Vermittlungsgutschein

Arbeitslose die weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch Arbeitslosenhilfe haben, haben auch keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein.
Ist das Rechtens ?

Gruß Budelflink

ALG1 oder ALG2

Arbeitslose die weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch
Arbeitslosenhilfe haben, haben auch keinen Anspruch auf einen
Vermittlungsgutschein.
Ist das Rechtens ?

Wie das damals war ist was anderes. Heute gibt es keine Arbeitslosenhilfe mehr. Das ist jetzt Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2.
Der Vermittlungsgutschein setzt ein paar Voraussetzungen als gegeben ein. Das wichtigste wäre, das derjenige ALG1 oder ALG2-Bezieher wäre.
Sieh mal bei SGB II § 16 und SGB III § 421 nach.