Hallo,
jemand bezieht seit Mai ALG2. Derjenige hat bemerkt, dass er durch Möbel,Kleidung und zwei Ringe ein „Vermögen“ von ca. 1500 Euro habe. Er hatte es nicht angegeben, da er einfach nicht darauf gekommen ist, also sozusagen vergessen und wollte die Dinge nun verkaufen und das Geld auf seinem Konto einzahlen.
Ist das im Nachhinein möglich oder gilt das dann als Einkommen und wird angerechnet?
Vielen Dank und Grüße
Hallo,
Ist das im Nachhinein möglich oder gilt das dann als Einkommen
und wird angerechnet?
Vielen Dank und Grüße
Nein pro Lebensjahr wird ein sogenanntes Schonvermögen von 150,–€ gebilligt. Die 1.500,–€ Grenze hätte nur ein Kind mit zehn Jahren erreicht.
Zudem wird eine bestehende Wohnungsausstattung nicht als Vermögen angerechnet.
Wenn man im Pfandhaus seinen Schmuck zu Geld macht bekommt man es doch cash auf die Hand, oder?
Jede Gutschrift auf dem Konto gilt als Einkommen und wird vom Regelsatzt generell erst mal abgezogen.
Auch wenn dein Bruder dir zum Geburtstag 10,-- € wegen fiktiven Blumen überweist, wird es dir vom Regelsatz abgezogen!!
Warum auch immer sollte jemand seinen Besitzstand freiwillig offenbaren, den teuren Ring trägt man eben einfach nicht wenn man zum Job-Center ein(vor)geladen wird.
Schönen Gruß
Termid
Hallo
Nein pro Lebensjahr wird ein sogenanntes Schonvermögen von 150,–€ gebilligt. Die 1.500,–€ Grenze hätte nur ein Kind mit zehn Jahren erreicht.
Die unterste Grenze ist bei ca. 3000,- auch wenn man erst 10 ist.
Wenn man im Pfandhaus seinen Schmuck zu Geld macht bekommt man es doch cash auf die Hand, oder?
Jede Gutschrift auf dem Konto gilt als Einkommen und wird vom Regelsatzt generell erst mal abgezogen.
Aber wenn man sein Vermögen umschichtet, eigentlich nicht. Es ist grundsätzlich möglich, seinen Schmuck zu Geld zu machen, ohne dass es als Einkommen zählt.
Wenn man das gebrauchte Kinderspielzeug auf dem Flohmarkt verkauft, gilt es auch nicht als Einkommen, auch ohne dass man es vorher als Vermögen angegeben hat. Bei wertvollen Ringen wird das allerdings bestimmt anders gehandhabt.
Viele Grüße
Hallo,
Auch wenn dein Bruder dir zum Geburtstag 10,-- € wegen
fiktiven Blumen überweist, wird es dir vom Regelsatz
abgezogen!!
Das ist so nicht 100% richtig, denn einmalige Einnahmen werden nur abgezogen, sofern sie 50 € jährlich überschreiten: AlG II Verordnung § 1 Abs. 1 Punkt 1.
http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html
TM