Wer für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, darf
selbstverständlich mit seinem Geld tun und lassen was er will.
D’accord. Genau so war der Fall aufgebaut. Zwei Personen, die nicht in Hatz-4-Bezug stehen, waren die Ausgangslage. Später sind beide Empfänger.
Wer allerdings erklärt, er könne nicht menschenwürdig leben ohne dass er fremde Hilfe erhält, sollte weder einen Kredit nehmen noch geben können.
Darlehensvertrag war bereits vor Hartz-4.
Grund: geben geht nicht, denn er hat ja „nichts“, und wenn er
einen Kreditgeber findet, braucht er keine oder verminderte
Leistungen aus der Solidargemeinschaft.
Absolut richtig. Dann könnte ich das auch einwandfrei nachvollziehen. Der Darlehensvertrag war aber bereits vor Hartz-4 abgeschlossen worden. Denken wir uns einfach mal zwei Quelle-Mitarbeiter, die dachten sie hätten einen Job auf Lebenszeit. Und nach einem Jahr Arbeitslosigkeit stellen sie fest, dass es noch 5 Millionen andere Leute gibt, die Pakete einpacken können.
Deshalb völlig logisch, dass ein privater Kredit nicht mit dem Geld anderer getilgt werden darf, bzw. dieses Vorrang hat.
Mir ist nicht logisch, dass 10€ Vermögensgegenstand plus 10€ Schulden 10€ Vermögen ergeben. Das ist für mich jetzt vor allem ein mathematisches Problem.
Soweit zur Theorie, und mal ganz ehrlich, wäre es anders, wäre
doch dem Betrug Tür und Tor geöffnet.
Dem stimme ich absolut zu, wenn es um solche Gestaltungen während des Hartz-4-Bezuges geht.
Sicherlich gibt es auch Leute, die das nicht ausnutzen würden, sehr viele würden dies aber ohne Gewissensbisse tun, denkst du nicht?
Na doch sicher. Aber deswegen gleich die mathematischen Regeln außer Kraft setzen? Und nur wegen einer Möglichkeit alle unter Generalverdacht stellen? Ganz so weit ist es, glaube ich jedenfalls, noch nicht.
Ich wollte nur darlegen, wie man nachvollziehen könnte, dass
das eben so ist.
Also das es so ist bzw. sein kann, will ich gar nicht abstreiten. Mir kam es nur ein bißchen komisch vor, dass der selbe Vermögenswert zweimal angerechnet würde. Das hieße also, um mal beim Beispiel zu bleiben, sowohl A als auch B müßten erstmal beide jeweils die 10.000€ verbrauchen, bevor die Leistungen erhalten würden. Und das obwohl die 10.000€ nur einmal vorhanden sind. Also wenn das geht, dann will ich den Trick wissen. Wäre echt Klasse, wenn ich mein Gehalt verbrauchen könnte, nachdem es meine Frau schon einmal ausgegeben hat (und zwar nicht für Nahrung, Wohnung etc.).
Man könnte natürlich sagen, B solle den Vermögensgegenstand verkaufen und vom Verkaufserlös leben. Das erscheint mir durchaus gerechtfertigt.
Ich sehe dann grundsätzlich und grob umrissen zwei Möglichkeiten. B erhält nichts vom Erlös, da sich A irgendwie sowas wie ein Pfandrecht gesichert hat, sodass ihm der Erlös zufließt.
Oder A hat sich einfach mal auf B verlassen und schaut nun in die Röhre. Folge: Seine Forderung ist nichts wert und er hat kein Vermögen.
In beiden Fällen könnte also das Vermögen im Anschluß nur einmal angerechnet werden.
Aber wenn der Staat eine Regelung gefunden hat, die es ermöglicht den selben Vermögenswert zweimal anzurechnen, will ich das gerne im Sinne eines Erkenntnisgewinns akzeptieren. Dass es nicht notwendigerweise logisch zugehen muss, habe ich ja bereits erwähnt.
Grüße