Hallo guten Abend,
Angenommen Person Herr Meyer möchte nach seinem Studium einen
Handel aufmachen (internationale Steuernummer usw.).
Momentan lebt er noch von Hartz IV und ehrenamtlicher Arbeit
(von der er die ersten 200 € behalten darf).
Moment mal. Ehrenamtliche Arbeit ist unentgeltlich, weil man
macht es ja wegen der Ehre! Eine Aufwandsentschädigung ist
jedoch machbar, damit man dafür nicht noch drauf legt.
Ach so, da liegt also das Missverständnis. nennen wir es dann Aufwandsentschädigung.
Aber,
das ist eine Entschädigung für die entstandenen
Aufwendungen!
Das scheint mir in meinem Beispiel etwas sonderbar. Nämlich in einem angedachten Beispiel soll die Aufwandsentschädigung 7 € die Stunde betragen.
mir wurde außerdem gesagt, dass anscheinend Trainer von Jugend ( Sportvereinen oder ähnlichen) ebenso abgerechnet werden würden. Kann das sein?
Für mein Beispiel wäre es aber auch o.k., wenn wir dann von einer Arbeit im sozialen Bereich ( sagen wir Behinderte) sprechen.
die Einnahmen aus dem letzten Monat durch diese soziale Arbeit ( 7 Euro/h) würden 150 € betragen.
… dann dürfte der H4-Mensch
nur die ersten 100 EUR behalten, vom Rest 20%…
Wie ist es denn nun mit dem 1 Euro Job? Werden diese Einnahmen einfach addiert?
Noch mal formulieren bitte.
Sorry der Wordverdreher:
In dem neuen 1 Euro Job ( den eher durch initiatives Fragen beim Arbeitsvermittler bekommen hat - zu nehmen wir an), wünscht der Arbeitgeber nun dass er 100 h im Monat arbeitet. Das sei normal und müsse so sein.
Jetzt ist er innerlich in Konflikten. Er traut sich nicht richtig nachzufragen, weil der das Amt fürchtet ( eventuell zu viel Respekt).
Der Arbeitgeber, der mit der außerordentlich hohen
Qualifikation (studierte, engagierte ein Euro jobber hatte er
noch nicht oft) möchte dies aber nicht zulassen.
Das ist klar. Wo gibt’s sonst nen Akademiker für’n 1 EUR.
Wie sieht es rechtlich aus?
Die Tätigkeit muss gemeinnützig sein, sonst ist sie
rechtswidrig.
O.k., das ist sehr interessant. Wobei dies sicherlich schwammig ist.
Wäre beispielsweise das schnitzen von Holzfiguren zum Verkauf bei eBay, wenn das Geld einer öffentlichen, allgemeinnützigen Anstalt zugute kommt rechtlich o.k.?
Darf der Herr Meier sich erst einmal um seinen Beruf kümmern
(freiberuflich seiner Ausbildung entsprechend)?
Logisch. Erstes Ziel ist die Beendigung der
Hilfebedürftigkeit! Sonst gar nichts.
Dies halte ich für vernünftig!
Oder muss der den 1 Euro Job zu 100 % ausfielen, obwohl er ihn
eigentlich ja nur durch seine Eigeninitiative überhaupt
bekommen hat?
Hr. Meyer sucht sich einen richtigen Job. Klappt das, ist
alles andere erledigt.
wäre es eine Alternative, Kompromiss, dass Herr Meyer diesen 1 Euro Job dann einfach nur mit 20 h ausfüllt?
Wer legt das fest? Hr. Meyer?
Da Herr Meyer im Begriff ist freiberuflich zu arbeiten, das heißt derzeit viel Zeit aufwendet um diese Freiberuflichkeit vorzubereiten, ist sein Zeitaufwand nicht durch einen Dritten dokumentiert. Nur er selbst kann Rechenschaft darüber abgeben.
Danke der interessanten Antwort
Viele Grüße
w.