Sozialamt holt sich alles

Hallo

Folgender Sachverhalt:

Person A verstirbt und hinterlässt den Urenkeln im Alter von 6 und 8 Jahren, deren Mutter Hartz IV Empfängerin ist, eine Fondrente die für die Dauer von 18 Jahren festgelegt ist.

Nun kommt das Sozialamt, kündigt die Fondrenten der Kinder insgesamt ca. 12000 Euro und behält das Geld komplett ein welches eigentlich mal für die Kinder gedacht war. Der Vertrag wäre von der Mutter der Kinder nicht einmal kündbar gewesen.

Können die das einfach so machen? Haben die Kinder keinen Anspruch auf einen Freibetrag?

Die Enkelin(Person B) von Person A, also die Mutter der Kinder, erbt ein Barvermögen vom 15.500 Euro. Wo das Sozialamt natürlich abzüglich des Freibetrages alles haben will.Gut.

Person B hat noch Privatschulden in Höhe von ca. 7000 Euro (wurde alles schriftlich festgehalten).

Was ist da nun vorrangig? Darf Person B erst Ihre Schulden bezahlen? Oder muß Sie dem Sozialamt Vorrang geben?

Hallo

Aufgrund wessen zieht das Sozialamt das Geld ein?
Aufgrund vorher geleisteter Zahlungen?
Wurden die Zahlungen nur als Darlehen gewährt?

Nun kommt das Sozialamt, kündigt die Fondrenten der Kinder insgesamt ca. 12000 Euro und behält das Geld komplett ein welches eigentlich mal für die Kinder gedacht war.

Wieso kann das Sozialamt diese Renten kündigen? Hatte die Uroma auch was mit dem Sozialamt zu tun?

Was ist da nun vorrangig?

Das einzige, was mir rechtens erscheinen könnte, wäre, wenn die Uroma Sozialhilfe bekommen hätte oder wenn da noch irgendwas zu bezahlen wäre (z. B. die Beerdigung oder irgendein Altersheim), was ansonsten das Sozialamt zahlen müsste. Das wäre natürlich vorrangig vor dem Vererben.

Andernfalls könnte das Sozialamt natürlich die Zahlungen einstellen, aber nicht einfach irgendwelche Verträge kündigen oder Gelder einziehen. Aber die Enkel bekommen sowieso nicht Sozialhilfe, sondern Alg II, oder?

Viele Grüße

Hallo

Person B hat noch Privatschulden in Höhe von ca. 7000 Euro
(wurde alles schriftlich festgehalten).

Was ist da nun vorrangig? Darf Person B erst Ihre Schulden
bezahlen? Oder muß Sie dem Sozialamt Vorrang geben?

Privatschulden kann mann nicht der Allgemeinheit überhelfen, das wäre zu einfach und ungerecht.

Manni3

Hallo,

Privatschulden kann mann nicht der Allgemeinheit überhelfen,
das wäre zu einfach und ungerecht.

Dafür gibts bestimmt eine staatsphilosophische Rechtfertigung. Aber wenn ich z.B. den Wert einer Firma bewerte, dann werden von den vorhandenen Vermögenswerten die Schulden abgezogen. Wieso das bei Sozialhilfeempfängern nicht so ist, kann man dann sicher nicht so leicht nachvollziehen. Wenn sich zum Beispiel ein „Aufstocker“ auf Kredit ein Auto kauft, dann ist er doch nicht um den Wert des Autos reicher und die Schulden die dagegen stehen werden einfach ignoriert? Mal abgesehen davon, dass ein angemessenes Auto kein anrechenbares Vermögen darstellt.
Jetzt konstruiere ich mal einen Fall: Person A leiht Person B Geld um sich C zu kaufen. C sei mal ein Gegenstand, der nicht unter § 12(3) SGB II fällt. Im nächsten Jahr werden beide Hartz-4-Empfänger. Bei Person A wird dann die Forderung als Vermögen angerechnet. Soweit so gut. Bei Person wird dann auch der Gegenstand C als Vermögen angerechnet, ohne jedoch die Schulden zu berücksichtigen. Wird dann tatsächlich der gleiche Betrag von Staat zweimal als Vermögen angerechnet?
Scheint mit irgendwie unlogisch, was jedoch nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass es nicht genau so gemacht würde.

Grüße

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Na, wenn das erlaubt wäre, hätten plötzlich alle H4-Bezieher gewaltige Schulden bei allen Freunden und Verwandten…

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Na, wenn das erlaubt wäre, hätten plötzlich alle H4-Bezieher
gewaltige Schulden bei allen Freunden und Verwandten…

Hallo,

es ist nicht erlaubt Geld zu verleihen oder zu leihen? Mal abgesehen davon, dass man sich da bei den Vertretern einer bestimmten religiösen Sekte unbeliebt macht, wie würde die Lösung des konstruierten Falles aussehen? Nehmen wir mal an es handelt sich um 20.000€. Dann würden bei A 20.000€ und bei B 20.000€ als Vermögen angerechnet?

Grüße

Wer für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann darf selbstverständlich mit seinem Geld tun und lassen was er will.
Wer allerdings erklärt, er könne nicht menschenwürdig leben ohne dass er fremde Hilfe erhält, sollte weder einen Kredit nehmen noch geben können.
Grund: geben geht nicht, denn er hat ja „nichts“, und wenn er einen Kreditgeber findet, braucht er keine oder verminderte Leistungen aus der Solidargemeinschaft.
Deshalb völlig logisch, dass ein privater Kredit nicht mit dem Geld anderer getilgt werden darf, bzw. dieses Vorrang hat.
Soweit zur Theorie, und mal ganz ehrlich, wäre es anders, wäre doch dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Sicherlich gibt es auch Leute, die das nicht ausnutzen würden, sehr viele würden dies aber ohne Gewissensbisse tun, denkst du nicht?
Und jetzt bitte keine Diskussion ob das gerecht ist oder nicht, ich habs mir ja nicht ausgedacht. :wink:
Ich wollte nur darlegen, wie man nachvollziehen könnte, dass das eben so ist.

Gruß
Granini

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Hallo

Aufgrund wessen zieht das Sozialamt das Geld ein?
Aufgrund vorher geleisteter Zahlungen?
Wurden die Zahlungen nur als Darlehen gewährt?

Ja aufgrund von vorher geleisteten Zahlungen aber die Zahlungen wurden nicht als Darlehen gewährt.

Nun kommt das Sozialamt, kündigt die Fondrenten der Kinder insgesamt ca. 12000 Euro und behält das Geld komplett ein welches eigentlich mal für die Kinder gedacht war.

Wieso kann das Sozialamt diese Renten kündigen? Hatte die
Uroma auch was mit dem Sozialamt zu tun?

Nein die Uroma hatte nichts mit dem Sozialamt zu tun. Das Amt hat diese auch wegen voran gegangenen Zahlungen einbehalten.Wieso sie das überhauptkündigen konnten ist mir auch nicht klar.

Was ist da nun vorrangig?

Das einzige, was mir rechtens erscheinen könnte, wäre, wenn
die Uroma Sozialhilfe bekommen hätte oder wenn da noch
irgendwas zu bezahlen wäre (z. B. die Beerdigung oder
irgendein Altersheim), was ansonsten das Sozialamt zahlen
müsste. Das wäre natürlich vorrangig vor dem Vererben.

Beerdigung etc wurde alles bezahlt. Die Uroma hat bis zum schluß selbstständig in ihrer wohnung gelebt und keinerlei sozialdienst in anspruch genommen.Dem Amt geht es nur um die Enkelin der der Meinung des Amtes nach keinerlei Vermögen zusteht.

Andernfalls könnte das Sozialamt natürlich die Zahlungen
einstellen, aber nicht einfach irgendwelche Verträge kündigen
oder Gelder einziehen. Aber die Enkel bekommen sowieso nicht
Sozialhilfe, sondern Alg II, oder?

ALG II ja.

Selbst die Sparbücher der Kinder mit einem Guthaben von ca. 250 Euro je Kind sollen aufgelöst und angerechnet werden.

Viele Grüße

Uroma nix Sozialamt
Hallo

Ja aufgrund von vorher geleisteten Zahlungen aber die Zahlungen wurden nicht als Darlehen gewährt.

Gibt es einen Bescheid darüber? Wie wurde das begründet? Wurde ein Paragraf angegeben?

Nun kommt das Sozialamt, kündigt die Fondrenten der Kinder insgesamt ca. 12000 Euro und behält das Geld komplett ein …

Wie kann das Sozialamt diese Renten kündigen? Haben die eine Vollmacht über sämtliche Konten?

ALG II ja.

Wieso dann eigentlich Sozialamt? Dann ist es doch irgendeine Arge, und nicht das Sozialamt. Aber egal.

Selbst die Sparbücher der Kinder mit einem Guthaben von ca. 250 Euro je Kind sollen aufgelöst und angerechnet werden.

Unbedingt alle Bescheide aufbewahren!
Sofort Widerspruch einlegen, die Fristen könnten verstreichen!
Jeder Bescheid, gegen den Widerspruch eingelegt werden soll, muss extra aufgeführt werden (Widerspruch gegen den Bescheid vom …, Ort, Datum Unterschrift. Oben Adresse, Absender und Nummer der Bedarfsgemeinschaft)
Man kann auch schreiben: Genaue Begründung folgt. Dann sollte aber innerhalb von ca. 2 Wochen irgendwas kommen, und wenn es die Mitteilung wäre, dass man sich noch rechtlich beraten lassen muss.

Unbedingt eine ausführliche Beratung einholen.
http://www.my-sozialberatung.de/adressen/@@suche

Hier kann natürlich auch weiter gefragt werden.

Viele grüße

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Wer für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, darf
selbstverständlich mit seinem Geld tun und lassen was er will.

D’accord. Genau so war der Fall aufgebaut. Zwei Personen, die nicht in Hatz-4-Bezug stehen, waren die Ausgangslage. Später sind beide Empfänger.

Wer allerdings erklärt, er könne nicht menschenwürdig leben ohne dass er fremde Hilfe erhält, sollte weder einen Kredit nehmen noch geben können.

Darlehensvertrag war bereits vor Hartz-4.

Grund: geben geht nicht, denn er hat ja „nichts“, und wenn er
einen Kreditgeber findet, braucht er keine oder verminderte
Leistungen aus der Solidargemeinschaft.

Absolut richtig. Dann könnte ich das auch einwandfrei nachvollziehen. Der Darlehensvertrag war aber bereits vor Hartz-4 abgeschlossen worden. Denken wir uns einfach mal zwei Quelle-Mitarbeiter, die dachten sie hätten einen Job auf Lebenszeit. Und nach einem Jahr Arbeitslosigkeit stellen sie fest, dass es noch 5 Millionen andere Leute gibt, die Pakete einpacken können.

Deshalb völlig logisch, dass ein privater Kredit nicht mit dem Geld anderer getilgt werden darf, bzw. dieses Vorrang hat.

Mir ist nicht logisch, dass 10€ Vermögensgegenstand plus 10€ Schulden 10€ Vermögen ergeben. Das ist für mich jetzt vor allem ein mathematisches Problem.

Soweit zur Theorie, und mal ganz ehrlich, wäre es anders, wäre
doch dem Betrug Tür und Tor geöffnet.

Dem stimme ich absolut zu, wenn es um solche Gestaltungen während des Hartz-4-Bezuges geht.

Sicherlich gibt es auch Leute, die das nicht ausnutzen würden, sehr viele würden dies aber ohne Gewissensbisse tun, denkst du nicht?

Na doch sicher. Aber deswegen gleich die mathematischen Regeln außer Kraft setzen? Und nur wegen einer Möglichkeit alle unter Generalverdacht stellen? Ganz so weit ist es, glaube ich jedenfalls, noch nicht.

Ich wollte nur darlegen, wie man nachvollziehen könnte, dass
das eben so ist.

Also das es so ist bzw. sein kann, will ich gar nicht abstreiten. Mir kam es nur ein bißchen komisch vor, dass der selbe Vermögenswert zweimal angerechnet würde. Das hieße also, um mal beim Beispiel zu bleiben, sowohl A als auch B müßten erstmal beide jeweils die 10.000€ verbrauchen, bevor die Leistungen erhalten würden. Und das obwohl die 10.000€ nur einmal vorhanden sind. Also wenn das geht, dann will ich den Trick wissen. Wäre echt Klasse, wenn ich mein Gehalt verbrauchen könnte, nachdem es meine Frau schon einmal ausgegeben hat (und zwar nicht für Nahrung, Wohnung etc.).
Man könnte natürlich sagen, B solle den Vermögensgegenstand verkaufen und vom Verkaufserlös leben. Das erscheint mir durchaus gerechtfertigt.
Ich sehe dann grundsätzlich und grob umrissen zwei Möglichkeiten. B erhält nichts vom Erlös, da sich A irgendwie sowas wie ein Pfandrecht gesichert hat, sodass ihm der Erlös zufließt.
Oder A hat sich einfach mal auf B verlassen und schaut nun in die Röhre. Folge: Seine Forderung ist nichts wert und er hat kein Vermögen.
In beiden Fällen könnte also das Vermögen im Anschluß nur einmal angerechnet werden.
Aber wenn der Staat eine Regelung gefunden hat, die es ermöglicht den selben Vermögenswert zweimal anzurechnen, will ich das gerne im Sinne eines Erkenntnisgewinns akzeptieren. Dass es nicht notwendigerweise logisch zugehen muss, habe ich ja bereits erwähnt.

Grüße

Egal woher, durch Erbschaft oder sonstige Vermögen. Es gehört dem H-Empfänger nicht mehr.Bei geerbten Schulden oder eigenen-weder Staat noch die exekutiven Ämter interessieren sich für Schulden. Gibt ja Insolvenzen, also her mit allem Geld, an den Staat, Amt ! Trotzdem darf ein Hartz 4-Empfänger pro Lebensmonat etwas an Notgroschen gespart haben für Wohnungsbrand oder ä. Schicksale! Wird oft verheimlicht. Bei 47 Jährigem wurde errechnert von Sachbearbeiterin der Arge, dass er so 170 E pro Lebensmonat haben dürfte. Seltsam, gäää ?

Nicht nach Rechenaufstellung fragen.

Marleen