Frau S hat eine erste Ausbildung als Koch und danach hat sie eine zweite Ausbildung gemacht als technische Assistentin in Informatik.
Sie möchte gern eine Weiterbildung machen in diesem Berufszweig, diese Weiterbildung würde sie auch selber bezahlen.
Steht ihr dann Alg 2 zu, trotz erst Ausbildung in einem anderen Berufszweig.
Frau S hat eine erste Ausbildung als Koch und danach hat sie
eine zweite Ausbildung gemacht als technische Assistentin in
Informatik.
Sie möchte gern eine Weiterbildung machen in diesem
Berufszweig, diese Weiterbildung würde sie auch selber
bezahlen.
Steht ihr dann Alg 2 zu, trotz erst Ausbildung in einem
anderen Berufszweig.
sie steht nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, deshalb gibts nix HartzIV und da ja anscheinend genug Geld da ist um das selbst zu bezahlen, solte sich die Frage ja wohl gar nicht erst stellen
Falls Frau S. noch nicht im ALGII-Bezug ist, dann wird das auch nicht während einer Weiterbildung bezahlt. Es gibt z.B. Stipendien, Bafög,… Möglich wäre ggf. eine von der Agentur unterstützte Umschulung o.ä., wenn dafür notwendige Voraussetzungen erforderlich sind.
ja es steht ihr zu, sich eine Arbeit zu suchen. Dann kann sie ggf. berufsbegleitend eine Weiterbildung machen.
Ja, Arbeit finden ist schwer, zugegeben. Weiterbildung zu machen ist ehrenhaft und sinnvoll, zugegeben. Berufsbegleitende Weiterbildung ist unter Umständen ganz schön anstrengend, zugegeben.
Trotz- und alledem bleibt der erste Satz richtig. Es ergibt doch Sinn, wenn man, während man z.B. ALG II erhält, dem Arbeitsmarkt (zumindest theoretisch) zur Verfügung zu stehen hat. Sollte Gott oder wer auch immer dann mal wieder attraktive bezahlte Arbeit vom Himmel schicken, muss man doch zugreifen können und nicht dann sagen: Nö, lass mal, ich bin grad anderweitig beschäftigt.
sie steht nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, deshalb gibts
nix HartzIV
Das muss nicht stimmen! Ich selbst habe ein 13-monatiges Zusatzstudium absolviert, Grundbedingung war: wenn eine aussichtsreiche Stelle angeboten wird, kann diese Fortbildung abgebrochen werden, ohne dass für mich Kosten entstehen.
und da ja anscheinend genug Geld da ist um das
selbst zu bezahlen, solte sich die Frage ja wohl gar nicht
erst stellen
Da wir nichts über die Kosten wissen, ist hier eine Aussage nicht möglich.