Hartz IV trotz Wohngeld

Beispielfall:

Person A verdient momentan ca. 750 Euro netto (manchmal auch ca. 50-100 Euro mehr,Gehalt ist provisionsabhängig). Person A erhält daher aufstockendes Hartz-IV und kommt so auf einen Betrag von ca. 950 Euro monatlich.
Person A wird nun aufgefordert Wohngeld zu beantragen, da es ein vorrangiges Recht ist. Eine genaue Info zur Höhe liegt nicht vor, Person A rechnet aber mit ca. 75- 100 Euro Wohngeld. Damit liegt sie ca. 100 Euro unter dem, was sie durch die Hartz-IV-Aufstockung erhalten hat.
Frage:
Hat Person nun trotzdem Anspruch darauf, das die Differenz zu den 950 Euro weiterhin von Hartz-IV aufgestockt wird oder muss sie es hinnehmen, das sie mit mind. 100 Euro weniger im Monat dasteht (ganz zu Schweigen davon, das es bei Wohngeld wohl keinen Anspruch mehr auf GEZ-Befreiung bzw Vergünstigungen zB bei Monatskarten gibt)

Damit liegt sie ca. 100 Euro unter dem, was sie durch die Hartz-IV-Aufstockung erhalten hat.

Dann müsste die Person weiterhin Alg2 bekommen, und kein Wohngeld.

Hartz 4 und Wohngeld gleichzeitig geht natürlich nicht.

Hartz 4 führt immer wieder zu Verwirrungen. Jeder Bürger hat zunächst Anspruch auf eine Grundsicherung (ca. 350,-), sofern das Einkommen nicht ausreicht, unbenommen davon, ob er einer Beschäftigung voll, teilweise oder nicht nachgeht. Eine Aufstockung durch Hartz 4 setzt voraus, dass man dem Arbeitsmarkt für eine gewisse Anzahl von Stunden zur Verfügung steht. Dazu kommen angemessene Wohnkosten, sodass die Daseinsfürsorge abgedeckt ist.

Die gleiche Funktion hat auch das Wohngeld. Der Wohnkostenanteil bei Hartz 4 und auch das Wohngeld werden von der gleichen Stelle finanziert.

Ob Wohngeld oder aufstockende SGB II -Leistungen, hängt davon ab, wie hoch das erzielte erwerbsmässige Einkommen ist. In dem konkreten Fall ist das Wohngeld zu beantragen, da eine Aufstockung auf den Eckregelsatz (ca. 350,- )nicht erforderlich ist und selbst der Freibetrag (100,-) überschritten wird. Eine Einbuße bei Gewährung von Wohngeld ist nicht zwangsläufig anzunehmen, im Gegenteil. Ich habe bei der Gewährung von Wohngeld in der Regel besser abgeschnitten als mit SGB II - Leistungen.

Gruß Micha aus Schwerin