Eltern ? Geschwister ? Onkel ? Tanten ? Cousins/sinen?

was hat er denn studiert ??

Gruß H.

Hi

In dem neuen 1 Euro Job ( den eher durch initiatives Fragen
beim Arbeitsvermittler bekommen hat - zu nehmen wir an),
wünscht der Arbeitgeber nun dass er 100 h im Monat arbeitet.
Das sei normal und müsse so sein.

aha das ist ja jetzt auch total viel klarer … eh… hä ???

Ich weiss nicht wie und woher die 100 Stunden kommen könnten. Sind die irgendwo festgeschrieben?

der AG hat entweder eine Bescheinigung welche
Tätigkeiten gemeinnützig sind - oder eine Bescheinigung, dass
alles was er tut, gemeinnüzig ist oder oder

wäre es eine Alternative, Kompromiss, dass Herr Meyer diesen 1
Euro Job dann einfach nur mit 20 h ausfüllt?

klar ! Wenn er auf Dauer mit der Hälfte des Geldes auskommt
und ansonsten keine staatliche sprich keine Hilfe der
Solidargemeinschaft erwartet …

aber man muss nicht jedes Jobangebot annehmen oder?
Wenn man erst seit kurzem sucht und es mit der eigenen Qualifikation nur wenig gemein hat?

und nur Er selber kann entscheiden, ob er aktuell über die
Mittel verfügt sich selbständig zu machen - evtl. hat er ja
wohlwollende Eltern ? Geschwister ? Onkel ? Tanten ?
Cousins/sinen?

nehmen wir an er hat all diese nicht.

was hat er denn studiert ??

nehmen wir an er hat Medieninformatik studiert und ist jetzt schon nicht mehr State of the Art und hat schwierigkeiten dem markt überhaupt zu folgen, weil er keine zeit mehr hat (bürokratie, 1 euro job usw.) sich seine eigentlichen proffession zu widmen.

er würde wieder gerne in seinem bereich arbeiten.
daher denkt er an eine beschwichtigungsstrategie:

er möchte ein paar monate zeit gewinnen um kontakte zu potentiellen kunden und partnern herzustellen usw.
damit das amt in nicht auf ganz dumme ideen kommt, z.b. ihn 400km wegschickt zu einer arbeit als sekretär oder pförtner, sucht er arbeit , auch für 1 euro in seiner nähe. allerdings hat er sich verrechnet, da einer dieser AB 100 stunden monatlich möchte (für hausmeistetätigkeiten u.ä.).

so sieht er seine zukunftspläne gefärdet.

und hofft ein bisschen den druck rausnehmen zu können und bald was freiberuflich (auch kleines) zu angeln um daran sich wieder einarbeiten zu können in seine eigentlich materie, die er mal gelernt hat.

für den direkten einstieg in eine anstellung ist er schon zu weit abgedriftet.
d.h. die potentialle schlummern.

lässt sich dies zu einer tragenden begründung gegenüber dem amt zimmern?

Viele Grüße
w.

hi

alle zusärzlichen Einnahmen werden dazugerechnet - also 5x ein
400 euro job sind nicht 2000 euro netto *nurmalsoanmerk*

Aufwandsentschädigungen werden nicht angerechnet, dafür gibts eine Höchstgrenze, der 1€ Job fällt aber da nicht drunter, sondern nur die anderen Sachen

Manni3

Keine schriftliche Weisung vom Arbeistamt und kein
Hi :slight_smile:
nehmen wir weiter verner an, dass keine
keine schriftliche Weisung vom Arbeistamt vorliegt
und es sich um keinen Langzeitsarbeitslosen handelt,
d.h. er zwar den Tipp (mündlich) vom Arbeitsamt bekahm, aber ansonsten ganz eigeninitiativ handelte.
Ausserdem nehmen wir an das derzeit auch noch kein Arbeistvertrag besteht,
er lediglich ohne unterlagen oder Weisung ohne jegliches schriftstück einfach nur für die Firma gearbeitet hat.
Ergo: Er muss gar nicht, kann selbst frei entscheiden wieviel er für die Fima machen will.
Richtig?

Viele Grüße
w.